Hallo zusammen,
die Geschäfte des BR werden durch Vorsitzende/n oder dessen Stellvertreter/in geführt.

Besteht durch die Geschäftsordnung die möglichkeit diese Tätigkeiten auf einen Geschäftsführer der BR zu übertragen ?
Gibt es irgendeine Art der übertragung der befugnisse auf eine Person (natürlich ordentliches BR Mitglied) Geschäftsführer des BR ?

erweiterung: Kann es einen Geschäftsführer im BR geben? (nicht der Geschäftsführer des Unternehmen)

Danke im Vorraus