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Abmahnung AN

J
Jones
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Muß bei einer Abmahnung an einen AN der BR informiert werden?

Danke für Eure Hilfe!

4.71808

Community-Antworten (8)

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 13:27 Uhr

@Jones, "müssen" muss der AG nicht! Es gibt allerdings welche, die das machen! Freiwillig! :-)

P
pirat

19.08.2008 um 13:27 Uhr

@ Jones, NÖÖ!

C
carrie

19.08.2008 um 13:29 Uhr

@ Jones Auch wenn ich jetzt wieder eine Welle auslöse: Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Allerdings muss dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG die Abmahnung und eine eventuelle Stellungnahme des Arbeitnehmers mitgeteilt werden.

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 13:33 Uhr

@Freibeuter, bist du heute schon gesprächig, da kommt man ja kaum zu Wort....... :-)

B
Bombay

19.08.2008 um 16:35 Uhr

@Carrie Soviel ich weiß der § 102 BetrVG gelten nur für die Kündigung, aber nicht mit der Abmahnung zu tun.

Bombay

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 16:40 Uhr

@bombay, das ist richtig! Nur müssen zur Kündigungsanhörung evtl. existierende Abmahnungen vom AG mitgeliefert werden.

P
pirat

19.08.2008 um 17:39 Uhr

Ahoi meine Schöne, sorry .... "Ladies First" .-)

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 18:05 Uhr

@Freibeuter, charmant, charmant! :-)

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