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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stimmungsmache wg. BR-Kosten

B
brbär
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, wie geht Ihr damit um, wenn Euer Arbeitgeber Eure Seminarteilnahme mit dem Hinweis auf fehlendes Geld verweigert und sogar noch damit Stimmung bei der Belegschaft macht á la "Der BR treibt uns noch mit seinen Verfahren und Seminaren in die Insolvenz. Wir müssen jetzt alle zusammenhalten, da geht sowas einfach nicht." ?

Danke sagt brbär

Ergänzung nach den ersten 5 Antworten (erstmal herzlichen Dank dafür!): es geht nicht so sehr darum, dass eine Insolvenz droht (tut es tatsächlich auch nicht), sondern dass der AG hier ein Geschäft mit der Angst der AN gegen den BR macht. Wie wir von unserer Seite her über Aufklärung/Drohung, Beschluss, RA und ArbG da vorgehen können, ist schon ausprobiert. Bisher immer geschickt (ohne Nähe zur Behinderung) gegen den BR verwendet worden. Meine Frage geht eher in diese Richtung, wie es möglich sein kann, diese leidige Kampagne so zu beenden, dass wir bei den inhaltlichen Diskussionen nicht andauernd über diesen Punkt in Streit geraten und dort dann ebenfalls eine Verfahrenseskalation haben. Die RAe freut´s, aber eigentlich wollen jedenfalls wir sie nicht immer nötig haben ;-/

21.17208

Community-Antworten (8)

I
Immie

02.04.2009 um 19:42 Uhr

@brbär Gibt es dafür Zeugen...die auch standhaft bleiben? Abgesehen davon, kann er aus diesem Grund kein Seminar verhindern.

E
Erwin

02.04.2009 um 19:50 Uhr

@brbär

Dem AG einmal erklären, dass er mit solchem Verhalten noch weitere Kosten verusacht, die eigentlich nicht vertretbar sind. Nämlich RA und Gerichtskosten für ein Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren mit dem Ziel dem AG solches Handeln zu untersagen.

Gibt der AG keine Ruhe und Einsicht, BR-Sitzung/ Beschluss fassen und RA entsprechend beauftragen. Bitte aber bei einem solchen Beschluss darauf achten, dass keine Formfehler gemcht werden.

Der RA welche der BR mit einem solchen verfahren beauftragen möchte berät bestimmt auch beim Beschluss

D
DonJohnson

02.04.2009 um 19:52 Uhr

@brbär Wenn euer AG meint, dass ihr wegen ein paar Seminaren insolvent werdet, ist da IMHO wirklich der Wurm drin und eine Insolvenz wohl nciht aufzuhalten. Und gerade für den Fall sollte der BR gut geschult sein.

K
Kölner

02.04.2009 um 22:48 Uhr

@all Ich habe vor kurzem einer BR erleben dürfen, der die Warnung des AG in einer BetrVers. ernst genommen hat ('wegen BR-Seminaren sind wir bald pleite') und einfach mal einen Insolvenzantrag gestellt hat...

K
Kriegsrat

02.04.2009 um 23:13 Uhr

Wird der Antrag für ein Unternehmen gestellt, das den Geschäftsbetrieb noch nicht eingestellt hat, oder liegen andere Besonderheiten vor, empfiehlt es sich, den vorbereiteten Antrag persönlich beim Insolvenzgericht zu übergeben

L
Laffo

04.04.2009 um 00:28 Uhr

Bärchen,

du könntest hier im linken Feld bei "Stichwort/Problem suchen" dein BR-Kosten? eingeben & bekommst genügend Antworten! Oder guckst du hier: BAG vom 12.11.1997 - 7 ABR 14/97.

P
Peanuts

05.04.2009 um 10:33 Uhr

"Wie wir von unserer Seite her über Aufklärung/Drohung, Beschluss, RA und ArbG da vorgehen können, ist schon ausprobiert. "

Gegen was wurde denn vor einem ArbG konkret vorgegangen?

SS
Schlaubi Schlumpf

05.04.2009 um 16:02 Uhr

@BR-Bär wir haben für dieses Jahr 2 Grundseminare und 4 für uns wichtige Seminare durchbekommen.

Letzte Woche haben wir ein interessantes Angebot gesehen, da haben wir einfach unsere GL gefragt, ob wir da hin dürfen. Die GL kannte dieses Seminar (ist vor allem gerichtet an Führungskräfte, aber auch BR) und hat uns abgeraten, aber trotzdem uns die Entscheidung überlassen.

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