W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschäftsführer des Betriebsrat ?

A
Atlan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, die Geschäfte des BR werden durch Vorsitzende/n oder dessen Stellvertreter/in geführt.

Besteht durch die Geschäftsordnung die möglichkeit diese Tätigkeiten auf einen Geschäftsführer der BR zu übertragen ? Gibt es irgendeine Art der übertragung der befugnisse auf eine Person (natürlich ordentliches BR Mitglied) Geschäftsführer des BR ?

erweiterung: Kann es einen Geschäftsführer im BR geben? (nicht der Geschäftsführer des Unternehmen)

Danke im Vorraus

1.33806

Community-Antworten (6)

I
Inselfan

13.03.2010 um 15:45 Uhr

Atlan, warum denn die Personen haben doch den Vorsitz und Stellv.des BR angenommen.

A
Atlan

13.03.2010 um 15:49 Uhr

Oh ok, natürlich richtig habe vergessen zu erwähnen das wir ein 23 Köpfiges Gremium sind mit vielen Aussschüssen 15 bisher glaube ich. Dieses Amt war schon in den vergangenennen Perioden existent aber so wirklich kann ich nichts über diese Position finden.

Gruß Atlan

N
nicoline

13.03.2010 um 15:51 Uhr

Atlan, Deine Frage ist nicht wirklich zu verstehen, aber es gibt keine ÜBERTRAGUNG der Befugnisse auf nur eine Person und einen GF des BR sieht das Gesetz nicht vor!

Dieses Amt war schon in den vergangenennen Perioden existent aber so wirklich kann ich nichts über diese Position finden. Wäre ja mal interessant zu erfahren, welche Befugnisse dieser GF hatte!

P
peters

13.03.2010 um 16:57 Uhr

Es ist denkbar, dass dein Betrieb dem Betriebsrat bei dieser Größe ein Sekretariat oder eine Geschäftsführung zugesteht. Das kann sich aber nur auf reine verwaltungsmäßige Tätigkeiten beziehen (Posteingang verwalten, Schriftverkehr abwickeln, Protokolle schreiben...).

Betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben können damit m.E. nicht abgewickelt werden.

P
Petrus

15.03.2010 um 14:12 Uhr

Um es etwas vereinfacht zu sagen: Den Geschäftsführer gibt es doch schon - laut Gesetz heißt er BR-Vorsitzender. Dieser unterscheidet sich genau in diesem Punkt von den "normalen" BRM. Ansonsten gibt es bei BR eurer Größe noch einen Betriebsausschuss, der ihn darin unterstützt. §§26+27 BetrVG sind da recht eindeutig.

Von euren 7 BA-Mitgliedern sind mind. 6 freigestellt (ansonsten habt ihr was falsch gemacht) - was also ist euer Problem?

K
Kriegsrat

15.03.2010 um 14:34 Uhr

der BRV führt in gremien unter 9 mitgliedern nicht automatisch die geschäfte sondern die führung der laufenden geschäfte "kann" auf den BRV oder andere br-mitglieder übertragen werden

bei euch führt der betriebsausschuß die laufenden geschäfte

allerdings hat peters schon eingeschränkt, was "laufende geschäfte " bedeutet

den begriff "geschäftsführer des BR" einzuführen, halte ich für falsch, da diese begrifflichkeit anders besetzt ist als es im rahmen der br-tätigkeit möglich und nötig ist

Ihre Antwort

Verwandte Themen