Hallo Freunde des BetrVG!

Liegt hier eine grobe Pflichtverletzung durch ein BR-Mitglied vor, die eine Ablösung durchs Arbeitsgericht zur Folge haben könnte?

Der BR möchte eine Betriebsvereinbarung verabschieden. Der Vorsitzende fährt dann in den Urlaub. Stellvertreter hat währenddessen gekündigt und ist ausgeschieden. Nachrücker lässt sich zum Stellvertreter wählen. Somit besteht der BR nun aus 1 Alt-BR, Nachrücker +Ersatzmitglied. Nachrücker unterschreibt dann schnell mit Hilfe des Ersatzmitglieds die BV, entgegen der Meinung des Alt-BRs und vor der Rückkehr des Vorsitzenden.

Problem: BV ist völlig unausgereift und gespickt mit Widersprüchen. Ursprünglich hätte die BV ja nochmals geprüft und geändert und erst dann verabschiedet werden sollen.

Nachrücker unterschreibt dann aber schnell (vermutlich auf Geheiß der GL) und hat also somit eher im Interesse der GL gehandelt.

Liegt eine grobe Pflichtverletzung vor? Kann das BR-Mitglied des Amtes enthoben werden? Gilt die BV überhaupt?

Danke