Erstellt am 05.12.2007 um 10:10 Uhr von Kölner
@Bauerharms
Das ist so nicht zu beantworten. Es gibt AN die erhalten in ein und derselben Sache 24 Abmahnungen und werden nicht gekündigt und andere können nach einer Abmahnung schon gehen.
Handlungsalternativen:
- Gegendarstellung sofort oder später oder irgendwann verfassen
- keine Gegendarstellung verfassen
- sich bessern; vor allem dann wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist
Erstellt am 05.12.2007 um 10:31 Uhr von waschbär
Bauerharms,
wie viele abmahungen braucht es für eine kündigung ? > KEINE es gibt Kündigungen da braucht es keiner abmahung im vorfelde.
Eine abmahung soll dem AN aufzeigen das er etwas falsch gemacht hat und das der AG ihm bei erneuten Verstoss Kündigen "könnte" (der AG muss nicht)
[Einfache/platte aussage]
Abmahnungen welche als nicht gerechtfertig gesehen werden können, muss der AN vor Gericht angehen,allerdings könnte der Ag auch recht bekommen ! Deshalb sehen viele BRs es so das eine Abmahnung ohne "Inhalt" in der Personalakte verbleiben sollte,da sie ja keine Kündigungs gründe hat.... Aber wer Abmahnung ohne Sinn der kündigt auch nach diesen Prinzip !