Eine kniffelige Situation wie ich finde. Ein geschiedenes Paar hat ein Kind .Er arbeitet sie ist gering beschäftigt .Sie hat das Sorgerecht er hat Besuchsrecht .Jetzt liegt sie mit schweren unverschuldeter Krankheit im Krankenhaus.Kann er sich für die Betreuung des Kindes krankschreiben lassen.Das Kind ist jedoch nicht krank.Er arbeitet abends . Greift §45 SGB V an dieser Stelle.Hat er anspruch auf Lohnfortzahlung und wenn ja wie lange.Oder Anspruch auf Krankengeld. Oder wird ihm der Urlaub gestrichen oder wird er nicht bezahlt für die Fehlzeit.