Kurz zur Sachlage ... es ist ein gemeinnütziger Verein mit Vorstand. Der Vorstand bestellte den Geschäfstführer. Andere Vereinsmitglieder und Mitarbeiter ohne Vereinsmitgliedschaft waren somit an der Wahl nicht beteiligt. Nun tritt die Verwaltung/Sekretariat an den BR heran und berichtet über Unorganisiertheit und Schludrigkeit des Geschäftsführers. Angefallende GF-Arbeiten bleiben liegen, Termine werden nicht eingehalten und die Angestellten im Büro müssen alles deckeln bzw. aufarbeiten, was aber ihren Kompetenzbereich übersteigt. Ebenso entscheidet der GF bei Termindruck, ohne den Vorstand darüber zu informieren. Nun meine Frage hinsichtlich der Hierarchie: Dürfen wir als BR an den Vorstand herantreten, als Mitarbeitervertretung? Oder müssen das die betroffenen Stellen (in diesem Falle die Verwaltung oder die Leitenden Angestellten einer Einrichtung) persönlich tun? Wir sind doch die Vertreter und Vermittler zwischen Arbeitnehmer (Mitarbeiter) und Arbeitgeber (Geschäftsführer).
Wir haben jetzt erstmal ein Gespräch vereinbart zwischen GF, Sekretariat und Vorsitzende + Stellvertretende des BR. Ich denke, es sollten erstmal die Probleme intern besprochen werden bzw. dem GF die Möglichkeit gegeben werden, sein Handeln zu überdenken.
Ich weiß aber auch, dass es schon häufiger Probleme mit der Geschäftsleitung gab. Deswegen nochmal...dürfen wir uns als BR an den Vorstand des Vereins wenden?