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Geschäftsführung im Betriebsrat

O
ODENO
Nov 2022 bearbeitet

Liebe Kollegen,

nach der der 1. Wahlveranstaltung (vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren) zeigt sich, dass die Geschäftleitung massiv auf den Einzug in den BR drängt u. dies wohl auch schaffen wird.

In der Firma angestellte Tochter und Schwiegersohn der Geschäftsleitung üben die Geschäftsleitung aus, haben aber keine Prokura und wohnen auch nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Geschäftsleitung und haben noch die alten Sachbearbeiter-Arbeitsverträge. Weiterhin hat sich eine der Geschäftsleitung nahe Arbeitnehmerin zur Wahl aufstellen lassen.

Einen Tag vor der 1. Betriebsversammlung gab es natürlich Einzelgespräche, bei denen die Arbeitnehmer von der GL auf ihr Wahlverhalten "eingeschworen" wurden. Auch wenn es keine Wahlbeeinflussung ist, so konnte jeder zwischen den Zeilen lesen. Weiterhin hat die GL am Nachmittag vor der 1. Wahlversammlung eine Betriebsversammlung einberufen. Alle Ansprachen natürlich mit dem Anwalt abgesprochen. Moralisch natürlich verwerflich, rechtlich nicht anzufechten. Es gibt zahlreiche Personen (Geringbeschäftigte), die überwiegend privat für die GL tätig sind (Putzkraft, Gärtner, Handwerker) die der GL sehr nahe sind, aber eben wählen dürfen.

In den Wahlvorstand wurde schon die Tochter erfolgreich gewählt. Der Schwiegersohn hat sich als Kandidat aufstellen lassen und dann noch die pers. Assistentin des Schwiegersohns.

Wenn ich davon ausgehe, wie die Stimmenabgabe für die Tochter der Geschäftleitung gelaufen ist, dann wir der Schwiegersohn und die der GL nahe Person zu 100% im 3er Betriebsrat vertreten sein.

Es ist für uns unbegreiflich, dass einige Arbeitnehmer die Geschäftsleitung in den Betriebsrat wählen wollen. Aber da wurden eben Versprechen gemacht (was ich natürlich nicht beweisen kann) und es herrscht Angst bei den Arbeitnehmern.

Sollte der 3er Betriebsrat aus 1-2 Mitgliedern der GL bestehen, dann können wir die Sache auch gleich abhaken. Dann wird alles lächterlich.

Egal wie ich die wenigen "treuen" Arbeitnehmer und unsere eigenen Stimmen schiebe, die Gechäftsleitung ist immer mit ihren eigenen Stimmen, Getreuen u. Mitarbeitern die Angst haben im BR.

Ich könnte mir einfach nur den Finger in den Hals stecken. Und ob man sich selbst eine Tätigkeit im BR mit 1-2 Mitgliedern der GL antuen muss, weiß ich zur Zeit wirklich nicht. Die beiden arbeiten dann immer gegen mich. Und ich darf die Leute aus der Arbeitnehmerschaft vertreten, die die GL auch noch in den BR gewählt haben.

Herzlichen Glückwunsch.

Meinungen???

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Community-Antworten (14)

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RudiRadeberger

05.11.2022 um 11:16 Uhr

Tja, alles rechtskonform. Natürlich ätzend, aber wenn so wenig Courage in der Belegschaft vorhanden ist, bekommt sie den Betriebsrat, den sie verdient.

C
Catweazle

05.11.2022 um 11:32 Uhr

Du hast jetzt bis zur nächsten Wahl Zeit Wahlwerbung zu betreiben.

K
Kampfschwein

05.11.2022 um 13:41 Uhr

@ODENO : Einen Tag vor der 1. Betriebsversammlung gab es natürlich Einzelgespräche, bei denen die Arbeitnehmer von der GL auf ihr Wahlverhalten "eingeschworen" wurden. Auch wenn es keine Wahlbeeinflussung ist, .............

So wie Du es beschreibst, ist es selbsverständlich eine Wahlbeeinflussung, gegen die vor dem Arbeitsgericht ein Wahlanfechtungsverfahren nach §19 BetrVG eingeleitet werden kann.

C
Challenger

05.11.2022 um 13:48 Uhr

Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, eine eigene Liste aufzustellen. Wenn Deine Liste die meisten Stimmen bekommt, dann hast Du auf jeden Fall 2 Mitglieder im BR.

G
gryban

05.11.2022 um 13:49 Uhr

Wenn die Belegschaft diese Personen in den Betriebsrat wählt, hat die Belagschaft auch diese Personen als Betriebsrat verdient.

O
ODENO

05.11.2022 um 16:03 Uhr

@Challenger,

da es ein vereinfachtes Wahlverfahren ist, erfolgt zwingend die Personenwahl.

D
DummerHund

05.11.2022 um 17:29 Uhr

Ich würde Kampfschwein´s Antwort in Betracht ziehen.

C
Challenger

05.11.2022 um 17:41 Uhr

Zitat ODENO : .... da es ein vereinfachtes Wahlverfahren ist, erfolgt zwingend die Personenwahl.

Du hast tatsächlich recht. Aber selbst als einzelner kannst Du in einem 3er Gremium eine Menge 'Stunk' machen, indem Du z.B. gemäß §29 BetrVG eine zusätzliche Sitzung beantragst und dessen Gegenstand zur Beratung auf die Tagesordnung zu setzen zu lassen. Zusätzlich kannst Du gemäß §31 BetrVG beantragen, dass ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilzunehmen hat.

O
ODENO

05.11.2022 um 17:59 Uhr

Werde jetzt noch mit meinen Kollegen versuchen einen guten "Wahlkampf" zu machen. Dann sehen wir übernächste Woche was Sache ist. Mehr kann ich wohl im Augenblick nicht machen.

R
Relfe

07.11.2022 um 08:45 Uhr

Zitat: "Es ist für uns unbegreiflich, dass einige Arbeitnehmer die Geschäftsleitung in den Betriebsrat wählen wollen."

  1. die wählen nicht die GL in den BR sondern Kollegen die gem BetrVG wählbar sind (egal wer es am Ende ist)
  2. die Kollegen sind halt anderer Meinung darüber, wer "die Richtigen" im BR sind, das nennt man "Demokratie" (die sind nicht verpflichtet Dich zu wählen)

Zitat: "Sollte der 3er Betriebsrat aus 1-2 Mitgliedern der GL bestehen, dann können wir die Sache auch gleich abhaken. Dann wird alles lächterlich." ein Betriebsrat der nicht deinen Vorstellungen entspricht, ist demnach also lächerlich?

Zitat: "Und ob man sich selbst eine Tätigkeit im BR mit 1-2 Mitgliedern der GL antuen muss, weiß ich zur Zeit wirklich nicht. Die beiden arbeiten dann immer gegen mich. Und ich darf die Leute aus der Arbeitnehmerschaft vertreten, die die GL auch noch in den BR gewählt haben." sehr bezeichnend, dass du es als selbstverständlich ansiehst, das Du gewählt wirst. ebenfalls sehr bezeichnend, das Du davon ausgehst, ein BR ohne Dich und ohne Umsetzung deiner Vorstellungen ist automatisch "lächerlich"

Ich würde erst mal meine eigene Wahrnehmung und Erwartungen runterschrauben und mich freuen, wenn ich überhaupt gewählt werde. Du verhälst Dich nicht wirklich anders, wie deine GL, frei nach dem Motto

"Ich bin der einzige der weiß was für euch das richtige ist"

--> mit Demokratie habe viele Deiner Aussagen nichts zu tun

M
Muschelschubser

07.11.2022 um 14:20 Uhr

Meinungen?

Habe ich im Moment nicht wirklich.

Mich würde nämlich interessieren, wie die genannten Personen das Unternehmen führen, welche Ängste haben die Beschäftigten auszustehen, wie ist das Betriebsklima, welche Benefits erhalten die Beschäftigten etc.

Das alles ist eben auch relevant für das Wahlverhalten. Würden diejenigen in den BR einziehen, weil es dem Wunsch der Beschäftigten entspricht - oder wird auf die Beschäftigten Druck ausgeübt, und die Stimme entsprechend abzugeben?

Das alles geht aus Deiner Schilderung nicht hervor. Es kann also sein, dass die genannte Konstellation gar nicht mal schlecht für die Belegschaft wäre und es einfach nur "ums Prinzip" geht - es kann aber auch sein, dass der BR unterwandert werden soll, um Entscheidungen zum Nachteil der Belegschaft durchzusetzen.

Wenn die Konstellation wirklich zum Nachteil wäre, könnte man noch prüfen lassen, ob die genannten Kandidaten zum Kreis der "leitenden Angestellten" zählen. Das wird nicht unbedingt nur am Vertrag, sondern auch an den Befugnissen festgemacht.

Es gibt eben die juristische, aber auch die moralisch-ethische Seite. Wenn es der freie Wille (!) der Wahlberechtigten ist, dass diese Personen es werden sollen, dann kann der Wahlvorstand leider nicht viel machen - außer kräftig die Werbetrommel für das Amt eines BRM zu rühren, in der Hoffnung dass es weitere Kandidaten gibt.

N
netteannette

07.11.2022 um 17:18 Uhr

@ODENO: Hut ab, dass du gegen alle Widrigkeiten trotzdem eine BR-Wahl initiierst und dir das alles antust. Du hattest ja schon mehrere Beiträge darüber hier im Forum. Und ärgere dich nicht auch noch über Relfe's Kommentar. Ich drück dir jedenfalls die Daumen.

O
ODENO

13.11.2022 um 10:40 Uhr

@Reife

Intereressante Sichtweise, die hoffentlich nur von wenigen hier geteilt wird.

Auch die Geschäftsleitung prädigt immer was von Demokratie und unlautere Machenschaften der Kandidaten des anstehenden Betriebsrates.

Sie selbst geht aber gegen jeden Schritt (u. ich meine wirklich jeden Schritt) offiziell mit dem Anwalt (ihr gutes Recht) zur Gründung des BR vor. Der Anwalt ist fast jeden Tag im Unternehmen und nimmt jeden Schritt/Schriftstück unter die Lupe und überhäuft uns mit Fragen/Einwänden.

Neben dem offiziellen Weg gibt es dann noch das Störfeuer, was unter der Gürtellinie läuft. Die ganze BR-Wahl hat sich leider jetzt schon zum "Krieg" entwickelt. Drohungen/Versprechungen an Arbeitnehmer sind an der Tagesordnung.

Selbst die eingebundene Gewerkschaftsekrätar hat bestätigt, dass ihm soetwas in all den Jahren in dem Ausmaß bei der Gründung eines BR nicht vorgekommen ist.

K
Kampfschwein

13.11.2022 um 13:54 Uhr

@ODENO : Neben dem offiziellen Weg gibt es dann noch das Störfeuer, was unter der Gürtellinie läuft. Die ganze BR-Wahl hat sich leider jetzt schon zum "Krieg" entwickelt. Drohungen/Versprechungen an Arbeitnehmer sind an der Tagesordnung.

Ich empfehle Dir, mal Kontakt mit Arbeitsunrecht aufzunehmen.

Über uns - Aktion gegen Arbeitsunrecht https://arbeitsunrecht.de › ueber-uns

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