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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grobe Pflichtverletzung durch BR-Mitglied

H
hewikl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Freunde des BetrVG!

Liegt hier eine grobe Pflichtverletzung durch ein BR-Mitglied vor, die eine Ablösung durchs Arbeitsgericht zur Folge haben könnte?

Der BR möchte eine Betriebsvereinbarung verabschieden. Der Vorsitzende fährt dann in den Urlaub. Stellvertreter hat währenddessen gekündigt und ist ausgeschieden. Nachrücker lässt sich zum Stellvertreter wählen. Somit besteht der BR nun aus 1 Alt-BR, Nachrücker +Ersatzmitglied. Nachrücker unterschreibt dann schnell mit Hilfe des Ersatzmitglieds die BV, entgegen der Meinung des Alt-BRs und vor der Rückkehr des Vorsitzenden.

Problem: BV ist völlig unausgereift und gespickt mit Widersprüchen. Ursprünglich hätte die BV ja nochmals geprüft und geändert und erst dann verabschiedet werden sollen.

Nachrücker unterschreibt dann aber schnell (vermutlich auf Geheiß der GL) und hat also somit eher im Interesse der GL gehandelt.

Liegt eine grobe Pflichtverletzung vor? Kann das BR-Mitglied des Amtes enthoben werden? Gilt die BV überhaupt?

Danke

6.752012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

24.08.2007 um 00:58 Uhr

hewikl, leider sind hier einige unglückliche Umstände zusammengekommen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist ja alles schief aber rechtlich korrekt gelaufen. Selbst, wenn die Wahl angefochten würde und der Stellv. zu Unrecht Stellv. wäre, würde das an der Gültigkeit der BV m.E. nichts ändern.

B
buschi

24.08.2007 um 13:59 Uhr

Hallo, das Handeln des BR-Vorsitzenden geschieht immer auf der Grundlage von beschlüssen! Also geht es bei der frage zur Gültigkeit der unterschriebenen BV darum, ob der BR in einer Sitzung ( mit krrekter Einladung usw.) dem vorliegenden Entwurf der BV zugestimmt hat. Nur dann kann der/die Vorsitzende (welche Person auch immer dieses Amt ausfüllt) rechtens die BV unterzeichnen.

H
hewikl

24.08.2007 um 21:03 Uhr

Es gab noch nicht mal einen ordnungsgemäßen Beschluss, geschweigedenn eine richtige Einladung etc...

Dennoch wurde vom Stellvertreter unterschrieben (der Vorsitzende war noch nicht zurück).

DAH
Der alte Heini

25.08.2007 um 16:21 Uhr

Die Voraussetzung für einen rechtsgültigen Beschluss setzt immer eine ordentliche Einladung der teilnahmeberechtigten Mitglieder des Betriebsrats voraus. Die Einladung hat rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, zu erfolgen. Weiter hin sind der Sitzungsort und der Sitzungszeitpunkt mit der Tagesordnung bekannt zu geben.

R
ralle

25.08.2007 um 21:35 Uhr

Ein schwieriges Thema, zugegeben. Es stellt sich die Frage, ob die BV trotzdem Gültigkeit hat, da zum Zeitpunkt der Unterschrift beide Vertragspartner zugegen waren und der AG eigentlich darauf vertrauen kann, einen rechtsgültigen Abschluss der BV zu erzielen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

K
Kölner

25.08.2007 um 22:54 Uhr

@ralle Dem wird m.E. genau so sein! Der AG hat sich an das Gesetz gehalten und gut ist - der BR hat ein Problem...

DAH
Der alte Heini

25.08.2007 um 23:22 Uhr

hewikl, ein nachträglicher ordentlicher Beschluss könnte die Verfehlung heilen, wenn man es denn will. Wie es denn so oft im Betriebsratsleben ist, die Mehrheit bestimmt den Willen des Gremiums und nicht die Minderheit.

L
Lotte

26.08.2007 um 00:58 Uhr

ralle, wie sind denn die Kündigungsmodalitäten der BV?

R
ralle

26.08.2007 um 10:06 Uhr

@Lotte Da müsstest Du hewikl fragen, habe eigentlich nur den ordentlichen Abschluss unterstellt. Gruß

L
Lotte

26.08.2007 um 11:18 Uhr

ralle, sorry, war ein Versehen ;-)

hewikl, wie sind denn die Kündigungsmodalitäten der BV?

H
hewikl

26.08.2007 um 11:35 Uhr

Gekündigt werden kann erstmals zum ende des nächsten jahres. hinzufügen möchte ich noch, dass die BV NICHT gemeinsam mit der GL unterschrieben wurde. Die GL hat die BV unterschrieben und dann dem BR das Ganze zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort zur Unterschrift vorgelegt. Vielleicht kann man da ansetzen?

Danke an alle!

P
Peanuts

26.08.2007 um 11:45 Uhr

Vielleicht kann man da ansetzen?

Nein!

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