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Abfindung: muss BR informiert werden?

A
Aleksander
Dez 2022 bearbeitet

Ein AN soll vom AG betriebsbedingt gekündigt werden. Nach §1a KSchG muss das Kündigungsschreiben einen Passus enthalten, nachdem ein Abfindungsanspruch besteht, wenn der AN keine Kündigungsschutzklage erhebt. Frage: muss das Schreiben vom AG beinhalten, in welcher Höhe der Abfindungsanspruch besteht? Grund der Frage: der AN möchte nicht, dass dies der BR erfährt, da dieser ja über die Kündigung informiert wird. Danke und Euch noch einen schönen 2. Advent!

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

04.12.2022 um 18:21 Uhr

MA hat gekündigt, oder MA wurde gekündigt. Einen der beiden Sätze wird der BR erhalten. Mehr aber auch nicht, schon gar nicht wenn der der den Betrieb verlässt es ausdrücklich nicht wünscht.

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Catweazle

04.12.2022 um 18:53 Uhr

Die Höhe der Abfindung könnte auch in einer Abwicklungsvereinbarung stehen. Wenn der AN mit der Kündigung einverstanden ist, ist es egal wie der BR damit umgeht. Um Widerspruchsgründe prüfen zu können benötigt der BR auch nicht die Höhe der Abfindung.

C
Challenger

04.12.2022 um 20:59 Uhr

Habr Ihr mit dem Mitarbeiter denn schon mal gesprochen ?

R
Relfe

05.12.2022 um 10:03 Uhr

Nein, die Höhe der Abfindung und sogar die Abfindungszahlung und der Zusatz das eine Abfindung gezahlt wird, wenn auf die Klage verzichtet wird --> muss alles nicht in der Anhörung drin stehen.

Es muss drin stehen, wer, zu wann, wie gekündigt werden soll und die Kündigungsbegründung --> mehr nicht.

C
celestro

05.12.2022 um 17:18 Uhr

Die Abfindungshöhe geht niemanden im BR etwas an. Somit darf der AG diese Zahl mMn in die Anhörung gar nicht rein packen. Was nicht heißt, das er es nicht trotzdem tut.

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