Hallo,

in unserer Firma sind immer mal wieder Kunden für mehrere Wochen in der Firma. Da diese Leute auch übers Wochenende bei uns in der Gegend sind, sollen sie von den Mitarbeitern betreut werden. Dies kann ein Abendessen mit dem Kunden sein oder aber auch ein ganztägiger Ausflug am Wochenende.
Bisher war die Regelung so, dass die anfallenden Kosten (Benzin, Essensbelege, Eintritte) vom AG bezahlt worden sind.
Nun wollen wir in einer neuen Arbeitszeit-BV auch eine Regelung reinbringen, dass die Zeit, die man mit dem Kunden verbringt, "gewertet" wird. Ein Vorschlag wäre nun, bei einem achtstündigen Ausflug zwei Stunden auf das Gleitzeitkonto zu buchen.

Welche Regelungen haben andere Firmen?

Welche Gesetze gibt es zu dem Thema?

Vielen Dank
Cheeseburger