Erstellt am 23.08.2007 um 22:58 Uhr von Lotte
hewikl,
leider sind hier einige unglückliche Umstände zusammengekommen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist ja alles schief aber rechtlich korrekt gelaufen. Selbst, wenn die Wahl angefochten würde und der Stellv. zu Unrecht Stellv. wäre, würde das an der Gültigkeit der BV m.E. nichts ändern.
Erstellt am 24.08.2007 um 11:59 Uhr von buschi
Hallo,
das Handeln des BR-Vorsitzenden geschieht immer auf der Grundlage von beschlüssen!
Also geht es bei der frage zur Gültigkeit der unterschriebenen BV darum, ob der BR in einer Sitzung ( mit krrekter Einladung usw.) dem vorliegenden Entwurf der BV zugestimmt hat. Nur dann kann der/die Vorsitzende (welche Person auch immer dieses Amt ausfüllt) rechtens die BV unterzeichnen.
Erstellt am 24.08.2007 um 19:03 Uhr von hewikl
Es gab noch nicht mal einen ordnungsgemäßen Beschluss, geschweigedenn eine richtige Einladung etc...
Dennoch wurde vom Stellvertreter unterschrieben (der Vorsitzende war noch nicht zurück).
Erstellt am 25.08.2007 um 14:21 Uhr von Der alte Heini
Die Voraussetzung für einen rechtsgültigen Beschluss setzt immer eine ordentliche Einladung der teilnahmeberechtigten Mitglieder des Betriebsrats voraus.
Die Einladung hat rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, zu erfolgen. Weiter hin sind der Sitzungsort und der Sitzungszeitpunkt mit der Tagesordnung bekannt zu geben.
Erstellt am 25.08.2007 um 19:35 Uhr von ralle
Ein schwieriges Thema, zugegeben. Es stellt sich die Frage, ob die BV trotzdem Gültigkeit hat, da zum Zeitpunkt der Unterschrift beide Vertragspartner zugegen waren und der AG eigentlich darauf vertrauen kann, einen rechtsgültigen Abschluss der BV zu erzielen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Erstellt am 25.08.2007 um 20:54 Uhr von Kölner
@ralle
Dem wird m.E. genau so sein!
Der AG hat sich an das Gesetz gehalten und gut ist - der BR hat ein Problem...
Erstellt am 25.08.2007 um 21:22 Uhr von Der alte Heini
hewikl,
ein nachträglicher ordentlicher Beschluss könnte die Verfehlung heilen, wenn man es denn will. Wie es denn so oft im Betriebsratsleben ist, die Mehrheit bestimmt den Willen des Gremiums und nicht die Minderheit.
Erstellt am 25.08.2007 um 22:58 Uhr von Lotte
ralle,
wie sind denn die Kündigungsmodalitäten der BV?
Erstellt am 26.08.2007 um 08:06 Uhr von ralle
@Lotte
Da müsstest Du hewikl fragen, habe eigentlich nur den ordentlichen Abschluss unterstellt.
Gruß
Erstellt am 26.08.2007 um 09:18 Uhr von Lotte
ralle,
sorry, war ein Versehen ;-)
hewikl,
wie sind denn die Kündigungsmodalitäten der BV?
Erstellt am 26.08.2007 um 09:35 Uhr von hewikl
Gekündigt werden kann erstmals zum ende des nächsten jahres. hinzufügen möchte ich noch, dass die BV NICHT gemeinsam mit der GL unterschrieben wurde. Die GL hat die BV unterschrieben und dann dem BR das Ganze zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort zur Unterschrift vorgelegt. Vielleicht kann man da ansetzen?
Danke an alle!
Erstellt am 26.08.2007 um 09:45 Uhr von peanuts
Vielleicht kann man da ansetzen?
Nein!