Kosten des BR
Hallo Forum, ich bin freigestelltes Mitglied des erstmalig gegründeten Betriebsrats eines freien Trägers für Kindertagestätten. Der Arbeitgeber gibt an, die Mittel für die, durch den BR entstehenden Kosten, (Gehälter, Räume, Arbeitsmaterial) unter anderem auch dem Sachkosten Etat der einzelnen Einrichtungen zu entnehmen. Das hat zur Folge, dass auch der Pädagogiketat, also Gelder, die den Kindern zu Gute kommen, sinkt, was wiederum zu negativen Schwingungen gegenüber dem BR bei Leitungen und Kollegen führt. Ist diese Art der Umverteilung korrekt. Gibt es die Möglichkeit die entstehenden Kosten zu refinanzieren ( Bildungsministerium, Arbeitministerium, etc.)? An wen sollte ich mich wenden? Danke und Gruß!
Community-Antworten (2)
01.04.2009 um 13:45 Uhr
Handelt es sich um ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen?
01.04.2009 um 16:13 Uhr
Hallo Forum, ich bin freigestelltes Mitglied des erstmalig gegründeten Betriebsrats eines freien Trägers für Kindertagestätten.
=> klingt nach einen privatwirtschaftlich geführten Unternehmen
Der Arbeitgeber gibt an, die Mittel für die, durch den BR entstehenden Kosten, (Gehälter, Räume, Arbeitsmaterial) unter anderem auch dem Sachkosten Etat der einzelnen Einrichtungen zu entnehmen.
=> woher sonst soll der Arbeitgeber denn die Gelder nehmen als aus anderweitig verplanten Budgets? Ihr werdet nicht ernsthaft erwarten können, dass der Chef sich seine private Lebensversicherung auszahlen läßt und zusätzlich sein Tafelsilber verscherbelt, um dann die so gewonnenen Mittel in den Betrieb zu pumpen.
Das hat zur Folge, dass auch der Pädagogiketat, also Gelder, die den Kindern zu Gute kommen, sinkt, was wiederum zu negativen Schwingungen gegenüber dem BR bei Leitungen und Kollegen führt.
=> Das muß von allen Beteiligten so hingenommen werden, denn der Gesetzgeber verlangt ja ausdrücklich, dass der Arbeitgeber alle BR-Kosten zu tragen hat; je nach Betriebsgröße kommt da schon mal ordentlich was zusammen. Klar sinken die verfügbaren Mittel, die zugunsten der Kinder verwendet werden können. In der konkreten Abwägung widerstreiten hier also Kindeswohl und betriebsverfassungsrechtliche Interessen der Belegschaft. Aber sich deswegen moralisch zu entrüsten und zu sagen, es könne ja wohl nicht angehen, das die Kinder deswegen zurückstehen müssen, wäre zu kurz gedacht. Langfristig profitieren die nämlich davon, denn wenn sie später ins Arbeitsleben eintreten und dann in Betrieben arbeiten können, in denen sich gut geschulte BR's umfassend und kompetent um alle kollektivrechtlichen Belange kümmern, werden sie das durchaus zu schätzen wissen. Dafür kann ja man ja im Vorschulalter ruhig mal auf 'ne Tüte Gummibärchen oder ein Päckchen Wachsmalkreide verzichten.... selbst wenn es schmerzen mag.
Ist diese Art der Umverteilung korrekt.
=> Ja klar ist die korrekt. Dein Arbeitgeber kann nicht Wasser in Wein verwanden. Das Geld muß irgendwo herkommen, und wenn nicht auf wundersame Weise überrraschend eine neue Geldquelle aufgetan wird, geht das eben nur, indem man die verfügbaren Mittel anders aufteilt. Man könnte natürlich über eine Erhöhung der Elternbeiträge nachdenken; ob die nun aber so scharf drauf sind, euren BR zu finanzieren, weiß man nicht......
Gibt es die Möglichkeit die entstehenden Kosten zu refinanzieren ( Bildungsministerium, Arbeitministerium, etc.)? An wen sollte ich mich wenden?
=> Was haben die damit zu tun? Wäre ja toll, wenn das ginge..... dann würden sich wahrscheinlich alle kleinen und mittleren Betriebe an die Behörden wenden mit der Bitte um Refinanzierung. Daher wirst du dich an niemanden wenden können.
*Ironie-Modus an :Da das Grundkonzept einer "Interessenvertretungskosten-Refinanzierung" bei genauerer Überlegung aber schon einen gewissen Charme hat, könnte der Gesetzgeber ja mal darüber nachdenken, eine Art "Betriebsverfassungsgesetz-Steuer" zu beschließen. Diese wäre dann von jedem Arbeitnehmer zu zahlen, ggf. prozentual vom Bruttolohn und auch direkt abgeführt. Die erforderliche Schaffung einer BetrVG-Steuer-Umverteilungsstelle würde auch wieder Arbeitsplätze schaffen. Dann wäre nach dem Verursacher-Prinzip gewährleistet, dass auch diejenigen die Zeche zahlen, die davon profitieren." Ironie-Modus aus
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