Streik KiTa - Lohnfortzahlung und Stundengutschrift?
Hallo ihr Lieben,
Eine MA hat die Info erhalten, dass ihre Kita am Montag streiken wird. Sie hat keine Überstunden mehr um Gleittage zu nehmen und auch niemanden für die Betreuung ihres Kindes.
Nachdem die Streiks angekündigt waren, war natürlich jetzt mit großer Überschrift in der BILD-Zeitung ein Artikel darüber und der sagt folgendes:
Muss ich auch zur Arbeit gehen, wenn meine KiTa streikt? "Nein", sagt Dr. Sven Jürgens, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. "Der Arbeitgeber muss sogar den Lohn fortzahlen. Ein solcher Fall wurde zwar noch nicht obergerichtlich entschieden, wäre aber analog zum §616 BGB anzuwenden" (...) << Weiter sagt der Artikel:>> Die Regelung wird auch angewandt, wenn ein Arbeitnehmer zum Arzt muss, als ehrenamtlicher Richter fungiert oder ein Kind erkrankt.<<
Ok, der Lohn muss weiter bezahlt werden, meine Frage:
-
müssen auch die Stunden gutgeschrieben werden? Sagen wir, dass wäre eine VZ Kraft. Muss der AG ihr auch die 8 Stunden für diesen Tag gutschreiben?
-
Oder kann er gar verlangen, dass sie ins Minus muss? Den vollen Lohn erhält sie zwar aber sie würde damit ja Minusstunden machen, was bei Artzbesuchen und ehrenamtlichen Richtertätigkeiten nicht der Fall ist. Hier müssen sie ja freigestellt werden und erhalten den vollen Lohnausgleich ebenfalls.
-Können wir den AG darauf hinweisen, dass auch in diesem Fall die Stunden gutzuschreiben sind?
Ich Danke Euch ganz herzlich im Voraus und wünsche allen schonmal ein schönes WE!
LG Viccy
Community-Antworten (8)
17.04.2015 um 16:22 Uhr
Wird in der KiTa ein Tarifvertrag angewendet?
17.04.2015 um 16:40 Uhr
Ich verstehe es so, daß die Mitarbeiterin ihr Kind wegen des Streiks nicht in der Kita abgeben kann und niemanden hat der das Kind betreuen könnte. Die MA selber arbeitet nicht in der Kita. Da die MA aber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihres Kindes hat, greift der §616 BGB. Ihr Fehlen ist wie ein Krankheitstag zu bewerten. Es entstehen also keine minus Stunden und sie braucht keine plus Stunden. der Lohn ist für den Tag zu zahlen.
Gruß Fantil
17.04.2015 um 16:52 Uhr
Die Ma selber arbeitet nicht in der Kita. Stimmt, das hab ich verkehrt gelesen. Trotzdem: Wird in eurer Firma ein Tarifvertrag angewendet? Der § 616 BGB kann nämlich in TV abbedungen werden.
17.04.2015 um 17:35 Uhr
Hallo nochmal,
genau, die MA arbeitet nicht in der Kita ;-)
Ja wir haben einen Haustarifvertrag. Da ist der Fall aber nicht geregelt. Aber die Arztbesuche wurden z.B. nochmal explizit erläutert und vereinbart. Wenn aber eben auch hier der §616 BGB angewendet werden kann, dann kann ich das ja gleich zur Vorlage einer Ergänzung/ Protokollerklärung zum HTV verwenden.
LG, Viccy
17.04.2015 um 17:52 Uhr
nicoline hat vollkommen recht mit dem Hinweis. Allerdings sollten wir in unseren Überlegungen Gesetze, Tarife etc niemals über das Kindeswohl stellen. Auch ohne den 616er kann es einfach nicht angehen, dass ein Kind alleine weinend zu Hause bleibt, weil die Mama zur Arbeit muss. Eine solche Regelung wäre nach meinem Dafürhalten grob unbillig und daher unwirksam.
17.04.2015 um 18:06 Uhr
Viccy, Aber die Arztbesuche wurden z.B. nochmal explizit erläutert und vereinbart. Dann kann es sein, dass eben auch nur dieser Sachverhalt als Fall des § 616 anerkannt wird.
Allerdings sollten wir in unseren Überlegungen Gesetze, Tarife etc niemals über das Kindeswohl stellen. was läßt Dich vermuten, dass ich das machen würde? Ich finde es aber auch fahrlässig und dann noch als FA für Arbeitsrecht, zu behaupten, dass es ganz selbstverständlich und ohne Probleme möglich ist, zuhause zu bleiben, bei Streik in der KiTa. Mindestens sollte es den Hinweis darauf geben, dass das u.U. eben doch nicht so problemlos ist. Gerade weil es da noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, sollte es dann noch den Hinweis geben, dass man seinem Geld u.U. per Klage hinterherlaufen muss.
17.04.2015 um 18:19 Uhr
wie das halt mit Juristen (und einer bekannten Tageszeitung) so ist.
Es gibt ja eine Einschränkung - nämlich der Hinweis, dass es noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. Und wer weiß .....
Ich würde aber auch vom 616er ausgehen. Vielleicht kann der BR das Thema einmal kurz mit dem AG erläutern.
17.04.2015 um 20:51 Uhr
erstmal vielen Dank nochmal für die schnellen Rückmeldungen, Ihr seid die Besten! :-)
@Hartmut: "Allerdings sollten wir in unseren Überlegungen Gesetze, Tarife etc niemals über das Kindeswohl stellen. Auch ohne den 616er kann es einfach nicht angehen, dass ein Kind alleine weinend zu Hause bleibt, weil die Mama zur Arbeit muss. Eine solche Regelung wäre nach meinem Dafürhalten grob unbillig und daher unwirksam." --> Das ist bei uns definitiv nicht der Fall. Unsere Regelungen und der HTV stehen nicht über dem Wohl des Kindes. Das würden wir nicht unterschreiben.
Es ging lediglich darum, ob der AG nun vom MA verlangen kann, einen Gleittag zu nehmen und am Ende sogar ins Minus zu rutschen. Deshalb wollte ich gerne wissen, ob der § 616 BGB tatsächlich greifen würde um hier eine Vereinbarung mit meinem AG zu treffen.
++++
@nicoline: "Dann kann es sein, dass eben auch nur dieser Sachverhalt als Fall des § 616 anerkannt wird." Richtig, deshalb habe ich hier nachgefragt, weil wir es für den oben beschriebenen Fall nicht geregelt haben.
Da die MA bisher Überstunden genommen hat und erst jetzt bei uns aufschlägt nachdem sie ins Minus rutschen würde und zufällig auf den Artikel gestoßen ist, ist der Fall auch erst jetzt für uns aktuell. Habe beim AG nachgefragt und der meinte, "der volle Lohn wird doch bezahlt, es gibt nur keine Gutschrift, sie muss halt ins Minus gehen." Und das war für mich nicht stimmig.
Ich werde mich jetzt auf den § 616 BGB und unsere bestehenden Vereinbarungen berufen, den Fall damit vergleichen und fordern, dass wir das auch für diese Fälle eine Vereinbarung treffen. Wollte nur mal Eure Meinungen dazu hören, bevor ich an den AG herantrete.
+++ Ich finde es auch ziemlich fahrlässig, dass der Anwalt hier einfach locker schreibt, dann steht das Ihnen zu analaog zu §616 BGB. Es kann halt auch der Worst-Case eintreten und wenn der AG einfach erstmal "nein" sagt und auf stur nicht bezahlt, dann muss ja der MA erstmal seinem Geld hinterher rennen und klagen. Ob das Gericht dem MA recht gibt, ist erstmal hier nicht relevant. Das hätten sie schon ausführlicher beschreiben müssen und nicht "nein, Sie müssen nicht auf Arbeit erscheinen". Wenn man einen fiesen AG erwischt, dann schaut man erstmal in die Röhre. Aber so verdienen (manche) Anwälte halt auch ihr Geld...
Sorry für den Roman und allen schonmal ein schönes WE! Danke nochmal!
LG, Viccy
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