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Mitbestimmungsrecht BR

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Chrisizzle01
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

Kurz zum Hintergrund: Ich habe diese Woche (= 04.2) meine mündliche Abschlussprüfung zur Industriekauffrau bestanden. Da mich meine jetzige Firma nur befristet beschäftigen kann, also bis zum 31.08 habe ich mich bereits seit längerem umgeschaut und werde am 01.9 ein duales Studium beginnen.

Nun hat mich am 4.2 meine „neue“ Firma bei der ich das Studium mache abgeworben und wollen mich zum 15.2. vorher befristet einstellen. Ich habe daraufhin mit meinem jetzigen Arbeitgeber den befristeten Vertrag aufheben lassen und die Kündigung abgeklärt. Daraufhin hab ich telefonisch die feste Zusage von der neuen Firma bekommen, also ab 15.2. Alles war also unter Dach und Fach und ich musste nur noch den Arbeitsvertrag abholen, was ich heute (06.2.) gleich erledigt hätte.

Das Problem: eine halbe Stunde (!!) nachdem ich die Kündigung eingereicht und unterschreiben lassen habe, ruft mich die neue Firma an und sagt sie kann mich erst ab 24.2 beschäftigen!

Der Grund: Der BR muss mindestens eine Woche vorher informiert werden und da er diese Woche schon BR Sitzung hatte, ist es bei der nächsten Sitzung, nächste Woxhe zu spät.

Was kann ich jetzt tun?? Ich wäre ja sozusagen eine Woche arbeitslos und ich habe es meines Wissen so verstanden dass man den BR nur mindestens 1 Woche vorher informieren muss, das hat doch mit der Sitzung an sich nichts zu tun oder???

Ich hoffe jemand kann mir helfen!!!

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Community-Antworten (3)

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celestro

06.02.2020 um 22:46 Uhr

§ 99 Abs. 3 BetrVG:

"Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt."

Hätte der AG also dem BR heute die Mitteilung gemacht, so würde die Frist morgen zu laufen beginnen. Die würde demnach am 14.02. ablaufen und Du könntest am 15.02. dort anfangen.

Soweit erst einmal die Grundlage.

Jetzt kommt es natürlich auf die Firma und die internen Absprachen mit dem BR an. Gäbe es jetzt beispielsweise den Fall, dass der BR seine Sitzung immer am Freitag macht und es existierte eine Betriebsvereinbarung, dass Einstellungen bis spätestens Dienstag einzureichen sind, dann wäre es zu spät. Der BR könnte dann natürlich zum AG sagen: "ok, wir machen hier jetzt für Dich eine Sondersitzung am Mittwoch.

Warum der AG hier aber jetzt ein Problem sieht (Sitzung war schon diese Woche) kann Dir niemand beantworten. Ich würde mich aber natürlich fragen ... was will ich machen? Man kann zum AG gehen und ihm den § 99 zeigen. Aber ist ggf. Stress machen die Sache wert? Ja, 1 Woche arbeitslos ist nicht schön. Aber wenn es nicht mehr ist ....

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Pjöööng

07.02.2020 um 01:18 Uhr

"Die würde demnach am 14.02. ablaufen und Du könntest am 15.02. dort anfangen. "

Kaffeesatzleserei! Niemand weiß ob der BR widerspricht. Auch weiß niemand wie schnell der Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag fertig macht.

"Man kann zum AG gehen und ihm den § 99 zeigen."

Wozu? Der Arbeitgeber wird dann wohl eher einen bekannten Song von Shania Twain vor sich hinsummen.

Um es kurz zu machen: Der Arbeitgeber entscheidet zu wann er einen Arbeitsvertrag anbietet. Die telefonische Zusage wird sich nicht beweisen lassen. Also muss man das nehmen was einem angeboten wird, oder sich etwas ganz anderes suchen.

Eine Woche "Arbeitslosigkeit" ist doch eine gute Investition für eine Erfahrung die einen den Rest des Lebens begleiten wird: Vertraue solchen Zusagen nicht, bevor Du sie schwarz auf weiß mit Unterschrift hast.

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celestro

07.02.2020 um 11:41 Uhr

"Kaffeesatzleserei! Niemand weiß ob der BR widerspricht. Auch weiß niemand wie schnell der Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag fertig macht."

Lesen und Verstehen ... da steht ja nicht umsonst direkt darunter: "Soweit erst einmal die Grundlage." Und es macht einfach überhaupt keinen Sinn, jedwede Möglichkeit in so einem Forum aufzuführen. Außerdem steht in meinem geposteten Text ja die Möglichkeit der Ablehnung auch drin. Das die Möglichkeit also besteht, ist ja offensichtlich!

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