Liebe Kollegen,

nach der der 1. Wahlveranstaltung (vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren) zeigt sich, dass die Geschäftleitung massiv auf den Einzug in den BR drängt u. dies wohl auch schaffen wird.

In der Firma angestellte Tochter und Schwiegersohn der Geschäftsleitung üben die Geschäftsleitung aus, haben aber keine Prokura und wohnen auch nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Geschäftsleitung und haben noch die alten Sachbearbeiter-Arbeitsverträge. Weiterhin hat sich eine der Geschäftsleitung nahe Arbeitnehmerin zur Wahl aufstellen lassen.

Einen Tag vor der 1. Betriebsversammlung gab es natürlich Einzelgespräche, bei denen die Arbeitnehmer von der GL auf ihr Wahlverhalten "eingeschworen" wurden. Auch wenn es keine Wahlbeeinflussung ist, so konnte jeder zwischen den Zeilen lesen. Weiterhin hat die GL am Nachmittag vor der 1. Wahlversammlung eine Betriebsversammlung einberufen. Alle Ansprachen natürlich mit dem Anwalt abgesprochen. Moralisch natürlich verwerflich, rechtlich nicht anzufechten. Es gibt zahlreiche Personen (Geringbeschäftigte), die überwiegend privat für die GL tätig sind (Putzkraft, Gärtner, Handwerker) die der GL sehr nahe sind, aber eben wählen dürfen.

In den Wahlvorstand wurde schon die Tochter erfolgreich gewählt.
Der Schwiegersohn hat sich als Kandidat aufstellen lassen und dann noch die pers. Assistentin des Schwiegersohns.

Wenn ich davon ausgehe, wie die Stimmenabgabe für die Tochter der Geschäftleitung gelaufen ist, dann wir der Schwiegersohn und die der GL nahe Person zu 100% im 3er Betriebsrat vertreten sein.

Es ist für uns unbegreiflich, dass einige Arbeitnehmer die Geschäftsleitung in den Betriebsrat wählen wollen. Aber da wurden eben Versprechen gemacht (was ich natürlich nicht beweisen kann) und es herrscht Angst bei den Arbeitnehmern.

Sollte der 3er Betriebsrat aus 1-2 Mitgliedern der GL bestehen, dann können wir die Sache auch gleich abhaken. Dann wird alles lächterlich.

Egal wie ich die wenigen "treuen" Arbeitnehmer und unsere eigenen Stimmen schiebe, die Gechäftsleitung ist immer mit ihren eigenen Stimmen, Getreuen u. Mitarbeitern die Angst haben im BR.

Ich könnte mir einfach nur den Finger in den Hals stecken. Und ob man sich selbst eine Tätigkeit im BR mit 1-2 Mitgliedern der GL antuen muss, weiß ich zur Zeit wirklich nicht. Die beiden arbeiten dann immer gegen mich. Und ich darf die Leute aus der Arbeitnehmerschaft vertreten, die die GL auch noch in den BR gewählt haben.

Herzlichen Glückwunsch.

Meinungen???