Rücknahme einer Abmahnung - hat der Mitarbeiter noch etwas zu beachten?
Hallo zusammen, einem Mitarbeiter gegenüber wurde schriftlich eine Abmahnung ausgesprochen. Es gab auch eine Gegendarstellung seinerseits. Nun wird die Abmahnung seitens der Betriebsleitung wieder zurückgenommen. Hat der Mitarbeiter noch etwas zu beachten ? Wie sollte er sich verhalten ?
Viele Grüsse Rassmus
Community-Antworten (1)
21.11.2006 um 19:31 Uhr
hi rassmus,
ich sehe hier kein problem mehr? wenn die abmahnung sich nicht mehr in der akte befindet ist doch alles paletti? ihr solltet aber als br die gegendarstellung zu euren akten nehmen, falls doch noch etwas im nachhinein aufkommt und eine kleine aktennotiz zu diesem vorgang fertigen.
gruß, packer
Verwandte Themen
Verlangen der Rücknahme einer Abmahnung?
ÄlterHi@all, ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung bekommen. Ich meine, er hätte sie überhaupt nicht bekommen dürfen, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Dieses trug sich zu: Besagter MA trat
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung einer BR Mitglieds - wie Rücknahme der Abmahnung erwirken?
ÄlterHallo, ein Mitglied unseres Betriebsrates hatte eine heftige Auseinandersetzung mit der Geschäftsführerin. Psychisch sehr angeschlagen, konnte Sie nach diesem Gespräch die Arbeit nicht wieder aufnehm
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z