Wochenend Arbeitsabsage
Bei uns in der Firma wird der Schichtplan immer vorsorglich so geschrieben das der Samstag und der Sonntag mit eingeplant wird.....wir der BR genehmigen auch das Wochenende....aber oft kommt es vor das dann am Samstag oder Sonntag Leute wieder heimgeschickt werden weil zu wenig Arbeit da ist! Meine Frage ist nun: wenn der AN eingeplant ist, hat er dann auch Anspruch auf die Arbeit und das Arbeitsentgeld Zumal er unter der Woche einen oder zwei Tage frei eingetragen bekommt !!!
Community-Antworten (4)
19.06.2011 um 18:24 Uhr
Betriebsrisiko ist AG die Sache.
BGB § 615 Anahmeverzug des AG. Das Problem ist, dass der AN hier ggf. klagen muss. Ihr könntet aber als BR dem AG sagen, entweder er-AG- kommt hier seinen Plfichten nach oder ihr genehmigt diese Schichten gar nicht mehr.
19.06.2011 um 18:37 Uhr
Ich unterstelle einmal, dass das ArbZG in Gänze vom BR beachtet wird. Denn es ist hier ja nichts von der Branche, also auch einer ggf. rechtlichen Anwendungsmöglichkeit der Ausnahme betreffend der Sonntagsarbeit gem. ArbZG. Auch unterstelle ich, dass der BR darauf achtet, dass die AN welche Sonntagsarbeiten einen Ersatzruhetag erhalten.
Wenn dieses alles OK ist dann wie oben § 615 BGB
19.06.2011 um 20:54 Uhr
Ein Dienstplan ist ein verbindliches Dokument, das man nicht nach Lust und Laune verändern kann.Es ist schwer vorstellbar, dass man Freitags nicht weiß wieviel Arbeit am Wochenende anfällt.Wer kommt für die Kosten auf die der Arbeitnehmer für die Fahrt zum Arbeitsplatz hat, die Benzinpreise sind ja nun nicht unerheblich.Ihr als Betriebsrat solltet dafür sorgen dass die Arbeitnehmer keine Nachteile haben, was auch heißt dass er sich an seinen Dienstplan verlassen kann.
19.06.2011 um 21:28 Uhr
Biggy
...Ihr als Betriebsrat solltet dafür sorgen dass die Arbeitnehmer keine Nachteile haben, was auch heißt dass er sich an seinen Dienstplan verlassen kann.
Und was stellst Du dir hier vor, was der BR machen kann soll??
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