Erstellt am 21.05.2015 um 09:32 Uhr von gironimo
Ihr ladet den verschwiegenen Vorstandsmenschen kurzfristig zu einem Gespräch. Da kann er ja dann über die Sache mit Euch reden. Gleichzeitig macht Ihr ihm in diesem Gespräch deutlich, dass Ihr (auch wenn das Gespräch nicht zu seiner Zufriedenheit verläuft) die anderen Vorstandsmitglieder informieren werdet, weil dies ja von vornherein so vorgesehen war.
Es kann nicht sein, dass er eine Art Zensur ausübt. Das sollte klar sein.
Erstellt am 21.05.2015 um 09:39 Uhr von moreno
Gibt es denn überhaupt eine Gesetzesgrundlage das der GL immer alles dem Vorstand mitteilen muss was der Betriebsrat mit ihm verhandelt????? Also ich wüsste nicht was das für ein Verstoß gegen das BetrVG sein könnte?
Erstellt am 21.05.2015 um 09:46 Uhr von gironimo
Mit dem BetrVG mag das nichts zu tun haben. Wenn ich aber ein Schreiben an 3 Personen richte, kann nicht eine Person das Schreiben abfangen. Da hilft nur - um sicher zu gehen - 3 Schreiben verschicken.
Erstellt am 21.05.2015 um 09:57 Uhr von moreno
Das stimmt, aber woher will sich hier der Betriebsrat das Recht nehmen den gesamten (wenn hier auch sehr kleinen) Vorstand mit in die Verhandlungen zu einer BV zuzuziehen? Der GL ist der Ansprechpartner für den BR. Hier außenstehende Personen über Sachstände einer Verhandlung zu informieren verstößt meiner Ansicht nach gegen das Gebot der Vertrauensvollen Zusammenarbeit (einfach Bauchgefühl keine Rechtskenntnis ;-) ).
Erstellt am 21.05.2015 um 10:12 Uhr von gironimo
>Vertrauensvollen Zusammenarbeit<
darum ja das vorgeschlagene kurzfristige Gespräch. Ansonsten, wie kann der Vorstandsvorsitzende Außenstehender sein? Da ist doch eher der Gesprächspartner im Betrieb der "Adlatus" :-)
Erstellt am 21.05.2015 um 10:37 Uhr von imebro
Danke für Eure rege Teilnahme.
Der Vorstand besteht aus 3 Personen:
1. Vorsitzender (Ehrenamtler)
2. Vorstandsmitglied (Ehrenamtler)
3. Geschäftsführer und Vorstandsmitglied (Hauptamtler)
Das Sagen hat der Vorsitzende und Entscheidungen müssen mit 2/3 getroffen werden.
Der Geschäftsführer leitet bei uns die Geschäfte.
Ich denke auch, dass es nicht OK ist vom Geschäftsführer, wenn er Informationen nicht weiterleitet, die an den GESAMTEN Vorstand gerichtet sind.
LG
imebro
Erstellt am 21.05.2015 um 11:09 Uhr von Kölner
Dann ist auch NUR der GF Euer Ansprechpartner.
Was seid Ihr denn, ein e.V. nehme ich an (?).
Ihr habt demnach ausschließlich und nur mit dem GF zu verhandeln. Ihr wollt den GF aushebeln und so funktioniert das nicht...
Erstellt am 21.05.2015 um 11:12 Uhr von imebro
Hmmm... ist das tatsächlich so, wie Kölner schreibt?
Für mich (und alle Mitarbeiter) ist der Vorstand als Organ das Entscheidende.
Wie gesagt, können Entscheidungen auch nur vom Vorstand getroffen werden (2/3 Mehrheit) und der GF kann recht wenig selbst entscheiden.
LG
imebro
Erstellt am 21.05.2015 um 11:31 Uhr von moreno
Also ich bin der selben Ansicht wie Kölner! Der BR verhandelt ausschließlich mit dem GF und dieser muss dann schauen wie er dies im Vorstand durch bekommt. @Gironimo Hier den GF als untergeordneten Gehilfen zu bezeichnen da solltest unseren GF mal kennen lernen ;-)
Erstellt am 21.05.2015 um 11:31 Uhr von Kölner
Der GF wird Entscheidungen schon selbst machen können; sonst wäre es ja sinnlos einen solchen zu haben.
Was sagt denn die Satzung?
Was sagt der Geschäftsverteilungsplan?
Was hat die Mitgliederversammlung zur Funktion des GF beschlossen?
Was meint denn der ehrenamtliche Vorstand?
Es wird vielleicht Sinn machen, den ehrenamtlichen Vorstand mit der Hilfe des GF zu einem gemeinsamen BR/GF-Gespräch zu bitten. Dann könnte man "Missverständnisse" mal ansprechen. Je nach Lage WILL der ehrenamtliche Vorstand auch gar nicht informiert werden.
Der Weg läuft aber (aus meiner Sicht) IMMER über den GF!
Erstellt am 21.05.2015 um 11:42 Uhr von imebro
Hmmm... bin jetzt etwas überrascht, aber dann werde ich bei nächster Gelegenheit auch mal den Vorstandsvorsitzenden - bzw. ihn und den GF dazu befragen, wie hier vorzugehen ist.
Nur zur Info:
Hier finden alle 2 Wochen Vorstandssitzungen statt, in denen über alle Themen im 3-er Gremium entschieden wird. Es ist also nicht so, dass die beiden Ehrenamtler hier nur Majonetten sind, die auf dem Papier den Vorsitz und einen Beisitz haben...
Laut Satzung:
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Der Vorstand führt die Geschäfte im Rahmen der Satzung...
Der Vorstand vertritt das Unternehmen vor Gericht und außergerichtlich.
Der Vorstand handelt durch 2 seiner Mitglieder.
Der Vorstand entscheidet über die Vergabe von Mitteln.
>> Das weist für mich schon darauf hin, dass der GF nicht alleine Entscheidungen treffen kann/darf.
LG
imebro
Erstellt am 21.05.2015 um 15:28 Uhr von Dezibel
Stell Dir doch selbst einmal die Frage: Wozu ist ein Geschäftsführer da?
Antwort: Um die Geschäfte zu führen.
Dass er dabei dem Vorstand berichten muss, Rechenschaft ablegen blablabla, ist unerheblich. Er ist euer Ansprechpartner und wenn er meint, vor der Information an den Vorstand weitere Details wissen zu müssen, dann ist das so. Er macht nur seine für ihn gedachte Arbeit.