Erstellt am 02.12.2022 um 13:44 Uhr von GabrielBischoff
Das ist ja mehr eine buchhalterische/organisatorische Frage. Wer trägt eure Kosten denn und wer ist Kostenstellenverantwortlicher? Gibt es eine Kostenstelle Betriebsrat oder wird die auf euere normalen Kostenstellen gebucht?
Erstellt am 02.12.2022 um 14:00 Uhr von Relfe
das muss ja betrieblich notwendige BR-Tätigkeit sein und das könnte nur der Betriebsrat bestätigen, sonst hat ja keiner Einblick "betriebliche Notwendigkeit der Betriebsratstätigkeit"
Als BRM bist du ja niemanden auskunftspflichtig, womit auch niemand kontrollieren kann, ob Du wirklich eine notwendige Fahrt gemacht hast.
Also das wirst Du wohl im Zweifel selbst bestätigen müssen und wenn der AG das anzweifelt bliebe am Ende nur der Weg über das Gericht, weil nur dem Gericht gegenüber musst Du ggf. deine BR-Tätigkeit nachweisen.
Evt kann man sich auch im BR einigen, dass der BRV eine Bestätigung gegenüber dem AG abgibt, aber das wäre dann eine "unverbindliche Kompromisslösung", weil was passieet wenn der BRV oder das Gremium die Bestätigung verweigert?
Man kann als BRM auch vertrauliche Einzelgespräche führen über die der BRV oder das Gremium nicht informiert sind.
Das BRM ist eben "selbstständig"
Erstellt am 02.12.2022 um 14:14 Uhr von Basteidel
Hallo zusammen,
die beiden Antworten helfen mir schon weiter. Für die BR-Arbeit gibt es bei uns eine eigene Kostenstelle. Also müssen Die Rechnungen aus der BR-Arbeit auch durch den BR geprüft werden. Der nur wer die Kosten verursacht hat, kann ja prüfen, ob diese sachlich richtig sind.
Und und jedes BRM ist für sich selbst verantwortlich und muss die von Ihm verursachten Kosten selbst prüfen und bestätigen. Als BRM hat man keine "Führungskraft". Der BRV ist ja auch nur "Primus inter pares".
Vielen Dank.
Erstellt am 02.12.2022 um 14:43 Uhr von IlkaB
Der Kostenstellenleiter der Kostenstelle Betriebsrat muss die Kosten freigeben. Betriebsräte und BRV können nur die sachliche Richtigkeit bestätigen.