Zurückbehaltungsrecht - bei nicht gezahltem Lohn?
Nach welcher Frist kann ich bei nichtgezahltem Lohn von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen? Beispiel: Lohntag 31. März 2009 Wann wäre der früheste Termin der Zurückbehaltung? Gruß Janny65
Community-Antworten (2)
19.03.2009 um 14:54 Uhr
@Janny65 Guck mal hier:
http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_Zahlungsverzug.html
20.03.2009 um 07:24 Uhr
Vielen Dank carrie :-) aber genaue Fristen scheint man wohl nirgends zu finden. Fast überall steht immer nur, man hat das Recht auf Zurückbehaltung, aber ab wann findet man nicht.
Gruß Janny65
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