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Abfindung für BR Mitglieder?

J
Junglequeen
Feb 2019 bearbeitet

Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Abfindung von BR-Mitgliedern.

Folgende Situation: Die Firma strukturiert um, Abteilungen werden aufgelöst und die betroffenen Mitarbeiter gekündigt (Interessenausgleich + Sozialplan vorhanden). Unter den betroffenen auch BR Mitglieder, die unter Kündigungsschutz stehen. Diese BR Mitglieder würden aber auch lieber das Unternehmen verlassen, wie die anderen betroffenen MA der Abteilungen.

Über den SP ist dies logischerweise nicht abgedeckt und es muss eine individuelle Vereinbarung BR Mitglied und GL zur Aufhebung des Arbeitsvertrages geschlossen werden.

Das Problem besteht nun darin, eine Abfindungssumme festzulegen. Es gibt natürlich keine rechtlichen Vorgaben, aber vielleicht kenne jemand eine Faustformel, andere Bsp. oder ähnliches, die ich als grobe Berechnung heranziehen kann.

Vielen Dank vorab.

15.933011

Community-Antworten (11)

B
BRV4U

18.03.2008 um 20:07 Uhr

Hallo Junglequeen, das allermindeste was bei einem SP verlangt werden kann ist pro Zugehörigkeitsjahr ein halbes Brutto-Monatsgehalt.

Ihr wollt aber Lachs statt Leberwurst und da kommt es auf euer Verhandlungsgeschick und die finanzielle Ausstattung des AG an. Also würde ich einen Faktor von 2 Gehältern/Jahr zugrunde legen plus 1000,- Euro pro Kind.

Es soll aber schon Banken gegeben haben, die zahlten ihren Angestellte (nicht BR-Mitgieder) 2,5-3 Gehälter/Jahr.

P
paula

18.03.2008 um 21:54 Uhr

"das allermindeste was bei einem SP verlangt werden kann ist pro Zugehörigkeitsjahr ein halbes Brutto-Monatsgehalt"

woher diese Einsicht? Das Sozialplanvolumen hat sich zumeist nach dem Einsparungspotential und der Finanzkraft des Unternehmens zu richten. Ich kenne sehr viele Firmen bei denen sind trotz Einigungsstelle mit wirtschaftlichen Sachverständigen etc kaum ein Viertel rausgesprungen. Das Unternehmen muss so einen Sozialplan auch verkraften!

Außerdem finde ich es nicht ok, wenn ein AG ganz offensichtlich den besonderen Kündigungsschutz der BRM respektiert und hier keine SPielchen versucht und dann die BRMs wohl um höhere Abfindungen pokern wollen. Wenn ich AG wäre und ein BRM dies versuchen sollte so würde ich dafür sorgen dass dieses nette Detail seinen Weg in die Belegschaft findet. Ein solches Verhalten ist unsozial und ist eine Schande für ein BRM. Wenn es hier darum geht, dass umstrukturiert wird und ein BRM meint das UNternehmen in diesem Zuge verlassen zu wollen so sollte er die Abfindung bekommen die auch seine Kollegen erhalten. Alles andere ist in meinen Augen verrat an den Kollegen die ebenfalls gehen, denn das Geld das der BRM mehr bekommen könnte, sollte man in den Sozialplantopf stecken

E
Efaienaerbeer

18.03.2008 um 22:34 Uhr

Naja, wenn die BR-Mitglieder "betroffen" sind, warum sind sie nicht gekündigt worden? Es ginbt durchaus die Möglichkeit auch BRM zu kündigen, wenn Betriebsteiel geschlossen werden. Nämlich dann, wenn eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betriebsteil aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist (§ 15 Abs. 5 KSchG). Zugegeben, die Schwelle hierfür ist hoch, aber der Kündigungsschutz ist nicht absolut. Wird dem betroffenen BRM gegenüber, für den es (auch durch etwaige Freikündigungen) keine vergleichbare, dem Arbeitsvertrag entsprechende Tätigkeit gibt, als milderes Mittel eine Änderungskündigung ausgesprochen, so kann es das Angebot ablehnen, so dass die Beendigungskündigung greift und daher auch die SP-Abfindung zu zahlen ist.

Ist ein BRM im Rahmen einer Betriebsteilstilllegung gem. § 15 Abs. 4 und 5 KSchG von einer wirksamen betriebsbedigten Kündigung betroffen, dann sollte es bezüglich der Abfindungshöhe auch genauso behandelt werden wie alle anderen. Wird es ja eigentlich letztendlich auch, denn der Sozialplan gilt dann ja.

Geht eine Person freiwillig, die der Arbeitgeber loswerden will (und dafür kann dann vielleicht jemand anderes, der gekündigt worden wäre bleiben), dann ist die Abfindung reine Verhandlungssache, die sich nach der Frage der "Lästigkeit" dieser Person richtet. Das muss nicht nur BR-Mitglieder betreffen, dass kann auch jemand älteres und schwerbehindertes sein, der wegen seiner hohen Sozialpunkte bei den Kündigungen nicht betroffen ist.

Bei BR-Mitgliedern, die "rausgekauft" werden, wird oft 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt.

Bei eurer persönlichen rechnung müsst ihr aber einkalkulieren, dass das Arbeitsamt bei Arbeiosaufgabe (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag und ähnliche Absprachen) eine Sperre verhängt, die Arbeitslosengeldbezugsdauer um 1/4 kürzt und bei Ausscheiden vor Ende der Kündigungsfrist bis zu 60% der Abfindung auf diese Zeit des früheren Ausscheidens anrechnet. Bei BR-Mitgliedern gilt dabei die Kündigungsfrist, die sie ohne Sonderkündigungsschutz gehabt hätten, bei Unkündbaren (z.B. nach BAT/TVöD) gilt eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

BT
betriebliche trübung

18.03.2008 um 22:40 Uhr

@paula: ich sehe es so wie efaienaerbeer. es gibt auch grautöne, nicht nur schwarz/weiß.

B
BRV4U

19.03.2008 um 08:19 Uhr

@paula, Recht hast du, Mitleid mit den armen Arbeitgebern! Jetzt haben sie schon so hohe Kosten für eine Umstrukturierung tragen müssen, damit der Profitzuwachs im nächsten Jahr zwei- statt einstellig ausfällt. Und der Bonus nach Zielvereinbarung, den der/die Personalchef/in mitnimmt, entspricht ja auch dem eines Jahreseinkommens eines einfachen Arbeiters. Was das alles kostet ! Jetzt auch noch Abfindungen für das Fußvolk, das sich dann auch noch die nächsten Monate oder gar Jahre auf die faule Haut legen kann..... Und dann kommt auch noch ein rotzfrecher Mitarbeiter daher, der freiwillig jemand anderem den Arbeitsplatz überlässt und will auch noch eine Kirsche für seinen Cocktail. Ganz schön unverschämt, oder ?

U
uhu

19.03.2008 um 09:06 Uhr

@paula deine Meinung unterstütze ich voll und ganz; finanzielle Sonderbehandlung bei selbst gewolltem Ausscheiden von BRM ist Vorteilsnahme; Schande über solche BRM, die durch ihr Verhalten die AN-Vertretung in Verruf bringen;

B
BRV4U

19.03.2008 um 09:30 Uhr

Ich weiss nicht ob ihr mich nicht verstehen wollt oder könnt. Diese sog. 'Vorteilsnahme' eines Mitarbeiters rettet damit einem anderen den Arbeitsplatz. Was ist denn daran so verwerflich ? Es muss sich ja nicht um ein BRM handeln, bei uns musste 2002/03 ein SP aufgestellt werden und es sind einige freiwillig gegangen, die eigentlich nicht betroffen waren.....

J
Junglequeen

19.03.2008 um 09:49 Uhr

Hallo zusammen,

Danke für Eure bisherigen Hinweise. Freue mich wenn noch mehr dazukommen.

Sicherlich ist Paula´s Ansichtsweise eine Ansichtsweise, aber nicht die einzige. Ich sehe es so, dass man als BRM einen anderen Mitarbeiter, der sonst gar nicht von der Massnahme betroffen wäre, von seinem Arbeitsplatz verdrängt. Wenn aber das BRM nicht wirklich Interesse an dieser Tätigkeit hat und sich dafür freiwillig entscheidet, den Arbeitsplatz dieser Person zu lassen und als BRM in die Arbeitslosigkeit gehe, dann finde ich das durchaus ein soziales Verhalten und das BRM darf dann meiner Meinung nach, durch etwas mehr Geld abgesichert werden.

Ich unterstütze die Aussage des BRV4U mit der Aussage, diese Umstrukturierung dient nur der Profitsteigerung. Es handelt sich hier um ein sehr solides, Gewinnreiches Unternehmen, dass die Arbeitsplatze aus Kostengründen von Deutschland ins Ausland verlegt. Also kein Mitleid meinerseits in Richtung des AG.

Toll wäre es, wenn ich hier noch einen finanziellen Anhaltspunkt bekomme, wieviel mehr man als BRM heraushandeln könnte. Lt. Sozialplan stehen regulär durschnittlich 1,5-2,0 Gehälter zu, was schon ein ziemlich guter SP ist.

Vielen Dank.

C
CalicoJack

19.03.2008 um 14:35 Uhr

@Junglequeen Vieleicht versuchts Du einfach als Verhandlungsbasis nicht die Jahre zu nehmen die Du im Betrieb bist, sondern die Jahre, die Du noch mit Kündigungsschutz versehen wärst. Das stellt Dich zwar besser als den normalen MA, aber es ist nicht absolut unfair.

J
Junglequeen

19.03.2008 um 14:44 Uhr

@CalicoJack

Danke CalicoJack, den Ansatz finde ich "sehr, sehr" gut und nehme ich gerne auf. Also nicht allein die Betriebszugehörigkeit anschaun, sondern auch wie lange sich das BRM noch im Amt bzw. unter nachwirkendem Kündigungsschutz steht.

Super Idee, genau solche Ideen suche ich :-)

U
uhu

20.03.2008 um 08:39 Uhr

Junglqueen frag doch einfach mal bei VW nach, wie man das macht; die hatten auch Superideen;

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