Erstellt am 19.06.2011 um 16:24 Uhr von Kurzarbeiter
Betriebsrisiko ist AG die Sache.
BGB § 615 Anahmeverzug des AG. Das Problem ist, dass der AN hier ggf. klagen muss. Ihr könntet aber als BR dem AG sagen, entweder er-AG- kommt hier seinen Plfichten nach oder ihr genehmigt diese Schichten gar nicht mehr.
Erstellt am 19.06.2011 um 16:37 Uhr von charlot
Ich unterstelle einmal, dass das ArbZG in Gänze vom BR beachtet wird. Denn es ist hier ja nichts von der Branche, also auch einer ggf. rechtlichen Anwendungsmöglichkeit der Ausnahme betreffend der Sonntagsarbeit gem. ArbZG. Auch unterstelle ich, dass der BR darauf achtet, dass die AN welche Sonntagsarbeiten einen Ersatzruhetag erhalten.
Wenn dieses alles OK ist dann wie oben § 615 BGB
Erstellt am 19.06.2011 um 18:54 Uhr von Biggy
Ein Dienstplan ist ein verbindliches Dokument, das man nicht nach Lust und Laune verändern kann.Es ist schwer vorstellbar, dass man Freitags nicht weiß wieviel Arbeit am Wochenende anfällt.Wer kommt für die Kosten auf die der Arbeitnehmer für die Fahrt zum Arbeitsplatz hat, die Benzinpreise sind ja nun nicht unerheblich.Ihr als Betriebsrat solltet dafür sorgen dass die Arbeitnehmer keine Nachteile haben, was auch heißt dass er sich an seinen Dienstplan verlassen kann.
Erstellt am 19.06.2011 um 19:28 Uhr von edgar
Biggy
...Ihr als Betriebsrat solltet dafür sorgen dass die Arbeitnehmer keine Nachteile haben, was auch heißt dass er sich an seinen Dienstplan verlassen kann.
Und was stellst Du dir hier vor, was der BR machen kann soll??