Mich beschäftigt eine Frage - habe ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt ...?
In einer Klassenarbeit (SOWI) schrieb ich, dass der Betriebsrat innerhalb einer Firma für eine zusätzliche Raucherpause einen einstündigen Streik organisieren - führen darf.
Widerspricht dies der Friedenspflicht whrd. eines bestehenden Tarifvertrages - ist daher ein untersagter "wilder" Streik
oder ist dies als "Warnstreik" grundsätzlich mit entsprechender Akzeptanz unter den Beschäftigten möglich?
(Ich selber bin Nichtraucher - würde diesen also nicht unterstützen...)
Bitte klären Sie mich auf, bzw. geben Sie mir Hinweise zu ähnlichen "Arbeitskämpfen", auch wenn diese den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sicher nicht entspricht oder bestehenden BAG-Urteilen - die dies ausdrücklich untersagen - oder erlauben, die ich allerdings (bislang) im "Netz" nicht gefunden habe.
Ich danke im voraus für eine schnellstmgl. Antwort.

M.f.G.
Wagner, M. (Umschüler 34J.)