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mitbestimmungsrecht des BR bei arbeitszeit

I
itsch
Nov 2016 bearbeitet

der BR verlangt die einführung der gleitenden arbeitszeit. der AG hält das mit rücksicht auf den betriebsablauf nicht für möglich. hat der BR hier ein mitbestimmungsrecht und wie kann er es ggf. verwirklichen?

ich hoffe mir kann jemand helfen?!

2.70405

Community-Antworten (5)

G
gironimo

12.03.2014 um 19:16 Uhr

Neu im BR? Dann solltest Du/ihr unbedingt erst einmal ein Seminar besuchen.

Ansonsten: JA, der BR hat bei der Arbeitszeitgestaltung eine erzwingbare Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG. Ihr habt ein Initiativrecht. Am Besten erarbeitet Ihr einen Verhandlungsentwurf für eine Betriebsvereinbarung (wie Ihr Euch die Gleitzeit vorstellt). Und dann wird verhandelt. Kommt keine Einigung zu Stande, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

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tommyh

12.03.2014 um 20:49 Uhr

Veto :-) der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Gleitzeit einzuführen! Da helfen nur gute Argumente aber keine Einigungsstelle!

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Farce

12.03.2014 um 21:35 Uhr

Was soll dieses blödsinnige Veto?

Natürlich liegt gironimo hier richtig.

Wenn du hier schon so etwas behauptest, hätten wir hierzu dann auch gerne entsprechende Belege, die dieses dann auch beweisen.

Die in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 BetrVG aufgeführten Mitbestimmungsfälle geben dem BR ein sog. Initiativrecht.

Unabhängig von dem Willen des AG kann der BR hier aktiv werden und Regelungen zu mitbestimmungspflichtigen Sachverhalten aufstellen oder Regelungen einführen.

Mit seinem MBR gem. § 87 BetrVG kann der BR nachteilige unternehmerische Vorstellungen abwehren und korrigieren. Da das MBR auch erzwingbar ist, kann der BR auch die Initiative ergreifen, um bestehende Zustände zu ändern. Hierzu gehört natürlich auch die Einführung von Gleitzeit. Und die Einigungsstelle ist hier selbstverständlich auch zuständig.

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tommyh

12.03.2014 um 21:45 Uhr

Wenn. Dich das. Veto stört dann jag dir doch ne Kugel in den Kopf du I....... BAG. Urteil von 1992 wenn es inzwischen überholt ist dann schreib es doch einfach. Wenn der Ag seinen Laden von 8.00 bis 16.00 auf hat kann der Br doch nicht einfach kommen und sagen das wird geändert!

F
Farce

12.03.2014 um 22:07 Uhr

Du solltest dir besser einmal einen anderen Ton zulegen. Dann kannst du auch erwarten, ebenfalls vernünftig behandelt zu werden.

Außerdem ist es nicht meine Aufgabe dir hier denn Blödsinn zu beweisen, sondern deine, sich vorher schlauzumachen, bevor du hier behauptest, dass Gesagtes nicht richtig ist.

Und wenn du nicht in 1992 herumgeistern würdest, und stattdessen einmal div. Kommentare zurate ziehen würdest, hättest du dir dieses Veto schenken können.

„Wenn der Ag seinen Laden von 8.00 bis 16.00 auf hat kann der Br doch nicht einfach kommen und sagen das wird geändert!“ Nee, das will er ja auch nicht.

Das Tor oder die Tür kann er aufmachen, wann immer er will. Da gibt es auch kein MBR. Und wenn er Langeweile hat, kann er sich damit die ganze Nacht beschäftigen.

Er will ja auch nur mitbestimmen, wann und für wie lange, jemand das Tor durchschreitet und hinter ihm verweilt. Und dass kann er, ob es einem Chef gefällt oder nicht.

Macht er hier einen auf Bockig, entscheidet die Einigungsstelle.

Das ist so, und wird auch so bleiben......auch dann, wenn du dir selbst oder anderen eine Kugel verpasst......

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