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Abmahnung Mitarbeiter

I
ilona-4747
Mrz 2023 bearbeitet

Soll ich gegen die Abmahnung vorgehen? Ich bin über 10 Jahre in der Abrechnung tätig. Wir haben ein Auftragsprogramm, zur Zeit haben wir sehr sehr viele Aufträge, wir liegen ca. zwei Monate im Rückstand, wir haben ein Ampelsystem. Massenarbeit. Zur Abrechnung haben wir verschiedene Vorgänge die in die Abrechnung einfließen. Es war auch immer so, dass das Thema Urlaub prüfen - als Vorgang auch immer zum Abrechnungszeitfenster erledigt werden musste. MA rufen auch immer an zur Zeit, da sie auch ungeduldig sind. Unser Fachberater sagte, auch sollen keine Vorgänge im Moment keine technischen IPPAS-Vorgänge abarbeiten sollen, diese sind bei uns im Abrechnungssystem teilweise automatisch hinterlegt. Es kommt dann doch auch vor, dass wenn MA anrufen, und eine U-Nachfrage haben, dies natürlich in der Rubrik Urlaub prüfen fällt und manchmal wird auch vergessen von den Mitarbeiterin, abgearbeitete Vorgänge im Zeifenster Urlaubskontingete zu verlängern. Selber kommt man dann auch unter Druck und sieht auch, dass viele Termine hierzu abzuarbeiten sind und arbeitet halt nebenbei diese Termine ab, das habe ich an einigen Tage nun gemacht. Man hat dies einfach im Blut drin aus den letzten Jahren, da fällt man schon ins alte Muster zurück,weil man den Mitarbeitern helfen möchte. Teilweise sind die roten Aufträge nicht einfach so abzuarbeiten, da Dokumente fehlen, Unterschriften und auch abwarten muss. Dafür habe ich nun eine Abmahnung erhalten. Ich möchte gerne dagegen vorgehen. Kann mir jemand hier weiterhelfen und informieren, was wichtig ist zu beachten und wie ich mich verhalten soll/kann.

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

16.03.2023 um 17:52 Uhr

Gegen eine Abmahnung kann man klagen, eine Gegendarstellung für die Personalakte schreiben, sie ignorieren oder zukünftig beachten. Wenn man Arbeiten ausführt, die der Arbeitgeber nicht möchte, sollte man sie besser beachten.

M
Moreno

16.03.2023 um 21:56 Uhr

Was willst du denn da gegen angehen? Wenn der AG sagt diese Reihenfolge hast Du dich dran zu halten! Mitarbeiter helfen ist nicht deine Aufgabe!

M
Muschelschubser

17.03.2023 um 11:13 Uhr

Wenn man gerichtlich dagegen vorgehen möchte, dann müsste man eigentlich nachweisen können, dass die Anweisung gegen die man verstoßen haben soll, so nie erlassen worden ist.

Wenn es diese Anweisung gibt, und Du für Dich einen anderen Arbeitsablauf gewählt hast, dann solltest Du in Ruhe für Dich bewerten, ob Du nicht evtl. doch einen Verstoß begangen hast. Dann solltest Du das für Deine weitere Arbeit beherzigen.

Wenn Du die Abmahnung nach gründlichem Abwägen weiterhin für ungerechtfertigt oder überzogen hälst, es mit entsprechenden Nachweisen aber dünn aussieht, dann kannst Du eine Gegendarstellung verfassen, die zur Abmahnung in die Personalakte gelegt wird.

Auf jeden Fall solltest Du das in Ruhe sacken lassen und keine Schnellschüsse machen.

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