Erstellt am 30.10.2006 um 21:56 Uhr von Mona-Lisa
@saugnapf,
überhaupt nicht! Wie denn?
Der AG will ihm die Abmahnung überreichen und der AN sagt: Kannste behalten!
Erstellt am 30.10.2006 um 22:00 Uhr von saugnapf
genau so wars , was hat das für konsequenzen
Erstellt am 30.10.2006 um 22:05 Uhr von Mona-Lisa
@saugnapf,
keine.
Der AG schickt dem AN eine Kopie der Abmahnung notfalls mit der Post zu und das Original kommt in die Personalakte.
Ich hätte aber gern das Gesicht des AG gesehen..... :-))
Erstellt am 30.10.2006 um 22:40 Uhr von paula
um es rechtlich zu betrachten:
wenn der AN es ablehnt die Abmahnung anzunehmen, spricht der Jurist von Zugangsvereitelung. das bedeutet, dass die Abmahnung behandelt wird, als wäre sie zugegangen...
somit hat der AN mit zitronen gehandelt wenn er sich so verhält. die abmahnung wirkt und er weiß noch nicht mal was darin steht...