Gegenleistung für gezahlten Lohn
Unsere Schichtleitung verlangt von unseren Kollegen die erbringung einer bestimmten menge von Teilen pro schicht. Ich kann mich aber noch daran erinnern das mir auf einem Waf seminar gesagt wurde das ich meinem Arbeitgeber als gegenleistung für meinen Lohn eine Mittlere Arbeitsleistung schulde. Meine Frage ist in welchem Gesetz ist das unter welchem Paragraphen geregelt ?
Community-Antworten (3)
08.05.2012 um 14:54 Uhr
§243 (1) BGB
08.05.2012 um 15:07 Uhr
das ist ja gerade der Untedrschoied zwischen einen Arbeitnehmer und einem selbst. Unternehmer.
Entgelt des Arbeitnehmers für eine bestimmte Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum. Keine Menge - bzw. "Leistung in mittlerer Quantität und Güte".
Natürlich gibt es auch sowas wie Akkord u.s.w. - aber darüber müsste es ja dann eine entsprechende Vereinbarung geben.
Aber ganz einfach: Frage doch mal Deinen Schichtleiter, woher er seine Waisheit hat und welche Rechtsquelle er kennt.
08.05.2012 um 17:14 Uhr
Da die Arbeitsleistung "mittlerer Qualität und Güte" entsprechen sollte, kann euch wohl auch niemand einen Strick draus drehen, wenn ihr die Vorgaben nicht erreicht.
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