Hallo, wenn aus der Belegschaft der Antrag auf Enthebung des BR - Vorstizenden beim Arbeitsgericht gestellt wird und sich der BR einen Anwalt zur Seite stellt. Wer zahlt diesen Anwalt? Der Arbeitgeber, wenn ein solcher Beschluss gefasst wurde oder in jedem Fall das BR - Mitglied?
Und wie sieht es mit der Belegschaft aus? Wer zahlt dessen Anwalt?

Vielen Dank.