AG will die Arbeitszeitregelung "flexibilisieren" u.a. darf dann der MA am Wochenende arbeiten und in der darauffolgenden Woche entsprechend frei nehmen. Ich sehe da Probleme, da der Gesetzgeber ja ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vorsieht (es handelt sich hier um ein Unternehmen mit reiner Bürotätigkeit). Nun wird aber argumentiert, dass die MA freiwillig am WE arbeiten können.
Bewegn wir uns hier in einer Grauzone? Ich meine allerdings, dass der AG ja vorschlägt an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten und somit das Gesetz greifen müßte.
Es wäre schön wenn ich hier einige Antworten finden könnte.