Erstellt am 08.05.2012 um 12:54 Uhr von petrus
Erstellt am 08.05.2012 um 13:07 Uhr von gironimo
das ist ja gerade der Untedrschoied zwischen einen Arbeitnehmer und einem selbst. Unternehmer.
Entgelt des Arbeitnehmers für eine bestimmte Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum. Keine Menge - bzw. "Leistung in mittlerer Quantität und Güte".
Natürlich gibt es auch sowas wie Akkord u.s.w. - aber darüber müsste es ja dann eine entsprechende Vereinbarung geben.
Aber ganz einfach: Frage doch mal Deinen Schichtleiter, woher er seine Waisheit hat und welche Rechtsquelle er kennt.
Erstellt am 08.05.2012 um 15:14 Uhr von Paddy
Da die Arbeitsleistung "mittlerer Qualität und Güte" entsprechen sollte, kann euch wohl auch niemand einen Strick draus drehen, wenn ihr die Vorgaben nicht erreicht.