Hallo zusammen,
habe zur Zeit einen kleinen Konflikt mit unserer Betriebsrats-Vorsitzenden wegen folgendem Sachverhalt: Meine Freundin und ich arbeiten im selben Betrieb, jedoch in verschiedenen Abteilungen. Da in meiner Abteilung relativ viel Überstunden gemacht werden, ist mein Zeitkonto weit im Plus, meine Freundin hat dagegen das Problem, das sie alleinerziehend ist und deshalb ein paar außerplanmäßige Minusstunden zusätzlich machen musste. Da sich in ihrer Abteilung der Überstunden-Bedarf bisher in Grenzen hielt, ist es nun ein wenig schwierig für sie, ihr Konto wieder in den Plus-Bereich zu bringen. Vor kurzem kam ich dann auf die glorreiche Idee, der Geschäftsleitung vorzuschlagen, ihr von meinem Konto ein paar Stunden abzutreten, womit diese für mich überraschenderweise sofort einverstanden war.
Irgendwie hat der Betriebsrat davon Wind bekommen und versucht nun mit allen Mitteln die Geschäftsleitung dazu zu bringen, daß diese Zusage, welche ja im Grunde niemandem schadet, rückgängig gemacht wird.
Meine Frage ist folgende: Hat der Betriebsrat in dieser Angelegenheit ein Mitbestimmungs-oder zumindest ein Unterrichtungsrecht, oder ist das eine alleinige Sache zwischen mir und dem Arbeitgeber.
LG Eifelbruno