Erstellt am 13.04.2015 um 11:06 Uhr von Pickel
Man würde das so hinnehmen, weil der BR in der Frage nicht zu beteiligen ist
Erstellt am 13.04.2015 um 13:44 Uhr von Melissa
Das würde ich jetzt aber nicht nur mit dem Tunnelblick auf das Aussprechen der Abmahnung sehen wollen.
Hier sehe ich durchaus ein MBR eines BR. Grundlage dieser Abmahnungen sind ja mitbestimmungspflichtige Ordnungsfragen, die hier einseitig durch den AG getroffen und somit einer MB entzogen werden.
Erstellt am 13.04.2015 um 13:51 Uhr von BernieWES
Das sehe ich auch so das der BR dazu angehört werden sollte bzw. eine BV beschlossen werden sollte...es wurde ja auch nur mündlich wohl mal darüber kommuniziert gegenüber den Storemanagern das man eine Abmahnung deswegen bekommt aber es gibt nichts schriftliches darüber...
Erstellt am 13.04.2015 um 14:54 Uhr von gironimo
Naja - also da sehe ich ehrlich gesagt keine Mitbestimmung.
Ich zweifle nur daran, dass die Arbeitsanweisungen an die Storemanager so eindeutig (wenn überthaupt vorhanden) waren, dass sie hätten erkennen können, dass sie etwas falsch machen.
Ggf. sind die Abmahnungen also das Papier nicht wert, auf dem sie stehen - wenn sie denn geschrieben werden.
Allerdings würde ich das Thema mit der Personalchefin diskutieren, wie denn aus ihrer (und Eurer) Sicht, die Fehler vermieden werden können.
Erstellt am 13.04.2015 um 15:14 Uhr von Pickel
Gironimo ("... dass sie hätten erkennen können, dass sie etwas falsch machen.") und Bernie ("aber es gibt nichts schriftliches darüber") - was glaubt ihr denn, was eine Abmahnung ist?
Der schriftliche Hinweis darauf, dass sie gegen geltende Regeln verstoßen haben. Wenn sie dies fortan beachten, völlig folgenlos.
Melissa schreibt hingegen Quatsch. Es unterliegt in keiner Weise dem Mitbestimmungsrecht, ob Mitarbeiter über die maximal vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden können. Der AG hat maximal X Stunden vorgesehen und kann das genau darauf auch beschränken.
Erstellt am 13.04.2015 um 16:25 Uhr von Melissa
So langsam gehst du Oberschlaumeier mir mit deinem dummen Gelaber gehörig auf den Senkel.
Keiner hat hier behauptet, dass es ein AG hinnehmen muss, dass die von ihm geforderte und auch zu bezahlende Arbeitszeit eingenmächtig verändert werden kann.
Und du Heiopei willst mir doch jetzt hoffentlich nicht erklären, was eine Abmahnung ist oder gar bedeutet? An deiner Stelle würde ich mir so langsam mal Gedanken über einen kleineren Gaul machen, mit dem ich versuche herum zu galoppieren.
Aber wie so oft bist letztlich du derjenige, der hier den Quatsch schreibt, den er anderen unterstellt.
Schlimm daran ist auch, dass du scheinbar das von dir selbst Geschriebene nicht zu verstehen scheinst.
Zitat Pickel:“ Es unterliegt in keiner Weise dem Mitbestimmungsrecht, ob Mitarbeiter über die maximal vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden können.“
Davon war zwar wieder einmal nicht die Rede, aber was solls!
Ich behaupte jetzt einmal ganz frech, dass wohl an die 99 Prozent hier, interpretieren sie diesen Satz so, wie er dort geschrieben steht, genau das Gegenteil behaupten werden.
Daher wäre auch ein Bemühen, dir jetzt näher zu erklären, wo denn hier das MBR liegen könnte, reine Zeitverschwendung, was ich mir hiermit auch erspare.
Erstellt am 13.04.2015 um 17:09 Uhr von Pickel
Melissa, du redest hier (wie in anderen Themen auch) nur um den heißen Brei herum.
Also definiere ganz klar: Was war nicht richtig?
Vielmehr phantasierst DU hier ein MB-Recht in einem Fall zusammen, der eindeutig keines beinhaltet.
Erstellt am 13.04.2015 um 17:38 Uhr von Melissa
Tja, es hat durchaus auch Vorteile sich mit diversen Gesellen herumzuschlagen.
Schaue gerade erfreut meinen zwei Sittichen zu und stelle fest, dass sie um einiges intelligenter als so mancher Zeitgenosse sein müssen!
Erstellt am 13.04.2015 um 17:46 Uhr von ganther
Erstellt am 13.04.2015 um 18:15 Uhr von Pickel
Ok, das nehme ich dann mal als Offenbahrungseid hin. Danke.