Erstellt am 19.08.2008 um 11:27 Uhr von Mona-Lisa
@Jones,
"müssen" muss der AG nicht! Es gibt allerdings welche, die das machen! Freiwillig! :-)
Erstellt am 19.08.2008 um 11:27 Uhr von pirat
Erstellt am 19.08.2008 um 11:29 Uhr von carrie
@ Jones
Auch wenn ich jetzt wieder eine Welle auslöse:
Der Betriebsrat hat hinsichtlich einer Abmahnung keine Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Allerdings muss dem Betriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG die Abmahnung und eine eventuelle Stellungnahme des Arbeitnehmers mitgeteilt werden.
Quelle:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm
Erstellt am 19.08.2008 um 11:33 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
bist du heute schon gesprächig, da kommt man ja kaum zu Wort....... :-)
Erstellt am 19.08.2008 um 14:35 Uhr von Bombay
@Carrie
Soviel ich weiß der § 102 BetrVG gelten nur für die Kündigung, aber nicht mit der Abmahnung zu tun.
Bombay
Erstellt am 19.08.2008 um 14:40 Uhr von Mona-Lisa
@bombay,
das ist richtig! Nur müssen zur Kündigungsanhörung evtl. existierende Abmahnungen vom AG mitgeliefert werden.
Erstellt am 19.08.2008 um 15:39 Uhr von pirat
Ahoi meine Schöne,
sorry .... "Ladies First" .-)
Erstellt am 19.08.2008 um 16:05 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
charmant, charmant! :-)