Erstellt am 16.05.2007 um 08:20 Uhr von Uschi
Hallo,
ich hätte da zunächst gerne mal gewußt, warum soll dem BRM gekündigt werden? Und anscheinend bin ich ja etwas uninformiert, warum soll eine Abfindung gezahlt werden?
Erstellt am 16.05.2007 um 09:58 Uhr von wölfchen
Hallo Feuer-Carlo-112,
nach meinen bisherigen Erfahrungen setzen unsere hiesigen regionalen Arbeitsgerichte als "Faustformel" an: pro Beschäftigungsjahr ein halbes Brutto- Monatsgehalt. Muss aber nicht überall gleich sein.
Und ich als BR würde schon einen ordentlichen Happen mehr haben wollen, wenn sie mich loswerden wollen ;-))
Erstellt am 16.05.2007 um 10:13 Uhr von paula
@wölfchen
Die Frage ist aber doch wie hoch ist die Abfindung wenn er selber kündigt. Wenn es keinen Sozialplan gibt, der ihm den Wg ebnet muss die Antwort erst einmal lauten: NULL!
Für mich stellt sich hier noch eine Frage zum Sachverhalt:
Der AG ist im Zustimmungsersetzungsverfahren unterlegen. Betriebt der AG die Kündigung trotzdem weiter?
Erstellt am 16.05.2007 um 10:27 Uhr von wölfchen
@ paula,
ist schon klar, dass es bei eigener Kündigung erst mal nix gibt, aber man kann ja mit dem AG verhandeln und sagen: "Ihr wolltet mich doch loswerden - was ist Euch denn dieses in Euro ausgedrückt wert?" Nur für diesen Fall - meine Orientierungshilfe :-)
Erstellt am 16.05.2007 um 11:03 Uhr von Konrad
@Feuer carlo
Es ist nachvollziebar, dass ein angespanntes Arbeitsklima herrscht und dein Chef dich loswerden möchte.
Aber so einen Abgang, kann man doch nur durchziehen, wenn ich im Anschluss eine gleichwertige Tätigkeit in Aussicht habe!
Wenn die Arbeitslosigkeit droht nützt die ganze Abfindung nichts, den der Fiskus langt zu und Arbeitsagentur verhängt eine Leistungssperre.
Erstellt am 16.05.2007 um 11:25 Uhr von Heini
Auch ein Betriebsratsmitglied hat bei einer Eigenkündigung keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Will der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied loswerden und ist das Betriebsratsmitglied einverstanden gegen eine Abfindung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, ist hier ein erheblicher Spielraum bei Verhandlungen über die Abfindungshöhe.
Unter 1 Bruttomonatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit sollte da nichts laufen. Weiterhin gebe es die Möglichkeit die Zeiten in der der besondere Kündigungsschutz für das Mitglied noch gilt mit in die Abfindungsberechnung einzubeziehen. Vieleicht könnte man eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Jahres mit aushandeln um dann mit Abfindung auszuscheiden.
Bedenken sollte man, das Arbeitnehmer die ihren Arbeitplatz mit einem Aufhebungsvertrag beenden in der Regel von der AfA eine Sperre bekommen.
Vieleicht findest Du mit dem Arbeitgeber für dieses Problem auch eine Lösung.
Erstellt am 26.05.2007 um 18:34 Uhr von nikolaus
Hallo, ist Euch aufgefallen, dass BR-Mitglieder nur Ausserordentlich gekündigt werden Können?? und bei dieser Kündigungsart dem BR grundsätzlich kein anhörungsrecht zusteht?mein Vorschlag, falls kein Grund zur Fristlosen kündigung besteht, Aufhebungsvertrag und Abfindung aushandeln.