Ein AN soll vom AG betriebsbedingt gekündigt werden. Nach §1a KSchG muss das Kündigungsschreiben einen Passus enthalten, nachdem ein Abfindungsanspruch besteht, wenn der AN keine Kündigungsschutzklage erhebt. Frage: muss das Schreiben vom AG beinhalten, in welcher Höhe der Abfindungsanspruch besteht? Grund der Frage: der AN möchte nicht, dass dies der BR erfährt, da dieser ja über die Kündigung informiert wird. Danke und Euch noch einen schönen 2. Advent!