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Hat der BR hier Mitbestimmungsrecht ?

F
frischlinge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , bei uns wurde eine neue Arbeitszeiterfassung eingeführt. Der Betriebsrat wurde hier nicht informiert. Die Stunde wurde von 1/4 in 1/6 gewechselt. Schreibt der Service nun 2 Einheiten also 20 Min wird das den Kunden auch so berechnet. Unsere Buchführung zahlt hier aber nur 15 Min den Monteur aus. Dieses ist doch nicht OK und sollte besprochen werden. Klar sehen die Monteure zu das sie dann 3 Einheiten aufschreiben um sich nicht selber zu bescheißen.

Aber mir geht es um die Mitbestimmung des BR

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Community-Antworten (5)

M
Melissa

20.04.2015 um 18:36 Uhr

Eindeutige Mitbestimmung auf der Grundlage von § 87 Abs 1 Satz 10 und 11 BetrVG.

Anweisungen, Änderungen ohne Mitbestimmung des BR existieren de facto nicht. Dürfen daher auch nicht umgesetzt werden. Wenn doch, besteht ein Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG.

W
Widder

20.04.2015 um 18:51 Uhr

Ergänzend zu Melissa; Die Einführung der neuen Zeiterfassung fällt unter § 87 Abs 1 Ziffer 6 BetrVG. Hier gibt es keine Informationspflicht oder soetwas, sondern reine Mitbestimmung. Die solltet ihr schleunigst geltend machen, und das System bis zum Abschluss einer dementsprechenden BV still legen.

G
gironimo

20.04.2015 um 20:12 Uhr

Ihr solltet dem AG sofort deutlich machen, dass Ihr Eure Mitbestimmung geltend macht und er nicht einseitig technische Anlagen, die dazu bestimmt sind die Leistung der AN zu erfassen in Betrieb zu nehmen.

Ggf. könnt Ihr einen Unterlassungsanspruch über den § 23.3 BetrVG geltend machen und bei inhaltlichen Differenzen die Einigungsstelle anrufen.

H
Hoppel

21.04.2015 um 08:53 Uhr

@ frischlinge

Seit wann werden angestellte Monteure nach, dem Kunden in Rechnung gestellten Zeiteinheiten bezahlt?

Das sind doch zwei verschiedene paar Schuh!

P
Pfefferfresser

21.04.2015 um 18:16 Uhr

Hallo BR, im vorliegenden Fall haben einige schon zu recht darauf hingewiesen,daß ein Mitbestimmungs-tatbestand nach §87 BetrVG vorliegt. Ihr könnt die Sache per einstweiliger Verfügung innerhalb kürzester Zeit stoppen lassen. Das MBR des BR im Rahmen des §87 BetrVG ist nämlich erzwing- bar. Ihr solltet auf jedenfall eine Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.Ich kann Euch ggf bei der Suche unterstützen.War selbst über 2 Jahrzehnte BR.

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