angeordnerter Zwangsurlaub wegen MVG Streik
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber (3 private Kitas) Zwangsurlaub anordnen kann, da es Mitarbeiter*innen aus zwei Einrichtungen nicht zugemutet werden kann, dass diese bei dem anstehenden Generalstreik in die Einrichtung kommen? Unsere Einrichtung will arbeiten, darf es nicht und soll stattdessen nun in den Zwangsurlaub bzw. Uberstundenabbau. Dürfen wir in die Einrichtung - Kinderbetreuung wurde uns untersagt-und trotzdem arbeiten? Für eine aussagekräftige Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße Luljeta Ismajli und Judith Herbst
Community-Antworten (1)
24.03.2023 um 23:37 Uhr
Lest mal die Urteile ab Frage 17
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/DE_GdP-M-V-Warnstreik-/$file/20_Fragen_zum_Streik.pdf
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