Anweisung von Urlaub
Hallo ihr alle
Kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen auf Grund einer besonderen Situation im Betrieb und dann erst Überstundenabbau,obwohl von jeden Arbeitnehmer am Anfang des Jahres der Urlaub im Urlaubsplan eingetragen werden mußte. Somit ist der Urlaub bei jeden verplant. Oder wie?
Gruß Uschi
Community-Antworten (1)
21.04.2010 um 11:53 Uhr
Moin Uschi! Die Urlaubsplanung ist mitbestimmungspflichtig.Das Weitere regelt das Bundesurlaubsgesetz.Da steht u.A. in § 7,daß die Wünsche der MA zu berücksichtigen sind,es sei denn,daß dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen.Ich empfehle auf jeden Fall Eurem BR mit dem AG über den vorrangigen Überstundenabbau zu verhandeln.
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