Erstellt am 16.10.2007 um 10:23 Uhr von Sternburg
"Hat er das recht mir den Urlaub anzuweisen?"
Tut er ja nicht. Wenn ich Dich richtig verstehe, bittet er lediglich darum, den Resturlaub zu planen, damit er den Personaleinsatz koordinieren kann.
Das Recht sollte man dem AG zugestehen, zumal die Erklärung einleuchtend ist.
Nachtrag: Der Arbeitgeber ist durchaus berechtigt, den Urlaub auch ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers festzulegen.
Gefunden in 'Haufe Recht Kommentar: Bundesurlaubsgesetz § 7 Rn. 27:
"Äußert der Arbeitnehmer keine Wünsche, steht dem Arbeitgeber der Zeitpunkt der Festlegung frei."
Erstellt am 16.10.2007 um 10:27 Uhr von pit47
Hallo Erwin Schulz,
wenn der Urlaub nicht eingereicht wird, verfällt er, siehe § 7 Abs. 3 BUrlG.