Erstellt am 27.04.2015 um 21:22 Uhr von Kölner
Ne.
Ihr bekommt sie eigentlich noch nicht einmal mit.
Aber wir sind neugierig, wie Tante melissa das sieht.
Erstellt am 28.04.2015 um 06:54 Uhr von Carsten
Auskunftsrecht des Betriebsrats zu erteilten Abmahnungen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Betriebsrat ein eigener Auskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen zusteht. Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG zustehen, auch wenn er bei der Erteilung von Abmahnungen selbst kein Mitbestimmungsrecht hat. Datenschutzrechtliche Bestimmungen stehen dem Auskunftsanspruch nicht entgegen.
Erstellt am 28.04.2015 um 09:19 Uhr von martinez
@Kölner
Wäre vielleicht auch für dich mal nicht schlecht dein wissen wieder aufzufrischen!!
Scheint schon ne Weile her zu sein deine Seminare oder Anwaltsprüfungen oder was weiß ich :)
Deine Falschmeldungen häufen sich..
Und Melissas Beiträge sind wesentlich hilfreicher und erklärt mit § usw. wie bei manch anderen.
Wäre schade wenn so jemand durch Leute die Fragen auf Fragen stellen rausgeekelt wird.
Liebe Grüße :)
Erstellt am 28.04.2015 um 09:57 Uhr von gironimo
Ich sehe in Kölners Aussage in Bezug auf die Frage und dem Urteil kein Widerspruch.
Der BR muss nicht zuvor von einer Abmahnung informiert werden oder dieser gar zustimmen oder unterschreiben.
Das der BR möglicher Weise einen Informationsanspruch hat, ist doch etwas ganz anderes. Diese Information kann auch im Nachgang erfolgen, wenn sie für die BR-Arbeit überhaupt "erforderlich" erscheint. Und der § 80 BetrVG geht davon aus, dass der BR diese Erforderlichkeit erst einmal gegenüber dem AG benennen muss.
Erstellt am 28.04.2015 um 10:34 Uhr von moreno
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 26/12
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 17.09.2013
Ja das Landesarbeitsgericht hatte die Gelegenheit sich damit zu befassen, hat aber doch den Antrag des BR abgewiesen, also ist Kölners Antwort durchaus richtig.
Und von einer Zustimmung des BR bei einer Abmahnung war auch hier nie die Rede!
Aber vielleicht kommt Orion / Melissa ja noch um die Ecke ;-)
Erstellt am 28.04.2015 um 16:14 Uhr von Globus
genau genommen muß man hier aber sehen, warum das LAG den Antrag des BR abgewiesen hat - ich bin mir gerade nciht ganz sicher, meine aber, dass es da auch eine BAG Entscheidung gibt, die besagt, dass entsprechender BR nicht deutlich gemacht hat, wofür genau er diese benötigt - einen generellen Anspruch des BR also abgewiesen hat, nciht aber einen speziellen...
kann das Urteil leider nicht anbringen - so oder so ähnlich war es aber....
los, zerreist mich - dann suche ich vieeicht ;-)
Nachtrag - oh da stehts doch schon - also bitte nciht nur immer Leitsatz lesen sondern den Fall in Gänze - das müßte das Urteil sein, welches ich meine - bei einem nichtmitbestimmungspflichtigen Tatbestand keine generelle auskunftspflich... ABER....
Erstellt am 28.04.2015 um 17:08 Uhr von Nubbel
die antwort auf die gestellte frage ist ein klares NEIN
wie kölner das in der ersten antwort richtig schreibt. hammer, sogar hier schafft ihr es ne diskussion vom zaun zu brechen.
Erstellt am 29.04.2015 um 10:03 Uhr von PeterPaula
Naja, eine Diskussion über ein solches Thema kann auch dazu führen, insbesondere wenn Abmahnungen ein Mittel werden um AN kostengünstig loszuwerden, dem AG den o.g. BAG Beschluss mitzuteilen und ihm weiter mitzuteilen, dass der BR einen Aushang machen wird, der die AN auffordert Abmahnungen mit dem BR zu besprechen. Sollte es nämlich solche Fälle geben, wovon ich nicht ausgehe da alle AG Gutmenschen sind, könnte ein Gremium auf die Idee kommen, einen gewieften RA damit zu beauftragen, diesen o.g. Beschluss genaustens unter die Lupe zu nehmen, um eigene Informationsrechte, wenn sie denn betriebsverfassungrechtlichen Bezug haben, durchzusetzen.
Gewieft deshalb, da ein solche Anspruch exakt formuliert und ganz sauber vor Gericht vorgetragen werden muss.
Tut vielleicht hier wenig zur Sache aber eine abschreckende Wirkung für den AG, der durch Bagatellabmahnungen seine AN loswerden will, verspreche ich mir von einem solchen Vorgehe schon. Wenn nicht vom TE, dann aber vielleicht von einem BR, der genau nach solchen Möglichkeiten sucht um seinen AG von derartigen Abmahnungen abzubringen und über dieses Thema hier stolpert ;-)
Erstellt am 29.04.2015 um 13:14 Uhr von Nubbel
süss wie du an diesem urteil hängst. was sagt es denn? doch nur, dass der arbeitgeber bei einem mitbestimmungspflichtigen bezug informieren muss.
Erstellt am 29.04.2015 um 17:15 Uhr von Casandra
Kölner
„Aber wir sind neugierig, wie Tante melissa das sieht.“
Hast Du ein persönliches Problem mit Melissa?
Oder ist es sogar ein Generelles, das bei jedem zuschlägt, der mehr als zwei zusammenhängende Sätze auf die Reihe bekommt?
Entschuldige, dass ich mich jetzt hier zu Wort melde, aber Melissa ist aus privaten Gründen leider diese und vielleicht auch noch die nächste Woche verhindert und kann sich daher leider nicht zeitnah Wehren.
Was mir jetzt aber die Möglichkeit gibt, hier auch wieder einmal etwas zum Besten zu geben, ohne ihr in die Quere zu kommen.
Aber auch Du solltest davon ausgehen, dass auch Meli bekannt ist, dass eine Abmahnung das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN betrifft und somit auch kein MBR besteht.
Und Du hast auch damit recht, dass hier noch nicht einmal eine Informationspflicht besteht und somit der ganze Vorgang mitbestimmungsfrei ist.
Anders würde es aussehen, wenn sie Bestandteil einer Betriebsbußenordnung wäre und dort eine bestimmte Rangfolge einnimmt. Was ich persönlich aber ablehne, da hier eine individuelle Rüge dann einen Strafcharakter bekommt. Aber leider finden sich solche Regelungen nicht selten in BVs zu diesem Thema.
@ martinez
Keine Angst! Davon wird sich Melissa bestimmt nicht abschrecken lassen. Unbelehrbare, Hartnäckige oder auch Besserwisser sind ihr täglich Brot. Und manchmal habe ich das Gefühl, dass sie genau das auch braucht und sie dann erst richtig in Form bringt.
Erstellt am 30.04.2015 um 06:59 Uhr von Breibeck
Ach Casandra, hat Melissa das so nötig?