Erstellt am 04.10.2006 um 13:44 Uhr von DocPille
Hallo,schon mal im TVöD nachgelesen,da steht es doch eigentlich sehr gut beschrieben.Der TV isz im Internet nachzulesen.
Erstellt am 04.10.2006 um 14:18 Uhr von Catweazle
Hallo birwein,
Den TV findest du in dem du auf das fette Wort TVöD klickst dann wieder auf den passenden TV klickst.
Folgender Text stammt von dort auf Seite 31.
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein
Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.
(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten
des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub
wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen
nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.
Erstellt am 05.10.2006 um 14:32 Uhr von birwein
Hallo Catweazle,
die Kollegin hätte den gesetzlichen urlaubsanspruch aus 2005 gehabt, also 24 Tage. Da sie den aber Anfang 2006 nicht geltend gemacht hat( monetär) ist der nun verfallen. Hat unser MAS uns so mitgeiteilt.
So hab's ich auch rausgelesen.
Viele Grüße Birwein