Erstellt am 12.02.2009 um 10:47 Uhr von Scorpion
@elcubano
Ja, es ist rechtens. Du musst wohl oder über den zuviel ausgezahlten Betrag zurücküberweisen. Ob das in Raten geht ist, denke ich, Verhandlungssache mit dem AG. Soweit ich weiß ist es normalerweise ein Betrag zum zurückzahlen. Zumal der Fall ja ganz aktuell ist.
Erstellt am 12.02.2009 um 14:32 Uhr von paula
evtl. hilft der Entreicherungseinwand aus § 818 Abs. 3 BGB. siehe auch BAG 5 AZR 175/04 und 5 AZR 374/99