Hallo,

in unserem Kleinunternehmen gibt es einen hauptamtlichen Geschäftsführer, der gleichzeitig auch Mitglied eines 3-er Vorstandes ist. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder sind Ehrenamtler und einer der Ehrenamtler ist der Vorsitzende des Vorstandes.

Mir fiel nur mehrfach auf, dass z.B. Schreiben, die ich als Betriebsrat an den Gesamtvorstand gerichtet habe, vom Geschäftsführer (bei dem ich diese Schreiben offiziell abgebe) nicht an die beiden anderen Vorstandsmitglieder weitergegeben werden.

Vor allem ist dieses Vorgehen m.E. bedenklich, da somit auch der Vorstands-Vorsitzende nicht informiert... bzw. nur gefiltert informiert wird.

Zukünftig würde ich solche Schreiben dann auch per Email an den Vorstandsvorsitzenden und den zweiten Ehrenamtler senden.

Aber im Moment gibt es eine Situation, in der der Geschäftsführer mein Schreiben (es geht um einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung) nicht an die beiden anderen weitergeleitet hat. Er möchte zunächst das Gespräch mit mir und den Mitarbeitern führen und erst, wenn dabei eine für ihn vernünftige Lösung gefunden wurde, will er den Rest des Vorstandes informieren.

Nun sind einige Mitarbeiter-/innen sauer darüber...
Ich frage mich nun, wie ich vorgehen soll?

Wenn ich nun einfach den Vorstandsvorsitzenden zu diesem Gespräch einlade, hintergehe ich natürlich den Geschäftsführer, von dem ich ja weiß, dass er den Rest des Vorstandes erst informieren will, wenn intern eine für ihn annehmbare Lösung gefunden wurde.

Wie wäre Euer Rat?
Und... seht Ihr das auch so wie ich (bzw. wir Alle hier), dass es eigentlich ein Verstoß gegen das BetrVG ist, wenn der Geschäftsführer Betriebsrats-Schreiben einfach nicht an den Gesamtvorstand weiterleitet und/oder Informationen filtert?

Danke und schöne Grüße,
imebro