Rückzahlung Urlaubsgeld
Kann der Betreibsrat entgegen dem Tarifvertrag mit dem Unternehmen vereinbaren, dass gewährtes Urlaubsentgelt aus dem Vorjahr zurückzuzahlen ist, wenn der AN zum 31. Maerz des Jahres kündigt? wenn ja aufgrudn welcher Rechtsgrundlage?
Angeblich gibt es bei Opel AG eine solche Verenibarung mit dem BR, mir wurden bei eienr Kündigung zum 31.3.2011 das schon eh rduzierte Urlaubsentgelt wider einbehalten.
Wo kann ich den Traifvertrag für die OPEL AG einlesen, als Nichtgewerkschaftsmitglied?
Community-Antworten (4)
17.06.2011 um 14:53 Uhr
nein, der BR kann nichts zum Nachteil für die AN ändern was tarifvertraglich geregelt ist.
17.06.2011 um 14:59 Uhr
rolfo, auch nicht richtig.
Der Betriebsrat kann GAR NICHT etwas anders regeln was tarifvertraglich geregelt ist.
17.06.2011 um 15:35 Uhr
Es ist auch nicht verständlich, dass ein BR sich hier dafür einsetzen möchte, dass AN weniger Geld bekommen. Diese AN sollten sich ernsthafte Gedanken machen ob sie den richtigen BR haben.
17.06.2011 um 19:04 Uhr
ohne den TV gesehen zu haben, tue ich mir schwer beurteilen zu können, ob das Vorgehen des AG rechtmäßig ist... Was steht denn da tatsächlich? Der BR bei Opel hat zum Erhalt von Arbeitsplätzen viele Zusagen an den AG gemacht. Und wie das in einem solchen Konzern wohl üblich ist war da doch sicher die IGM beiteiligt....
Also wer hat was wann und wie unterzeichnen? Das muss man klären um die Frage wirklich beantworten zu können
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