W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung bei Arztgang

W
winnetoons
Nov 2016 bearbeitet

Eine Kollegin hat vom Hausarzt einen Termin morgens um 8.00 Uhr bekommen, also innerhalb ihrer Arbeitszeit (fängt um 7.00 Uhr an), für den jährlichen Check-up Vorsorgetermin. Der Arzt vergibt diese Termine nur morgens (erst ab 8.00 Uhr). Darf der Arbeitgeber verlangen, dass die Kollegin die Zeit nacharbeitet oder besteht für ihn eine Pficht zur Lohnfortzahlung ?

1.329010

Community-Antworten (10)

K
Kulum

15.01.2013 um 15:44 Uhr

Ist §616 BGB arbeitsvertraglich abbedungen?

N
Nubbel

15.01.2013 um 15:54 Uhr

ich verstehe nicht warum arbeitnehmer immer wieder den grund für den arzttermin angeben

M
martinez

15.01.2013 um 15:57 Uhr

Hallo winnetoons, sie soll sich einfach ein Attest für die Zeit wo sie beim Arzt ist mitgeben lassen. dieses dann in der Perso abgeben und die Stunden gehen nicht mal ins Minus. So erbringt sie dann auch die Arbeitszeit. von dem her gesehen hat sich die Frage mit der nacharbeit auch erledigt.

C
Caillan

15.01.2013 um 21:22 Uhr

Hallo, wir haben hier bei uns einen ähnlichen Fall. Eine Kollegin hatte verschiedene Arztermine währen der Arbeitszeit wahrnehmen müssen. Ein Arztattest wurde von der Firma nicht akzeptiert, da sie auf Gleitzeitbasis arbeitet und es hieß, sie könne die Fehlstunden ja über das Gleitzeitkonto regeln. Ist diese Weigerung überhaupt zulässig? Danke!

K
Kölner

15.01.2013 um 21:58 Uhr

@all Der AG macht vermutlich alles richtig. Die Konsequenzen für den AG könnten dann in Zukunft aber andere sein...

K
Kulum

16.01.2013 um 07:19 Uhr

Kölner Ich kann ja akzeptieren, dass das so ist / sein könnte. Aber könntest du deine Beiträge nicht bitte bitte begründen? Manchmal ist es ja hilfreich nur einen Brocken als Denkansatz hingeworfen zu bekommen und sich anschließend selber den Kopf zu zerbrechen um auf die Lösung zu kommen. Was du aber hier sagen oder in welche Richtung du unsere Gedanken lenken wolltest entzieht sich mir völlig

K
Kölner

16.01.2013 um 07:24 Uhr

@Kulum ...es liegt ja ein wenig auf der Hand: Der AG könnte zu spüren bekommen, daß ihn das Verweigern eines notwendigen Arztganges für 1-2 Std./gelegentlich in Zukunft Ausfälle von AN in einem größeren Umfang beschert...

K
Kulum

16.01.2013 um 08:01 Uhr

Das lag tatsächlich ein wenig auf der Hand. Ich hatte mich gefragt, inwiefern der AG vermutlich alles richtig macht. Wenn Gleitzeitarbeit vereinbart ist, würde ich das ebenfalls vermuten. Kann man davon aber auch bei starrer Arbeitszeit ausgehen?

R
rkoch

16.01.2013 um 09:56 Uhr

Andere denkbare Konsequenz: ein AG der sich bei der Sache sperrt könnte auch bei anderen mitbestimmungspflichtigen Sachen, wie z.B. Mehrarbeit, auch mal vom BR ausgebremst werden.... Im Falle der Gleitzeitsache könnte der BR z.B. auch mal über die Änderung der Modalitäten der Gleitzeitregelung belangen....

G
gironimo

16.01.2013 um 10:33 Uhr

Klar sind diverse Fallmöglichkeiten bei den verschiedenen Arbeitszeitmodellen möglich. Aus der Frage lese ich aber erst nur einmal: Es war Arbeitszeit und die Kollegin musste zur Vorsorgeuntersuchung, die terminlich nicht anders möglich war.

Und da gilt zunächst einmal § 616 BGB. Die Ausfallzeit ist zu vergüten.

Und denn kommt, was hier diskutiert wurde: Die Verpflichtung des AG wurde im Arbeitsvertrag ausgeschlossen; Es gilt eine tarifliche Regelung; Die betriebliche Arbeitszeitregelung schließt das aus usw.

Ihre Antwort