Kündigung BR mit Abfindung?
Hallo,
vor einigen Tagen teilte mir die Geschäftsführung mit, dass die zuständige und zugehörigen österreichischen Konzerngesellschaft / das Werk nicht mehr mit mir zusammenarbeiten möchte. Halt die Vertriebspläner umstrukturiert. Meine Tätigkeit im Außendienst für das Werk wird nicht mehr benötigt. Die Zusammenarbeit endet zum 31.03. Ich habe aber meinen Arbeitsvertrag mit der deutschen Vertriebsniederlassung. - Mein Chef eröffnete mir, dass er mich normalerweise kündigen würde, da er keine Arbeit für mich hat. Da ich aber im BR bin (bis Mai 2010) hätte er ein Problem mit mir.
Was kann ich jetzt tun? Abwarten bis er mich versucht herauszumobben? Ich glaube nicht, dass er gewillt ist, mir eine vergleichbare Arbeit zu geben und spekuliert darauf, das ich freiwillig gehen werde.
Oder kann er mich kündigen bis Mai 2010 + 12 Monate für den BR (=Mai 2011) + normale Kündigungsfrist (zurzeit 6 Monate) = November 2011 und mich bis dahin freistellen? Geht das überhaupt / Rechnung korrekt?
Oder sogar sofort kündigen und eine Abfindung anbieten? Wenn ja, welche Höhe könnte ich dann verlangen - den monatlichen Bruttobezug bis November 2011? Bei den Aussichten muss ich ja vermutlich alles in Erwägung ziehen.
Was meint ihr dazu? Wer kann mir Tipps geben?
Community-Antworten (6)
25.02.2008 um 14:17 Uhr
Servus deinur1, wenn ich du wäre würde ich die Variante 2 wählen: November 2011/freistellen. Eine Abfindung mußt du versteuern, da hört sich der Betrag immer schön an, aber was übrig bleibt, sieht anders aus. Gruß Putzer
25.02.2008 um 15:26 Uhr
@Deinur1 Und was ist wenn du 2010 noch mal kandidierst und gewählt wirst? Das kann Dir Dein Chef wohl kaum verbieten. Will sagen Ende Kündigungsschutz 2011 ist relativ. Wenn ich für mich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehen würde, würde ich die Kohle nehmen und schüss. Ansonsten aber Backen zusammenkneifen und durch.
Gruß Kater Carlo
25.02.2008 um 15:45 Uhr
hallo deinur1,
kann dir nur dicke nerven wünschen. musst dich wohl auf kleinkrieg einstellen.
25.02.2008 um 17:35 Uhr
Dann hoff mal, dass niemand deinem Chef den §15 (5) KSchG zeigt.
26.02.2008 um 00:36 Uhr
deinur1 wenn der AG nachweist, dass dein Arbeitsplatz weggefallen ist und es keine andere Möglichkeit gibt dich im Betrieb weiter zu Beschäftigen, so ist auch eine fristgerechte Kündigung für Betriebsratsmitglieder möglich. Den einzigen Vorteil den Du hättest, ist die wohl höhere Abfindung gegenüber eines normalen Arbeitnehmer.
Aber bevor überhaupt eine o.g. Kündigung ausgesprochen werden kann, ist zu prüfen ob nicht die Möglichkeit besteht dich in anderen Abteilungen des Betriebes zu versetzen. Dabei ist dem AG auch zuzumuten dich entsprechend für einen neuen Arbeitsplatz zu schulen.
Davon auszugehen, dass der AG dich bis 2010 +12 Monate freistellen muss, wenn er keinen adäquaten Arbeitsplatz für dich hat, ist freundlich gesagt großer Quatsch.
Im übrigen ist es nur möglich, dass dein AG dich kündigen kann und das ist in der Regel dein Vertragspartner der in deinem Arbeitsvertrag erscheint.
Auch bei genannter Kündigung ist der BR anzuhören.
26.02.2008 um 10:05 Uhr
deinur1
so wie ich dich verstanden habe möchte man nur mit dir nicht mehr zusammenarbeiten. die abteilung bleibt bestehen. würde mich auch interessieren, stehe wohl bald vor einem ähnlichen problem. und wenn ich dann §15 KSchG(5) sehe läuft es mir kalt den rücken runter, damit kann man ja unseren schutz komplett aushebeln. sollte nicht leicht sein, betriebliche gründe anzuzweifeln.
wünsche dir alles gute
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