Kann der Betreibsrat entgegen dem Tarifvertrag mit dem Unternehmen vereinbaren, dass gewährtes Urlaubsentgelt aus dem Vorjahr zurückzuzahlen ist, wenn der AN zum 31. Maerz des Jahres kündigt? wenn ja aufgrudn welcher Rechtsgrundlage?

Angeblich gibt es bei Opel AG eine solche Verenibarung mit dem BR, mir wurden bei eienr Kündigung zum 31.3.2011 das schon eh rduzierte Urlaubsentgelt wider einbehalten.

Wo kann ich den Traifvertrag für die OPEL AG einlesen, als Nichtgewerkschaftsmitglied?