Unser Arbeitgeber hat bei der Prämienberechnung für unsere Teilzeitkräfte, versehentlich zur Berechnung die Prozente der Vollzeitkräfte genommen.

Nun hat er alle darüber informiert und bietet drei Rückzahlungsmodelle an. Verrechnung mit dem nächsten Lohn, Verrechnung mit der Sonderzahlung Juni oder mit dem 13ten Gehalt im November.
Wir gehen mal davon aus wir dabei über das zuviel gezahlte Netto sprechen und der Arbeitgeber sich um den Rest kümmert. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es ja nicht.

Die Fragen die sich stellen

Ist der Betriebsrat bei den Rückzahlungsmodellen Mitbestimmungspflichtig?

Sind diese Angebote überhaupt rechtlich erlaubt?

Danke für eure Hilfe.