Hallo ihr Lieben,

Eine MA hat die Info erhalten, dass ihre Kita am Montag streiken wird. Sie hat keine Überstunden mehr um Gleittage zu nehmen und auch niemanden für die Betreuung ihres Kindes.

Nachdem die Streiks angekündigt waren, war natürlich jetzt mit großer Überschrift in der BILD-Zeitung ein Artikel darüber und der sagt folgendes:

>>Muss ich auch zur Arbeit gehen, wenn meine KiTa streikt?
"Nein", sagt Dr. Sven Jürgens, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. "Der Arbeitgeber muss sogar den Lohn fortzahlen. Ein solcher Fall wurde zwar noch nicht obergerichtlich entschieden, wäre aber analog zum §616 BGB anzuwenden" (...) <<
Weiter sagt der Artikel:>> Die Regelung wird auch angewandt, wenn ein Arbeitnehmer zum Arzt muss, als ehrenamtlicher Richter fungiert oder ein Kind erkrankt.<<

Ok, der Lohn muss weiter bezahlt werden, meine Frage:
- müssen auch die Stunden gutgeschrieben werden? Sagen wir, dass wäre eine VZ Kraft. Muss der AG ihr auch die 8 Stunden für diesen Tag gutschreiben?

- Oder kann er gar verlangen, dass sie ins Minus muss?
Den vollen Lohn erhält sie zwar aber sie würde damit ja Minusstunden machen, was bei Artzbesuchen und ehrenamtlichen Richtertätigkeiten nicht der Fall ist. Hier müssen sie ja freigestellt werden und erhalten den vollen Lohnausgleich ebenfalls.

-Können wir den AG darauf hinweisen, dass auch in diesem Fall die Stunden gutzuschreiben sind?

Ich Danke Euch ganz herzlich im Voraus und wünsche allen schonmal ein schönes WE!

LG Viccy