Rufbereitschaftsfreie Wochenenden
In unser Abteilung gibt eine Rufbereitschaft für das Wochenende, also außerhalb der üblichen Arbeitszeit. Meine Frage hierzu, wieviele Wochenenden gibt es laut Gesetzgeber, die auch rufbereitschaftsfrei bleiben müssen? Ich hatte in Erinnerung, 40 arbeitsfreie Wochenenden. Ist diese Aussage noch korrekt? Und wo kann ich dies mit einem § finden? Dies ist nicht in der Betriebsvereinbarung geregelt. Danke vorab.
Community-Antworten (2)
16.01.2014 um 16:45 Uhr
40 freie Wochenende wo es nur 52 Wochen gibt und hier dann nich der Urlaub abgeht, nee. Darf bei euch überhaupt Sonntags gearbeitet werden? Branche? Denn Rufbereitschaft an Sonntagen kann stets auch arbeiten auslösen. Die Grenzen bildet hier das ArbZG und ggf eine Regelung im TV
16.01.2014 um 16:46 Uhr
Also ich kenne nur § 11 Abs. 1 ArbZG: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Da kann es natürlich auch noch tarifliche Regelungen geben.
Und eine BV zur Rufbereitschaft solltet Ihr unbedingt abschließen.
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