Erstellt am 11.10.2018 um 15:29 Uhr von Pickel
Erstellt am 11.10.2018 um 15:35 Uhr von celestro
gibt es einen Betriebsrat ? Dann wäre der hier in der Mitbestimmung.
Erstellt am 11.10.2018 um 15:36 Uhr von Lulu36
Das heißt jetzt? Urlaub soll der Erholung dienen. Und was ist mit den Arbeitnehmern die keinen Resturlaub mehr haben?
Erstellt am 11.10.2018 um 15:37 Uhr von celestro
"Urlaub soll der Erholung dienen."
Richtig ... aber denkst Du, in der Woche könnte man sich nicht erholen ?
"Und was ist mit den Arbeitnehmern die keinen Resturlaub mehr haben?"
Die Frage solltest Du dem Arbeitgeber stellen.
Erstellt am 11.10.2018 um 15:39 Uhr von Lulu36u
Ja BR vorhanden. Hatten solche Situation aber noch nicht. Es kam auch noch nichts von der Geschäftsleitung. Nur der Bereichsleiter sprach davon. Man muss ja als BR vorbereitet sein.
Erstellt am 11.10.2018 um 15:39 Uhr von moreno
Lulu gibt es einen Betriebsrat? Das ist hier die entscheidende Frage!
Erstellt am 11.10.2018 um 15:54 Uhr von alterMann
Der Betriebsrat ist bei der Festlegung von Betriebsurlaub in der Mbst.
Also kann er auch Forderungen stellen und verhandeln. Immerhin bedeutet es für AN einen deutlichen Unterschied, ob sie ihre Urlaubszeit frei wählen können. Wenn der AG aus betrieblichen Gründen relativ kurzfristig Betriebsurlaub anordnen will, sollte er was dafür springen lassen. Wie wäre z.B. eine Woche frei bei Anrechnung von drei Urlaubstagen? Oder so. Immerhin scheint der Urlaub ja weit vor der normalen Urlaubssaison zu liegen.
Erstellt am 11.10.2018 um 15:57 Uhr von Lulu36
Ja im Februar. Aber AG ist mit drei Urlaubstagen für fünf garantiert nicht einverstanden. Da nicht im AG Verband also gibt es auch keinen Tarifvertrag.
Erstellt am 11.10.2018 um 16:04 Uhr von moreno
Kurzfristigen Betriebsurlaub sollte kein Betriebsrat zustimmen. Auch nicht außerhalb der Schulferien. Hier will der AG da Betriebsrisiko auf die Belegschaft abwälzen. Ihr seid in der Mitbestimmung also nutzt sie. Notfalls muss der AG dann über die Einigungsstelle gehen.
Erstellt am 11.10.2018 um 16:06 Uhr von celestro
"Ja im Februar."
Wie passt das zu :
"Sollten sich die Arbeitnehmer ihren Resturlaub18 aufheben und dann nehmen wenn die Reperatur ausgeführt wird."
?
Der Anspruch des AN auf den Urlaub von 2018 erlischt normalerweise am 01.01.2019. Eine Übertragung bis Ende März ist unter bestimmten Umständen möglich. Dazu gehört aber mEn NICHT, daß der Urlaub (seitens des AG) im Februar 2019 genommen werden SOLL.
P.S. wobei der AG mMn den Anspruch natürlich (zeitlich) verlängern kann.
"Aber AG ist mit drei Urlaubstagen für fünf garantiert nicht einverstanden. Da nicht im AG Verband also gibt es auch keinen Tarifvertrag."
Dann sagt ihm, daß Ihr keiner Regelung zustimmt, bei denen der AN am Ende der Dumme ist. Wenn er 3 Tage für 5 Tage nicht macht, bekommt er halt gar nichts. ;-))))
Erstellt am 11.10.2018 um 17:21 Uhr von Moreno
Celestro ich würde auch keine Regelung 3 für 5 zustimmen! Im Februar will doch keiner Urlaub machen. Da muss schon mehr Zucker kommen!
Erstellt am 12.10.2018 um 09:02 Uhr von Angi
Hallo Lulu36
Ihr könntet eine Betriebsvereinbarung über ein Freizeitkonto erstellen in das die Mitarbeiter Überstunden einarbeiten können um diese dann als bezahlte Freizeit in dieser Zeit nehmen zu können. Vor einem Produktionsausfall wird doch in den meisten Fällen vorproduziert. Die Überstunden könnten dann als Anreiz mit einem Zeit Zuschlag von 25% in das Konto fließen.
Wäre zumindest eine Alternative.
LG
Angel
Erstellt am 12.10.2018 um 09:02 Uhr von Angi
Diese Antwort wurde von "Angi" gelöscht.