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Rückzahlung zuviel gezahlter Lohn

K
KOHL2016
Dez 2022 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat bei der Prämienberechnung für unsere Teilzeitkräfte, versehentlich zur Berechnung die Prozente der Vollzeitkräfte genommen.

Nun hat er alle darüber informiert und bietet drei Rückzahlungsmodelle an. Verrechnung mit dem nächsten Lohn, Verrechnung mit der Sonderzahlung Juni oder mit dem 13ten Gehalt im November. Wir gehen mal davon aus wir dabei über das zuviel gezahlte Netto sprechen und der Arbeitgeber sich um den Rest kümmert. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es ja nicht.

Die Fragen die sich stellen

Ist der Betriebsrat bei den Rückzahlungsmodellen Mitbestimmungspflichtig?

Sind diese Angebote überhaupt rechtlich erlaubt?

Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

D
DummerHund

22.12.2022 um 20:28 Uhr

Ich sehe hier keine Mitbestimmung, denn offensichtlich handelt es sich ja um einen Rechnungsfehler. Und ich finde es gut das der AG die Art der Rückzahlung frei wählen lässt.

W
Webhopper

23.12.2022 um 18:17 Uhr

Die Frage die mir sofort aufkommt: Wann wurde die Prämie gezahlt und gibt es Ausschlussfristen aus TV oder AV?

Einen Mitbestimmungstatbestand kann ich nicht erkennen, finde die Optionen bei berechtigten Anspruch sehr entgegenkommend.

K
KOHL2016

23.12.2022 um 19:43 Uhr

Danke für die bisherigen Antworten.

Das Geld wurde am 15.12.22 ausbezahlt und am 17.12.22 wurden dann die Betroffenen Mitarbeiter informiert. Ich sehe da auch keine wirkliche Mitbestimmung.

Vielleicht hat da noch wer eine andere Meinung,eventuell mit Angaben von Gesetzen oder so, zu.

J
Junge

24.12.2022 um 08:34 Uhr

Was ist das Ziel der Frage? Jetzt haben wir erfahren, dass das Angebot mehr als fair ist, möchten Sie das Geld behalten oder um was dreht es sich?

K
KOHL2016

24.12.2022 um 12:55 Uhr

Die Frage zielt darauf das ich auf Nummer sicher gehen möchte ,das es nicht doch eine rechtliche Grundlage dazu gibt. Ich selbst bin davon nicht betroffen.

C
celestro

25.12.2022 um 12:39 Uhr

"das es nicht doch eine rechtliche Grundlage dazu gibt."

Aber WOZU denn eine rechtliche Grundlage gibt?

K
KOHL2016

25.12.2022 um 12:52 Uhr

Mir ist ja keine bekannt, bin von Kollegen angesprochen worden ob wir als BR da was für die Mitarbeiter unternehmen können.

Ich hatte aber bereits den betroffenen Personen mitgeteilt das das Angebot fair ist und wir als BR da keinerlei Handhabe haben..

Wollte deshalb nur auf Nummer sicher gehen, man weiß ja leider auch nicht immer alles. Danke allen für die Antworten .

J
Junge

25.12.2022 um 17:00 Uhr

Das bedeutet, dass die Kollegen, die Dich angesprochen haben, dass zuviel gezahlte Geld behalten wollten? Finde ich schon dreist ... hoffe, dass hast Du diesen Kollegen genauso erläutert.

Die rechtlichen Grundlagen muss doch der AG bewerten, verstehe immer noch nicht Dein handeln.

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