Berechungsformel für Abfindungen bei BR-Mitgliedern?
Ich bin ein ordentliches Mitglied unseres BR, es stehen jedoch Schließungen von Niederlassung an. Davon bin ich evtl. auch betroffen, ein Umzug kommt für mich nicht in Frage. Aus meiner Arbeit im BR kenne ich schon diverse Formeln zur Berechung von Abfinden für die MA. Wie sieht es jedoch bei BR-Mitgliedern aus? Mal angenommen, ich habe eh schon eine neue Herausforderung gefunden, warte jetzt mehr oder weniger, kann mir jemand eine Formel oder seine Erfahrungen mitteilen? Wir haben noch vier Ersatzmitglieder, ein nachrücken wäre sichergestellt, ich wäre auch der einzigste, der betroffen wäre.
Danke für eine Antwort
Community-Antworten (2)
16.06.2009 um 03:17 Uhr
wenn du schon eine neue herausforderung gefunden hast, liegt es an deinem verhandlungsgeschick evtl. mit einem aufhebungsvertrag eine entsprechende abfindung zu verhandeln
16.06.2009 um 20:59 Uhr
@BRone 5,541,5² Das könnte ne Formel sein!
Wenn Dir Dein AG allerdings eine Ersatzarbeitsstelle anbietet könnte es verdammt schlecht für ne Abfindung aussehen.
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