In unser Abteilung gibt eine Rufbereitschaft für das Wochenende, also außerhalb der üblichen Arbeitszeit.
Meine Frage hierzu, wieviele Wochenenden gibt es laut Gesetzgeber, die auch rufbereitschaftsfrei bleiben müssen? Ich hatte in Erinnerung, 40 arbeitsfreie Wochenenden. Ist diese Aussage noch korrekt? Und wo kann ich dies mit einem § finden?
Dies ist nicht in der Betriebsvereinbarung geregelt.
Danke vorab.