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Geschäftsführer filtert Informationen des Betriebsrates an den Vorstand

I
imebro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Kleinunternehmen gibt es einen hauptamtlichen Geschäftsführer, der gleichzeitig auch Mitglied eines 3-er Vorstandes ist. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder sind Ehrenamtler und einer der Ehrenamtler ist der Vorsitzende des Vorstandes.

Mir fiel nur mehrfach auf, dass z.B. Schreiben, die ich als Betriebsrat an den Gesamtvorstand gerichtet habe, vom Geschäftsführer (bei dem ich diese Schreiben offiziell abgebe) nicht an die beiden anderen Vorstandsmitglieder weitergegeben werden.

Vor allem ist dieses Vorgehen m.E. bedenklich, da somit auch der Vorstands-Vorsitzende nicht informiert... bzw. nur gefiltert informiert wird.

Zukünftig würde ich solche Schreiben dann auch per Email an den Vorstandsvorsitzenden und den zweiten Ehrenamtler senden.

Aber im Moment gibt es eine Situation, in der der Geschäftsführer mein Schreiben (es geht um einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung) nicht an die beiden anderen weitergeleitet hat. Er möchte zunächst das Gespräch mit mir und den Mitarbeitern führen und erst, wenn dabei eine für ihn vernünftige Lösung gefunden wurde, will er den Rest des Vorstandes informieren.

Nun sind einige Mitarbeiter-/innen sauer darüber... Ich frage mich nun, wie ich vorgehen soll?

Wenn ich nun einfach den Vorstandsvorsitzenden zu diesem Gespräch einlade, hintergehe ich natürlich den Geschäftsführer, von dem ich ja weiß, dass er den Rest des Vorstandes erst informieren will, wenn intern eine für ihn annehmbare Lösung gefunden wurde.

Wie wäre Euer Rat? Und... seht Ihr das auch so wie ich (bzw. wir Alle hier), dass es eigentlich ein Verstoß gegen das BetrVG ist, wenn der Geschäftsführer Betriebsrats-Schreiben einfach nicht an den Gesamtvorstand weiterleitet und/oder Informationen filtert?

Danke und schöne Grüße, imebro

2.246012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

21.05.2015 um 11:32 Uhr

Ihr ladet den verschwiegenen Vorstandsmenschen kurzfristig zu einem Gespräch. Da kann er ja dann über die Sache mit Euch reden. Gleichzeitig macht Ihr ihm in diesem Gespräch deutlich, dass Ihr (auch wenn das Gespräch nicht zu seiner Zufriedenheit verläuft) die anderen Vorstandsmitglieder informieren werdet, weil dies ja von vornherein so vorgesehen war.

Es kann nicht sein, dass er eine Art Zensur ausübt. Das sollte klar sein.

M
Moreno

21.05.2015 um 11:39 Uhr

Gibt es denn überhaupt eine Gesetzesgrundlage das der GL immer alles dem Vorstand mitteilen muss was der Betriebsrat mit ihm verhandelt????? Also ich wüsste nicht was das für ein Verstoß gegen das BetrVG sein könnte?

G
gironimo

21.05.2015 um 11:46 Uhr

Mit dem BetrVG mag das nichts zu tun haben. Wenn ich aber ein Schreiben an 3 Personen richte, kann nicht eine Person das Schreiben abfangen. Da hilft nur - um sicher zu gehen - 3 Schreiben verschicken.

M
Moreno

21.05.2015 um 11:57 Uhr

Das stimmt, aber woher will sich hier der Betriebsrat das Recht nehmen den gesamten (wenn hier auch sehr kleinen) Vorstand mit in die Verhandlungen zu einer BV zuzuziehen? Der GL ist der Ansprechpartner für den BR. Hier außenstehende Personen über Sachstände einer Verhandlung zu informieren verstößt meiner Ansicht nach gegen das Gebot der Vertrauensvollen Zusammenarbeit (einfach Bauchgefühl keine Rechtskenntnis ;-) ).

G
gironimo

21.05.2015 um 12:12 Uhr

Vertrauensvollen Zusammenarbeit<

darum ja das vorgeschlagene kurzfristige Gespräch. Ansonsten, wie kann der Vorstandsvorsitzende Außenstehender sein? Da ist doch eher der Gesprächspartner im Betrieb der "Adlatus" :-)

I
imebro

21.05.2015 um 12:37 Uhr

Danke für Eure rege Teilnahme.

Der Vorstand besteht aus 3 Personen:

  1. Vorsitzender (Ehrenamtler)
  2. Vorstandsmitglied (Ehrenamtler)
  3. Geschäftsführer und Vorstandsmitglied (Hauptamtler)

Das Sagen hat der Vorsitzende und Entscheidungen müssen mit 2/3 getroffen werden. Der Geschäftsführer leitet bei uns die Geschäfte.

Ich denke auch, dass es nicht OK ist vom Geschäftsführer, wenn er Informationen nicht weiterleitet, die an den GESAMTEN Vorstand gerichtet sind.

LG imebro

K
Kölner

21.05.2015 um 13:09 Uhr

Dann ist auch NUR der GF Euer Ansprechpartner. Was seid Ihr denn, ein e.V. nehme ich an (?).

Ihr habt demnach ausschließlich und nur mit dem GF zu verhandeln. Ihr wollt den GF aushebeln und so funktioniert das nicht...

I
imebro

21.05.2015 um 13:12 Uhr

Hmmm... ist das tatsächlich so, wie Kölner schreibt?

Für mich (und alle Mitarbeiter) ist der Vorstand als Organ das Entscheidende. Wie gesagt, können Entscheidungen auch nur vom Vorstand getroffen werden (2/3 Mehrheit) und der GF kann recht wenig selbst entscheiden.

LG imebro

M
Moreno

21.05.2015 um 13:31 Uhr

Also ich bin der selben Ansicht wie Kölner! Der BR verhandelt ausschließlich mit dem GF und dieser muss dann schauen wie er dies im Vorstand durch bekommt. @Gironimo Hier den GF als untergeordneten Gehilfen zu bezeichnen da solltest unseren GF mal kennen lernen ;-)

K
Kölner

21.05.2015 um 13:31 Uhr

Der GF wird Entscheidungen schon selbst machen können; sonst wäre es ja sinnlos einen solchen zu haben.

Was sagt denn die Satzung? Was sagt der Geschäftsverteilungsplan? Was hat die Mitgliederversammlung zur Funktion des GF beschlossen? Was meint denn der ehrenamtliche Vorstand?

Es wird vielleicht Sinn machen, den ehrenamtlichen Vorstand mit der Hilfe des GF zu einem gemeinsamen BR/GF-Gespräch zu bitten. Dann könnte man "Missverständnisse" mal ansprechen. Je nach Lage WILL der ehrenamtliche Vorstand auch gar nicht informiert werden.

Der Weg läuft aber (aus meiner Sicht) IMMER über den GF!

I
imebro

21.05.2015 um 13:42 Uhr

Hmmm... bin jetzt etwas überrascht, aber dann werde ich bei nächster Gelegenheit auch mal den Vorstandsvorsitzenden - bzw. ihn und den GF dazu befragen, wie hier vorzugehen ist.

Nur zur Info: Hier finden alle 2 Wochen Vorstandssitzungen statt, in denen über alle Themen im 3-er Gremium entschieden wird. Es ist also nicht so, dass die beiden Ehrenamtler hier nur Majonetten sind, die auf dem Papier den Vorsitz und einen Beisitz haben...

Laut Satzung:

Der Vorstand führt die Geschäfte im Rahmen der Satzung... Der Vorstand vertritt das Unternehmen vor Gericht und außergerichtlich. Der Vorstand handelt durch 2 seiner Mitglieder. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe von Mitteln.

Das weist für mich schon darauf hin, dass der GF nicht alleine Entscheidungen treffen kann/darf.

LG imebro

D
Dezibel

21.05.2015 um 17:28 Uhr

Stell Dir doch selbst einmal die Frage: Wozu ist ein Geschäftsführer da? Antwort: Um die Geschäfte zu führen. Dass er dabei dem Vorstand berichten muss, Rechenschaft ablegen blablabla, ist unerheblich. Er ist euer Ansprechpartner und wenn er meint, vor der Information an den Vorstand weitere Details wissen zu müssen, dann ist das so. Er macht nur seine für ihn gedachte Arbeit.

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