Hallo zusammen,
einem Mitarbeiter gegenüber wurde schriftlich eine Abmahnung ausgesprochen. Es gab auch eine Gegendarstellung seinerseits. Nun wird die Abmahnung seitens der Betriebsleitung wieder zurückgenommen.
Hat der Mitarbeiter noch etwas zu beachten ? Wie sollte er sich verhalten ?

Viele Grüsse
Rassmus