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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubstage an Wochenenden

W
WillyWichtig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir bekommen demnächst ein neues Schichtsystem und werden dann auch an den Wochenenden arbeiten. Die Schichten sind unterschiedlich lang. Am Wochenende 10 Stunden und in der Woche 7,8 und 8,7 Stunden. Im Durchschnitt sind das in einem 4-Wochen-Block 39 Wochenstunden.

Wie werden nun die Urlaubstage berechnet. Üblicherweise sind ein Urlaubstag momentan 7,8 Stunden. Was nun wenn ein Arbeitstag 10 Stunden hat?

Muss man bei einem Schichtsystem bei dem am Wochenende gearbeitet wird und dafür freie Tage in der Woche liegen nur für die geplanten Arbeitstage Urlaub nehmen?

Gibt es einen Unterschied zwischen einzelnen Urlaubstagen und einem zusammenhängenden Urlaubsblock von z.B. drei Wochen? Gilt hier 3 Wochen = 15 Urlaubstage oder müssen hier nur die tatsächlichen geplanten Arbeitstage als Urlaub genommen werden?

Gruß

Willy

1.11002

Community-Antworten (2)

M
Moreno

28.07.2016 um 15:02 Uhr

Gibt es denn eine BV zu diesem Thema da sollte ja alles geregelt sein.

F
fkusi

28.07.2016 um 15:13 Uhr

Ich sehe hier mehrere Faktoren die eine Rolle spielen. Der Mindesturlaub wird über das BUrlG geregelt. ( § 3 Abs. 1 und 2 ) Hier ist auch geregelt was Urlaubstage sind. Eine wieviel Tagearbeitswoche habt ihr bei euch festgelegt. Normalerweise gibt es in Deutschland 6 Werktage. Nur Sonn-und Feiertage werden herausgerechnet. Wir haben z.B eine 5 Tagewoche tariflich vereinbart. Das bedeutet das wir trotz Wochendarbeit bei 3 Wochen Urlaub 15 Urlaubstage angerechnet bekommen. Zusätzlicher Urlaub wegen Nachtarbeit oder Sonn - und Feiertagsarbeit wird im Tarifvertrag geregelt. Wenn ihr keinen Tarifvertrag habt solltet ihr vielleicht den Urlaub betreffend eine BV mit eurem AG abschliessen.

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