Kundenbetreuung am Wochenende
Hallo,
in unserer Firma sind immer mal wieder Kunden für mehrere Wochen in der Firma. Da diese Leute auch übers Wochenende bei uns in der Gegend sind, sollen sie von den Mitarbeitern betreut werden. Dies kann ein Abendessen mit dem Kunden sein oder aber auch ein ganztägiger Ausflug am Wochenende. Bisher war die Regelung so, dass die anfallenden Kosten (Benzin, Essensbelege, Eintritte) vom AG bezahlt worden sind. Nun wollen wir in einer neuen Arbeitszeit-BV auch eine Regelung reinbringen, dass die Zeit, die man mit dem Kunden verbringt, "gewertet" wird. Ein Vorschlag wäre nun, bei einem achtstündigen Ausflug zwei Stunden auf das Gleitzeitkonto zu buchen.
Welche Regelungen haben andere Firmen?
Welche Gesetze gibt es zu dem Thema?
Vielen Dank Cheeseburger
Community-Antworten (14)
02.04.2015 um 12:22 Uhr
Also wenn ich am Wochenende mit dem Kunden von meinem Chef 8 Stunden unterwegs bin dann will ich diese Zeit auch gutgeschrieben bekommen (mit Sonntagszuschlag)! So wenn es um reine Arbeitszeit geht. Geht's es aber darum mit diesen Kunden Verträge abzuschließen woraus ich Profit erziele sieht es meiner Ansicht nach anders aus.
02.04.2015 um 13:18 Uhr
moreno - warum sollte Vertragsabschluss keine Arbeit sein????
Bei den Verhandlungen über Eure BV würde ich davon ausgehen, dass die GESAMTE Kundenbetreuung - wenn der Chef dies erwartet - als Arbeitszeit gewertet wird. Der Mitarbeiter kann doch nicht mehr über seine Zeit verfügen. Und spaßig ist das ja nun auch nicht immer, seine Familie verlassen zu müssen, um den Kunden zu bespaßen.
Im Grunde genommen wäre ja die Zustimmung des BR in jedem Einzelfall erforderlich - es sei denn, Ihr regelt die Mehrarbeit pauschal in der BV.
02.04.2015 um 13:33 Uhr
Moreno und Gironimo preschen hier los, ohne wichtige Details zu kennen.
-> Wer betreut die Kunden? Ist des die süße kleine Vertriebsassistenten mit 2700 Euro Brutto oder der Key Accounter mit einem Jahresgehalt 80T+?
02.04.2015 um 13:43 Uhr
Oh Pickel aber du weißt es oder? Warum sollte für den Key Accounter andere Regeln gelten als für die Vertriebsassistentin?
@Gironimo stimmt hast eigentlich Recht :-) war jetzt so in Gedanken: Cheffe sagt da kommt Herr Maier geh doch mal mit dem Essen der will bestimmt ein neues Auto kaufen ich geh mit dem Essen der kauft ein neues Auto und ich bekomm 5000 Euro für den Vertrag brauch ich dann noch Stundenvergütung? ;-)
02.04.2015 um 13:47 Uhr
Morneno, mir ist bekannt dass wir da von einer Arbeitswelt reden, die dir verschlossen ist.
Daher gerne zur Aufklärung: Ab einem gewissen Gehalt sind Überstunden und berufstypische Sonderarbeit mit dem Entgelt in aller Regel abgegolten. Und für einen Key Accounter gehört es einfach zum Berufsleben dazu, mit seinen A-Kunden auch mal persönliche Kontakte zu pflegen.
02.04.2015 um 13:55 Uhr
@Pickel ab einem gewissen Gehalt sind Überstunden mit eingeschlossen warum fragt der Käseburger denn nach gutschreiben aufs Gleitzeitkonto?
Erst denken dann antworten! Und Du brauchst hier nicht so anzugeben hier ist ein Internetforum und da kann jeder behaupten irgendwas zu haben oder zu sein! Ich sag ja immer armes kleines Pickelwürstchen :-)
02.04.2015 um 14:02 Uhr
Moreno - wie gesagt, diese Welt ist dir verschlossen. Auch Personen mit automatischer Abgeltung von Überstunden können selbstverständlich Gleitzeitkonten haben.
Das sind dann ganz einfach einzelvertragliche Regelungen zwischen den Parteien. Ein Key Accounter kann in Vertragsverhandlungen zum Beispiel sagen, dass echte Mehrarbeit am Samstag aufs Gleitzeitkonto geht. Oder Einsätze mit über X Stunden. Eine Hafenrundfahrt (= freizeitnahe Beschäftigung) mit Kunden wäre hingegen abgegolten.
Aber jeder halt so wie er kann, nicht wahr?
02.04.2015 um 14:36 Uhr
Hallo,
es sind handelt es sich meist um Montage- oder Servicemitarbeiter, die hier einen QA-Mitarbeiter vom Kunden betreuen. Unsere Führungsebene bekommt so Freiräume, in der sie auch noch anderen Projekten nachgehen kann (gilt hauptsächlich für Abendbetreuung)
Cheeseburger
02.04.2015 um 14:54 Uhr
Montage- oder Servicemitarbeiter können eigentlich nicht erwarten, dass Kundenbindungsmaßnahmen in der Freizeit dazugehören.
Da ist eure BV schon ein guter Ansatz. Je nachdem, wie groß der Freizeitcharakter ist (-> wie gerne nehmen die Kollegen solche Treffen wahr?) sollte hier auch die Stundenberechnung festgelegt werden.
02.04.2015 um 17:42 Uhr
Auch beim Key-Accounter sehe ich den BR voll in der Mitbestimmung in Sachen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Mehrarbeit und vor allen Dingen Zeiterfassung. Ob Teile seiner Mehrarbeitsstunden, denen der BR zugestimmt hat mit dem Gehalt abgegolten sind, ist dabei egal - alle sind es jedenfalls nicht.
(Wir haben genügend von der Sorte im Betrieb, darum bin ich unnachgiebig; ich bitte um Verständnis)
Aber Montage- und Servicekräfte - also: siehe meine Antwort oben; die volle Zeit ist Arbeitszeit; nur so kann der Verhandlungsansatz sein.
02.04.2015 um 17:55 Uhr
Welche Regelungen haben andere Firmen< Lese ich jetzt erst.
Unsere Regelung ist, dass es volle Arbeitszeit ist. Für diese Mitarbeiter gilt ausnahmsweise das Alkoholverbot während des Treffens mit den Kunden nicht. Im Fall der Fälle müssen diese Mitarbeiter nach dem Treffen Taxi fahren.
Findet ein Kundentreffen an einem Arbeitstag am Abend statt, ist die Arbeit zuvor rechtzeitig abzubrechen, damit nicht mehr als 10 Std/Tag zusammenkommen.
Am Folgetag ist die Arbeit erst nach 11 Stunden Ruhezeit wieder aufzunehmen.
Problematisch ist eigentlich immer erst das Ende der Veranstaltung. Zuweilen wird seitens der Geschäftsleitung argumentiert, der AN hätte ja nach dem Dessert das Treffen beenden können; statt dessen fand aber noch ein Treffen in der Bar im Hotel statt ....
Aber mangels klarer Anweisungen zu diesem Abend ..... endet die Diskussion rasch wieder.
Die Vereinbarung gilt für alle AN außer den leitenden §5-ler.
02.04.2015 um 18:23 Uhr
Also nach Pickels Ansatz müssen jetzt alle sagen wir machen das nicht gern, umso mehr Stunden gibt es! Oder der der es gern macht bekommt eine Stunde und wen es stört bekommt acht Stunden gutgeschrieben! Mann oh Mann :-) schöne Ostern an Alle!!!!
02.04.2015 um 19:13 Uhr
Moreno, es ist hier hinlänglich bekannt, dass du einen miesen, ausbeutenden Job abbekommen hast. In deiner Welt gibt es sowas wie "nettes Geben und Nehmen mit dem Arbeitgeber" nicht. Der eine gibt ein wenig Freizeit, der andere spendiert sämtliche Kosten eines spannenden Tages. Das ist aber dein persönliches Problem.
An den Fragesteller: schaut, was für einen Charakter die Veranstaltung hat. Ist es eine lästige Pflicht, dann sind es Arbeitsstunden. Ist es ein Extra, über das sich auch die Kollegen freuen, vielleicht sogar es als nette Geste wahrnehmen, dann würde ich nicht auf volle Arbeitszeit pochen. Denn dann würden diese Veranstaltungen schnell kostenseitig hinterfragt werden.
02.04.2015 um 19:46 Uhr
Ne Pickel ich habe einen wunderbaren Job und kann über meine Freizeit selber bestimmen und statt irgendwelche Geschäftskunden durch die Gegend zu führen darf ich mit meiner Enkelin spielen aber solche Leute wie Du kapieren sowas nicht. Hör doch endlich auf Dich hier lächerlich zu machen indem Du die rechte Hand vom Chef spielst meinst Du etwa der liest hier im Forum?
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