Ich habe da mal wieder eine Frage. Man hört es munkeln, das die Arbeitnehmer Urlaub bei einer geplanter Reperatur ( keine Havarie ) nehmen sollen. Da die Produktionslinie 1 Woche ausfallen soll. Sollten sich die Arbeitnehmer ihren Resturlaub18 aufheben und dann nehmen wenn die Reperatur ausgeführt wird. Ich bin der Meinung das es nicht rechtens ist . Oder liege ich falsch?