Erstellt am 04.12.2015 um 18:02 Uhr von gironimo
Also hat sich die Verwaltung beschwert (im Sinne des § 85 BetrVG)?
Oder welche Erwartungshaltung hat die Verwaltung an den BR?
>Wir sind doch die Vertreter< der Arbeitnehmer, JA >und Vermittler< NEIN, denn Ihr seit nicht neutral, sondern Interessenvertreter der AN.
Wenn der Vorstand die Rolle des Arbeitgebers inne hat, dürft Ihr auch mit ihm sprechen. Dennoch sollte man eher an eine interne Problemlösung denken. Aber so geht Ihr die Sache ja auch an.
Ist der Geschäftsführer überhaupt leitender Angestellter im Sinne des § 5 BetrVG oder nur ausführende Person ?
Erstellt am 04.12.2015 um 18:18 Uhr von Kölner
Der Ansprechpartner ist meines Erachtens der GF
Erstellt am 04.12.2015 um 18:20 Uhr von Jakarta
Eines vorab. Der Geschäftsführer ist nicht euer AG. Das ist der Verein und daher der Vorstand auch euer Ansprechpartner.
Der GF ist das nur im Rahmen der ihm vom Vorstand erteilten Vollmachten. Die bei einem GF auch weit gefasst oder sehr eng ausgestaltet sein kann.
Daher solltet ihr als Erstes beim Vorstand eine Info über den Umfang der dem GF erteilten Vollmachten anfordern.
Es wäre für einen BR ja auch nicht unwichtig zu wissen, ob sich diese auch auf alle "Rechtsgeschäfte und Rechtsverhandlungen" erstreckt, die vom Vorstand nach dem Gesetz vorgenommen werden können.
Erstellt am 04.12.2015 um 19:41 Uhr von moreno
Jakarta das ist wieder völliger Blödsinn was Du da erzählst! Natürlich ist der GF der Ansprechpartner für den Betriebsrat!
Erstellt am 04.12.2015 um 21:28 Uhr von Kölner
Moreno, das ist tatsächlich eine Sichtweise, die BRs in gemeinnützigen Vereinen vertreten.
Ich halte das zwar für falsch, aber eben doch nicht völlig blödsinnig.
Egal. Ich verteidige gerade Jakarta...? OMG. ;-)
Erstellt am 04.12.2015 um 22:20 Uhr von moreno
Oh das tut mir aber sehr leid für Dich!
(Bitte beachten Sie bei Ihrer Wortwahl auch die Regeln des Forums - waf-admin)
Erstellt am 05.12.2015 um 09:56 Uhr von Hoppel
@ chinch
Es muss doch eine Vereinssatzung geben, aus welcher sich die Aufgaben und Befugnisse der GF ergeben. Ungeachtet dessen wird ein GF (= besonderer Vertreter) eines Vereins immer auch als ltd. Ang. zu werten sein, aber sicherlich nicht als AG!
Ansprechpartner ist für mich letztendlich der Vereinsvorstand, wobei ich als BR aber auch zuerst das Gespräch mit dem GF suchen würde. Allerdings halte ich´s im ersten Schritt nicht für sinnvoll, dass das Sekretariat an diesem Gespräch von Beginn an teilnimmt. Da bin ich mir schon jetzt sicher, dass das in einem Schlagabtausch von Vorwürfen und Verteidigung ausartet. Erstmal würde ich den GF mit den "Vorwürfen" konfrontieren und mir seine Sichtweise anhören. Erst dann würde ich das Sekretariat hinzuziehen.
Ergänzend:
"Nach § 14 Abs. 1 KSchG gelten die Vorschriften über den allgemeinen Kündigungsschutz nicht in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Personen berufen ist.
[...]
Zu den gesetzlichen Vertretern der juristischen Peron im Sinne des § 14 Abs. 1 KSchG zählen jedoch auch die "besonderen Vertreter" im Sinne des § 30 BGB.
Nach der genannten Vorschrift kann durch Satzung bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind; die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich nach der genannten Vorschrift im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt.
Im Gegensatz zur Aufgabenübertragung kraft Vertrages nebst rechtsgeschäftlicher Bevollmächtigung leiten sich Bestellung und Inhalt der Rechtsstellung des besonderen Vertreters einschließlich der ihm zustehenden Vertretungsmacht unmittelbar aus der Satzung ab.
Dass der besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB eine gesetzliche - satzungsgemäße - Vertretungsmacht nur für "gewisse Geschäfte" besitzt und damit den Verein - anders als der Vorstand im Sinne des § 26 BGB - auch ohne satzungsgemäße Beschränkungen nicht umfassend nach außen vertritt, ändern nichts daran, dass auch der besondere Vertreter nach § 30 BGB zur gesetzlichen Vertretung des Vereins zählt."
Zitat aus: LAG Hamm · Urteil vom 7. März 2013 · Az. 8 Sa 1523/12
Erstellt am 05.12.2015 um 11:08 Uhr von Jakarta
@Kölner
Zitat Kölner: „Ich verteidige gerade Jakarta...? OMG. ;-)“
Das brauchst du nun wirklich nicht! Bestätigen vielleicht. Aber Verteidigen? Und dann auch noch in dieser Form? Bedenke, nicht immer ist ein Angriff auch gleichzeitig die beste Verteidigung.
Zitat Kölner: „Moreno, das ist tatsächlich eine Sichtweise, die BRs in gemeinnützigen Vereinen vertreten.“
Das hat jetzt überhaupt nichts mit einer Sichtweise zu tun. Hier wäre neben einem @Kölner, bei @Moreno dürfte da ja Hopfen und Malz bereits verlustig sein, auch jeder BR gut beraten, es so zu sehen.
Zitat Kölner: Ich halte das zwar für falsch, aber eben doch nicht völlig blödsinnig.
Gut, das du erkannt hast, dass es nicht blödsinnig ist. Hättest du jetzt auch noch erkannt, was ich eigentlich erwartet hätte, dass es nicht falsch ist, hätten wir uns hier um anderes Kümmern können.
Eigentlich kann ich mir gar nicht vorstellen, dass dir neben einem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, die hier sonst noch bestehenden vielfältigen Abstufungen nicht bekannt sind.
Aber irren soll ja bekanntlich menschlich sein.
Um jetzt hier nicht selbst alles groß und breit erklären zu müssen, was dann ja von gewissen Herrschaften ev. sowieso wieder angezweifelt würde, bzw. dann mit einer abwertenden Bemerkung oder gar Beschimpfung kommentiert würde, stelle ich hier mal ein paar Links zur Erhellung div. Gedankengutes ein:
https:www2.uni-hamburg.de/fachbereiche-einrichtungen/handelsrecht/WS2010/11_/Vereinsrecht.pdf
Auch sehr aussagekräftig:
http://www.iww.de/vb/archiv/vereinsfuehrung-und-recht-der-geschaeftsfuehrer-des-vereins-welche-rechtliche-stellung-hat-er-zum-vorstand-f18270
@Moreno
So langsam solltest du zumindest einmal versuchen, an deiner Ausdrucksweise zu arbeiten. Auch daran, gewisse Aussagen auch auf ihr inhaltliche Grundlagen zu prüfen. Könnte es einen doch auch davor Schützen, sich nicht selbst zu outen.
Erstellt am 05.12.2015 um 12:31 Uhr von moreno
Ich Saga immer Jarkata gleich bla bla bla Quark Quark. Und jetzt ernsthaft wenn ein GF als besonderer Vertreter nach Paragraf 30 BGB bestellt ist und in der Satzung geregelt ist das diesem bestimmte Aufgabe im Rahmen der Geschäftsführung zugewiesen worden sind. Sind diese keine Angelegenheiten des Vorstands mehr.
Erstellt am 05.12.2015 um 16:54 Uhr von Jakarta
Da du ja scheinbar hellsehen kannst, darfst du auch gerne bei deiner Meinung bleiben.
Da ich diese Fähigkeiten aber nicht besitze und auch davon ausgehe hier keine Ausnahme zu sein, plappere ich nicht einfach irgendetwas in die Welt, sondern beantworte es wie in Antwort 3 geschehen.
Und das es kein „Blödsinn“ ist, solltest selbst du mittlerweile begriffen haben. Obwohl auch da bei mir noch gewisse Zweifel bestehen.
„Ich Saga immer Jakarta gleich bla bla bla Quark Quark.“
Dass du dieses wohl von allen hier am allerwenigsten Beurteilen kannst, beweist du ja des Öfteren selbst. Braucht also nicht extra kommentiert zu werden.
Man sollte auch nicht versuchen, Beratungsresistente beraten zu wollen.
In diesem Sinne……….Plärr du nur weiter rum. Der Rest hier wird das schon einzuordnen wissen.
Erstellt am 05.12.2015 um 17:05 Uhr von moreno
Na der Hellseher bist scheinbar Du wenn Du hier einfach schreibst der GF ist nicht Euer Ansprechpartner! Aber verbreite hier ruhig weiter deinen rauskopierten Quark!
Erstellt am 05.12.2015 um 21:13 Uhr von Jakarta
Wird ja immer besser mit dir! Jetzt geht dir sogar schon die Fähigkeit des korrekten Zuordnens von gelesenen ab.
Kleiner Rat: „Wenn man nicht schwimmen kann, sollte man sich nicht zu tiefes Wasser zum Baden aussuchen“
Erstellt am 05.12.2015 um 21:36 Uhr von moreno
Oh Jarkata immer mehr bla bla bla Quark Quark wie lange willst Du hier eigentlich noch rumnerven bis du mal wieder den Nick wechselst?
Erstellt am 05.12.2015 um 23:50 Uhr von Jakarta
Sprichst du auch so, wie du schreibst?
Dann prost Mahlzeit……
Erstellt am 06.12.2015 um 01:31 Uhr von moreno
Na wenn du im wahren Leben auch so ein Quark redest wie Du hier im Forum schreibst.....oh ha :-)
Erstellt am 06.12.2015 um 12:12 Uhr von Jakarta
Guckst du hier!
https:www.youtube.com/watch?v=cXA3zLbH-ko
danach:
https:www.youtube.com/watch?v=DM37ssNGh4U