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Urlaubsanspruch ohne Lohnfortzahlung?

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birwein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Mitarbeiterin ist 2004 erkrankt. Ist dann Ende 2004 aus der Lohnfortzahlung rausgefallen. 2005 hat sie garnicht gearbeitet. Jetzt in 2006 kommt sie zum 1.3 wieder zurück. Besteht Urlaubsanspruch aus 2005 ? Wir sind ein Krankenhaus , nach TVöD. Liebe Grüße birwein

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Community-Antworten (3)

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DocPille

04.10.2006 um 15:44 Uhr

Hallo,schon mal im TVöD nachgelesen,da steht es doch eigentlich sehr gut beschrieben.Der TV isz im Internet nachzulesen.

C
Catweazle

04.10.2006 um 16:18 Uhr

Hallo birwein,

Den TV findest du in dem du auf das fette Wort TVöD klickst dann wieder auf den passenden TV klickst.

Folgender Text stammt von dort auf Seite 31.

Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden. (2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben: a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.

B
birwein

05.10.2006 um 16:32 Uhr

Hallo Catweazle, die Kollegin hätte den gesetzlichen urlaubsanspruch aus 2005 gehabt, also 24 Tage. Da sie den aber Anfang 2006 nicht geltend gemacht hat( monetär) ist der nun verfallen. Hat unser MAS uns so mitgeiteilt. So hab's ich auch rausgelesen. Viele Grüße Birwein

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