Kosten der BR-Arbeit freigeben.
Hallo zusammen,
bei uns ist die Frage aufgekommen, wer die entstandenen Kosten der BR-Arbeit freigibt. So ist es z.B. bei uns üblich, das z.B. normale Reisekosten von der Führungskraft des Mitarbeiters unterschrieben werden. So weit klar und richtig.
Aber wenn ich nicht als Mitarbeiter sondern als als BR-Mitglied unterwegs bin, hat ja meine Führungskraft nichts damit zu tun. Wer unterschreibt dann? Ich alleine? Der BR-Vorsitz? Und wer unterschreibt dann dessen Fahrtkostenabrechnung?
Prüft ihr die Reichungen auf Richtigkeit gemeinsam in einer Sitzung?
Wie wird das in anderen Betrieben gehandhabt?
Vielen Dank für eure Antworten.
Basteidel
Community-Antworten (4)
02.12.2022 um 14:44 Uhr
Das ist ja mehr eine buchhalterische/organisatorische Frage. Wer trägt eure Kosten denn und wer ist Kostenstellenverantwortlicher? Gibt es eine Kostenstelle Betriebsrat oder wird die auf euere normalen Kostenstellen gebucht?
02.12.2022 um 15:00 Uhr
das muss ja betrieblich notwendige BR-Tätigkeit sein und das könnte nur der Betriebsrat bestätigen, sonst hat ja keiner Einblick "betriebliche Notwendigkeit der Betriebsratstätigkeit" Als BRM bist du ja niemanden auskunftspflichtig, womit auch niemand kontrollieren kann, ob Du wirklich eine notwendige Fahrt gemacht hast.
Also das wirst Du wohl im Zweifel selbst bestätigen müssen und wenn der AG das anzweifelt bliebe am Ende nur der Weg über das Gericht, weil nur dem Gericht gegenüber musst Du ggf. deine BR-Tätigkeit nachweisen.
Evt kann man sich auch im BR einigen, dass der BRV eine Bestätigung gegenüber dem AG abgibt, aber das wäre dann eine "unverbindliche Kompromisslösung", weil was passieet wenn der BRV oder das Gremium die Bestätigung verweigert? Man kann als BRM auch vertrauliche Einzelgespräche führen über die der BRV oder das Gremium nicht informiert sind. Das BRM ist eben "selbstständig"
02.12.2022 um 15:14 Uhr
Hallo zusammen,
die beiden Antworten helfen mir schon weiter. Für die BR-Arbeit gibt es bei uns eine eigene Kostenstelle. Also müssen Die Rechnungen aus der BR-Arbeit auch durch den BR geprüft werden. Der nur wer die Kosten verursacht hat, kann ja prüfen, ob diese sachlich richtig sind.
Und und jedes BRM ist für sich selbst verantwortlich und muss die von Ihm verursachten Kosten selbst prüfen und bestätigen. Als BRM hat man keine "Führungskraft". Der BRV ist ja auch nur "Primus inter pares".
Vielen Dank.
02.12.2022 um 15:43 Uhr
Der Kostenstellenleiter der Kostenstelle Betriebsrat muss die Kosten freigeben. Betriebsräte und BRV können nur die sachliche Richtigkeit bestätigen.
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