Nach welcher Frist kann ich bei nichtgezahltem Lohn von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen?
Beispiel: Lohntag 31. März 2009
Wann wäre der früheste Termin der Zurückbehaltung?
Gruß Janny65
Vielen Dank carrie :-)
aber genaue Fristen scheint man wohl nirgends zu finden. Fast überall steht immer nur, man hat das Recht auf Zurückbehaltung, aber ab wann findet man nicht.