Erstellt am 04.12.2022 um 17:21 Uhr von Dummerhund
MA hat gekündigt, oder MA wurde gekündigt. Einen der beiden Sätze wird der BR erhalten. Mehr aber auch nicht, schon gar nicht wenn der der den Betrieb verlässt es ausdrücklich nicht wünscht.
Erstellt am 04.12.2022 um 17:53 Uhr von Catweazle
Die Höhe der Abfindung könnte auch in einer Abwicklungsvereinbarung stehen. Wenn der AN mit der Kündigung einverstanden ist, ist es egal wie der BR damit umgeht. Um Widerspruchsgründe prüfen zu können benötigt der BR auch nicht die Höhe der Abfindung.
Erstellt am 04.12.2022 um 19:59 Uhr von Challenger
Habr Ihr mit dem Mitarbeiter denn schon mal gesprochen ?
Erstellt am 05.12.2022 um 09:03 Uhr von Relfe
Nein, die Höhe der Abfindung und sogar die Abfindungszahlung und der Zusatz das eine Abfindung gezahlt wird, wenn auf die Klage verzichtet wird --> muss alles nicht in der Anhörung drin stehen.
Es muss drin stehen, wer, zu wann, wie gekündigt werden soll und die Kündigungsbegründung --> mehr nicht.
Erstellt am 05.12.2022 um 16:18 Uhr von celestro
Die Abfindungshöhe geht niemanden im BR etwas an. Somit darf der AG diese Zahl mMn in die Anhörung gar nicht rein packen. Was nicht heißt, das er es nicht trotzdem tut.