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Arbeiten am Wochenende

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BR081
Jan 2018 bearbeitet

AG will die Arbeitszeitregelung "flexibilisieren" u.a. darf dann der MA am Wochenende arbeiten und in der darauffolgenden Woche entsprechend frei nehmen. Ich sehe da Probleme, da der Gesetzgeber ja ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vorsieht (es handelt sich hier um ein Unternehmen mit reiner Bürotätigkeit). Nun wird aber argumentiert, dass die MA freiwillig am WE arbeiten können. Bewegn wir uns hier in einer Grauzone? Ich meine allerdings, dass der AG ja vorschlägt an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten und somit das Gesetz greifen müßte. Es wäre schön wenn ich hier einige Antworten finden könnte.

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Community-Antworten (2)

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pirat

17.06.2008 um 16:52 Uhr

@ BR081, §§ 87 (1) Abs.2 könnte Klärung bringen. ArbZG und die Einhaltung interessiert das Gewerbeaufsichtsamt sehr......

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Petrus

17.06.2008 um 17:45 Uhr

Hallo BR081,

keine Grauzone und auch kein Arbeitsverbot (dem ArbN ist es nach ArbZG erstmal nicht verboten zu arbeiten) - sondern es gibt ein Beschäftigungsverbot (§9 ArbZG), d.h. der ArbGeb(!) hat eine Arbeitsaufnahme zu verhinden. Anzeige nach §§ 22(1) Nr. 5 + 23 ArbZG ans Gewerbeaufsichtsamt (auch anonym) - die erklären das dem Chef sicher gerne noch mal...

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