Grobe Pflichtverletzung durch BR-Mitglied
Hallo Freunde des BetrVG!
Liegt hier eine grobe Pflichtverletzung durch ein BR-Mitglied vor, die eine Ablösung durchs Arbeitsgericht zur Folge haben könnte?
Der BR möchte eine Betriebsvereinbarung verabschieden. Der Vorsitzende fährt dann in den Urlaub. Stellvertreter hat währenddessen gekündigt und ist ausgeschieden. Nachrücker lässt sich zum Stellvertreter wählen. Somit besteht der BR nun aus 1 Alt-BR, Nachrücker +Ersatzmitglied. Nachrücker unterschreibt dann schnell mit Hilfe des Ersatzmitglieds die BV, entgegen der Meinung des Alt-BRs und vor der Rückkehr des Vorsitzenden.
Problem: BV ist völlig unausgereift und gespickt mit Widersprüchen. Ursprünglich hätte die BV ja nochmals geprüft und geändert und erst dann verabschiedet werden sollen.
Nachrücker unterschreibt dann aber schnell (vermutlich auf Geheiß der GL) und hat also somit eher im Interesse der GL gehandelt.
Liegt eine grobe Pflichtverletzung vor? Kann das BR-Mitglied des Amtes enthoben werden? Gilt die BV überhaupt?
Danke
Community-Antworten (12)
24.08.2007 um 00:58 Uhr
hewikl, leider sind hier einige unglückliche Umstände zusammengekommen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist ja alles schief aber rechtlich korrekt gelaufen. Selbst, wenn die Wahl angefochten würde und der Stellv. zu Unrecht Stellv. wäre, würde das an der Gültigkeit der BV m.E. nichts ändern.
24.08.2007 um 13:59 Uhr
Hallo, das Handeln des BR-Vorsitzenden geschieht immer auf der Grundlage von beschlüssen! Also geht es bei der frage zur Gültigkeit der unterschriebenen BV darum, ob der BR in einer Sitzung ( mit krrekter Einladung usw.) dem vorliegenden Entwurf der BV zugestimmt hat. Nur dann kann der/die Vorsitzende (welche Person auch immer dieses Amt ausfüllt) rechtens die BV unterzeichnen.
24.08.2007 um 21:03 Uhr
Es gab noch nicht mal einen ordnungsgemäßen Beschluss, geschweigedenn eine richtige Einladung etc...
Dennoch wurde vom Stellvertreter unterschrieben (der Vorsitzende war noch nicht zurück).
25.08.2007 um 16:21 Uhr
Die Voraussetzung für einen rechtsgültigen Beschluss setzt immer eine ordentliche Einladung der teilnahmeberechtigten Mitglieder des Betriebsrats voraus. Die Einladung hat rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, zu erfolgen. Weiter hin sind der Sitzungsort und der Sitzungszeitpunkt mit der Tagesordnung bekannt zu geben.
25.08.2007 um 21:35 Uhr
Ein schwieriges Thema, zugegeben. Es stellt sich die Frage, ob die BV trotzdem Gültigkeit hat, da zum Zeitpunkt der Unterschrift beide Vertragspartner zugegen waren und der AG eigentlich darauf vertrauen kann, einen rechtsgültigen Abschluss der BV zu erzielen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
25.08.2007 um 22:54 Uhr
@ralle Dem wird m.E. genau so sein! Der AG hat sich an das Gesetz gehalten und gut ist - der BR hat ein Problem...
25.08.2007 um 23:22 Uhr
hewikl, ein nachträglicher ordentlicher Beschluss könnte die Verfehlung heilen, wenn man es denn will. Wie es denn so oft im Betriebsratsleben ist, die Mehrheit bestimmt den Willen des Gremiums und nicht die Minderheit.
26.08.2007 um 00:58 Uhr
ralle, wie sind denn die Kündigungsmodalitäten der BV?
26.08.2007 um 10:06 Uhr
@Lotte Da müsstest Du hewikl fragen, habe eigentlich nur den ordentlichen Abschluss unterstellt. Gruß
26.08.2007 um 11:18 Uhr
ralle, sorry, war ein Versehen ;-)
hewikl, wie sind denn die Kündigungsmodalitäten der BV?
26.08.2007 um 11:35 Uhr
Gekündigt werden kann erstmals zum ende des nächsten jahres. hinzufügen möchte ich noch, dass die BV NICHT gemeinsam mit der GL unterschrieben wurde. Die GL hat die BV unterschrieben und dann dem BR das Ganze zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort zur Unterschrift vorgelegt. Vielleicht kann man da ansetzen?
Danke an alle!
26.08.2007 um 11:45 Uhr
Vielleicht kann man da ansetzen?
Nein!
Verwandte Themen
Grobe Pflichtverletzung wegen Krankheit - ist es eine grobe Pflichtverletzung noch keinen WV zu bestimmenn, weil wir den Grund der Rücktritte von BRM nicht kennen?
Älterhallo, ich habe hier mal eine prisante frage.aber ersteinmal der sachverhalt: wir waren fünf brm.zwei davon sind seit längerer zeit krank.in dieser zeit haben haben drei br.ihr amt niedergelegt(in u
Was ist eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG für ein Betriebsratsmitglied?
ÄlterHallo, wir haben ein Problem mit der Auslegung des § 23 Abs. 1 BetrVG. Ich hoffe, dass wir hier den Sachverhalt verständlich darstellen können. Und zwar geht es darum, dass unsere Geschäftsführung e
Grobe Pflichtverletzung - wenn ein BR Mitglied sich weigert ein Seminar zu besuchen?
ÄlterHallo Ist es eine grobe Pflichtverletzung nach §23 BetrVG wenn ein BR Mitglied sich weigert ein Seminar zu besuchen?. Ich bin der Meinung ohne weiterbildung kann man so ein Amt nicht ausführen, und
Grobe Pflichtverletzung eines BRV
ÄlterHandelt es sich um eine grobe Pflichtverletzung, wenn ein Betriebsratsvorsitzender andere BR-Mitglieder während einer BR-Sitzung der Bestechlichkeit durch die GL bezichtigt und ihnen Blödheit, Faulhei
Grobe fahrlässige Pflichtverletzung
ÄlterHallo zusammen, seit einem Jahr sitze ich im BR....durch den Zugang zum BR-Rechner konnte ich feststellen das, 1.Letztes Jahr eine E-Mail an dem BR von der Personalleitung zur Anhörung einer Person di