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Rücknahme einer Abmahnung - hat der Mitarbeiter noch etwas zu beachten?

R
Rassmus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, einem Mitarbeiter gegenüber wurde schriftlich eine Abmahnung ausgesprochen. Es gab auch eine Gegendarstellung seinerseits. Nun wird die Abmahnung seitens der Betriebsleitung wieder zurückgenommen. Hat der Mitarbeiter noch etwas zu beachten ? Wie sollte er sich verhalten ?

Viele Grüsse Rassmus

3.43801

Community-Antworten (1)

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packer

21.11.2006 um 19:31 Uhr

hi rassmus,

ich sehe hier kein problem mehr? wenn die abmahnung sich nicht mehr in der akte befindet ist doch alles paletti? ihr solltet aber als br die gegendarstellung zu euren akten nehmen, falls doch noch etwas im nachhinein aufkommt und eine kleine aktennotiz zu diesem vorgang fertigen.

gruß, packer

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