W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ab wann begeht der BR-Vorsitzende eine grobe Pflichtverletzung?

H
HermineZander
Nov 2016 bearbeitet

Wie schon in einer anderen Frage umrissen, hat sich unser Gremium ein paar Handlungsweisen angewöhnt, die mir als Neumitglied - sozusagen frisch von der Schulung - komisch vorkommen.

Aus der IT habe ich den Hinweis gekriegt, dass unser Vorsitzender Anfragen "im Namen des Betriebsrat" (Wortlaut aus E-Mail) beantwortet hat. Dort sitzt ein EBRM, weshalb es rein zufällig aufgefallen ist.

Ähnlich eigenmächtiges Verhalten ist mir auch schon im Betriebsausschuss aufgefallen, wo ich nachfragte, ob die GF ein Budget für 2011 verlangt hat und der Vorsitzender angab, dies schon abgegeben zu haben.

Ich kriege so langsam das Gefühl, dass sich da jemand als Chef und nicht als Sprecher des BR sieht. Ist so ein Verhalten nicht eine grobe Pflichtverletzung, die den Ausschluß aus dem Gremium zur Folge haben kann?

2.534012

Community-Antworten (12)

H
holzwurm

24.11.2010 um 06:20 Uhr

Guten Morgen,

Ausschluss aus dem Gremium wird schwer, leichter ist es ihn bei der nächsten Sitzung als Vorsitzenden abzuwählen, unter leicht verstehe ich, du hast eine Mehrheit die das Unterstützt und es ist ein anderer bereit den Job zu machen, und an diesen zwei Punkten wird es scheitern, denn im Enddefekt ist doch jeder froh wenn der Vorsitzende alles macht.

P
Pandabeer

24.11.2010 um 08:21 Uhr

Immer wieder überraschend dass statt reden immer gleich alle aus dem BR geschmissen werden sollen. Unterstützt du als BR auch Kündigungen des AG wenn MA was falsch machen?

H
HermineZander

24.11.2010 um 09:15 Uhr

Immer ganz langsam - hier geht es nur um meine Argumente, wenn ich mal unter vier Augen mit ihm Rede. "Das find ich doof" hat dabei weniger Gewicht als "Du verstößt hier gegen Gesetze".

Einfach so aus heiterem Himme" rausschmeissen halte ich auch für eine Überreaktion und letztes Mittel. Schließlich ist der Kollege demokratisch zum Vorsitzenden gewählt worden.

N
niemand

24.11.2010 um 09:59 Uhr

"Aus der IT habe ich den Hinweis gekriegt, dass unser Vorsitzender Anfragen "im Namen des Betriebsrat" (Wortlaut aus E-Mail) beantwortet hat. Dort sitzt ein EBRM, weshalb es rein zufällig aufgefallen ist."

Ich bin entsetzt. Unerlaubte Einsicht in E-Mail Konten ist eine Straftat. Wir tun hier alles um die GL zu hindern, damit diese nicht bei Krankheit in die E-Mail der Mitarbeiter schaut und hier erdreistet sich ein EBRM die E-Mails des BRV zu lesen.

U
Ulrik

24.11.2010 um 10:07 Uhr

@niemand Vorsicht, keine voreilige Wertung hier einbringen!!! In der IT sitzt ein EBRM!! Hier steht nix davon, dass dieses nicht die Antworten des BRV direkt bekommen hat!! Was, wenn dieser IT-EBRM-Mensch im Rahmen seiner Arbeit eine Anfrage an den BR stellt, und dieser antwortet direkt ohne Beschluss????

Also, bitte ganz vorsichtig mit Straftatsvorwürfen!!!

H
HermineZander

24.11.2010 um 10:17 Uhr

Hier werden keine fremden E-Mails gelesen - immer diese Unterstellungen gleich.

Das EBRM aus der IT hatte in Ausübung seines Jobs eine Arbeitsanweisung erhalten. Im E-Mail-Rattenschwanz, der sich bei sowas ergibt, war sowohl die Anfrage an unseren Vorsitzenden als auch die Antwort im Namen des Betriebsrats erhalten.

Erst nachdenken - dann rumpöbeln.

N
niemand

24.11.2010 um 11:31 Uhr

Selbst wenn der IT Mitarbeiter ohne sein zutun in Kenntnis gelangt hat er diese Kenntniss vertraulich zu behandeln. Um Kenntnis zu erlangen muss er die Mails aber zumindest gelesn haben. Ich arbeite selbst als Systemadministrator und weiß wovon ich rede.

B
BRVLH

24.11.2010 um 12:27 Uhr

@HermineZander

Erst nachdenken - dann rumpöbeln.

uhi, warum denn gleich so aggressiv?? Wenn man deine Fragestellung sich mal genau durch ließt, kann eigentlich keine andere Antwort darauf kommen.

Das EBRM aus der IT hatte in Ausübung seines Jobs eine Arbeitsanweisung erhalten.

Was denn für eine Anweisung?? E-Mails zu lesen?? Sie zu verteilen?? Sie dem richtigen MA zuordnen?? Sie selbst zu beantworten??

Im E-Mail-Rattenschwanz, der sich bei so was ergibt

Mhh, wird bei Euch jede E-Mail erstmal rumgereicht bis sich jemand findet der sie bearbeitet?? Wer ist denn für was Zuständig?? Ich denke mal, dort sollte erstmal Klarheit herrschen.

W
Widder

24.11.2010 um 14:04 Uhr

@Hermine Zander

Mein Vorschlag;

Sprich doch dieses Thema bei der nächsten Sitzung einfach mal an. Sag das du als neue BR einfach mal wissen willst, wie die üblichen Geschäfte des BR gehandhabt werden, und wie es abläuft. Vielleicht stellt sich dir alles dann viel klarer dar, und du liegst mit deinen Vermutungen total daneben.

Dein Hineis auf das Budget ist schon komisch, denn ein BR darf sich eigentlich nicht in ein solches Korsett zwängen lassen. Allerdings sei aber auch die Frage erlaubt, ob der BRV nicht einfach nur ein paar Zahlen abgegeben hat, die aber nicht wirklich relevant sind, bzw. niemanden schaden können.
Eine grobe Pflichtverletzung sehe ich darin überhaupt nicht. Der BRV handelt nunmal im Namen und Auftrag des BR....

R
rkoch

24.11.2010 um 15:25 Uhr

Selbst wenn der IT Mitarbeiter ohne sein zutun in Kenntnis gelangt hat er diese Kenntniss vertraulich zu behandeln. Um Kenntnis zu erlangen muss er die Mails aber zumindest gelesn haben. Ich arbeite selbst als Systemadministrator und weiß wovon ich rede.

Tsts....

Wenn er die Mail persönlich erhalten hat darf er sie wohl auch lesen.... Und wenn er der designierte Empfänger der E-Mail war kann er mit dem Inhalt der Mail auch tun und lassen was er will. Das Brief- und Telekomunikationsgeheimnis gilt nur für den Weg von a nach b. Auf diesem Weg darf kein dritter Kenntnis vom Inhalt erlangen/nehmen. In wie weit der Vorgesetzte sich mit diesem Rattenschwanz in die Nesseln gesetzt hat steht auf einem anderen Blatt.... aber auf keinem rechtlichen.

Abgesehen davon halte ich es mit dem BAG: Ein Rechtsverstoß bei der Erlangung von Kenntnissen darf nicht zur Verhinderung von Indizienverwertung führen. Hat mich seinerzeit auch geschockt das unser BAG rechtswidrig erlangte Informationen als Beweis zuläßt anstatt dem Informationsdieb eins überzubügeln, aber so ist das nun mal.....

Das EBRM aus der IT hatte in Ausübung seines Jobs eine Arbeitsanweisung erhalten.

Was denn für eine Anweisung?? E-Mails zu lesen?? Sie zu verteilen?? Sie dem richtigen MA zuordnen?? Sie selbst zu beantworten??

Wenn man die ganze Geschichte liest ist diese Frage doch wirklich nicht schwer zu beantworten. Der Abteilungsleiter IT hat irgendeine Zustimmung des BRV "im Namen des BR" für irgendeinen mitbestimmungspflichtigen Vorgang (Überstunden) erhalten und hat die erfolgte Zustimmung den AN in der IT bekannt gemacht. Läuft das bei Euch anders? Dumm nur das der AN ausgerechnet in der IT arbeitet, da könnte man ja auch BigBrother voraussetzen......

Im E-Mail-Rattenschwanz, der sich bei so was ergibt

Dummerweise hat der Abteilungsleiter wie oft üblich die E-Mail mit Weiterleiten weiterverteilt, inklusive dem "im Namen des BR". Somit hat das EBRM in der IT den genehmigten Vorgang (z.B. Überstundenantrag) mit Erklärung des BRV erhalten, und es war ihm wohl bekannt (weil er z.B. zur Zeit selbst nachgerückt ist) das darüber gar nicht beschlossen wurde. Natürlich könnte man aus HermineZander auch lesen, das sie sich über die Formulierung "im Namen des BR" aufregt (ist ja auch eine affige Formulierung), aber das wäre nun wirklich Kleinkram, denn Grundsätzlich ist es ja Richtig das der BRV "im Namen (in Vertretung) des BR" spricht....

Mhh, wird bei Euch jede E-Mail erstmal rumgereicht bis sich jemand findet der sie bearbeitet?? Wer ist denn für was Zuständig??

Wir sollten aufhören zu versuchen die Situation immer mehr durch den Kakao zu ziehen. Die Sache kann man so oder so lesen, aber man muss nun wirklich nicht den schlimmsten anzunehmenden Fall als gegeben annehmen.

S
sandraweiss

24.11.2010 um 22:32 Uhr

ich suche hier immer noch die grobe pflichtverletzung? wer soll diesen antrag stellen? Der ARbeitgeber? och herrrje, verklagt doch den BR, die Zeche zahlt die Firma... viele Grüsse, Euer Betriebsratsteam.

sind denn aus dieser handlung negative auswirkungen entstanden? hatte der BRV evtl vorher telefonische abstimmungen mit den BR Mitgliedern?

Es kann doch nicht sein, dass jeder käse beschlossen werden muss.

Und dann noch was zur groben pflichtverletzung: wie lange war der BRV den ÜBERHAUPT Mitglied? vielleicht hat er nur aus unwissenheit falsch gehandelt. dann spricht man drüber und alles spielt sich ein...

und hier nochmal meine frage: wasa soll grossartig passieren? nim zweifelsfall safgt ein arbeitsrichter: -böser vorsitzender- und danach?

H
HermineZander

24.11.2010 um 23:27 Uhr

Das Thema ist inzwischen unter vier Augen erledigt. Der Vorsitzende war einsichtig und hat nicht im Bösen Sinne gehandelt - er wollte dem Gremium Kleinkram ersparen und wusste es halt nicht besser.

Irgendwelche Gesetzeszitate waren also garnicht nötig.

Ihre Antwort