Freistellung von Kosten des BR
Hallo, unser ehemaliger Insolvenzverwalter will unserem Sachverständigen, der während der Insolvenz für uns tätig war, sein Honorar nicht ganz bezahlen. Daher hat uns der Sachverständige gebeten einen Beschluss zu fassen auf Freistellung von Kosten, die durch den Sachverständigen angefallen sind. Vor 2 Jahren standen wir in gleicher Angelegen schon einmal vor dieser Frage. Damals wurde kein Beschluss gefasst.( anderer BRV, inzwischen ausgeschieden). Jetzt ist das ganze vor Gericht und wir sind uns unsicher, ob wir einen Beschluss fassen sollen oder nicht? Eure Meinung ist gefragt
Community-Antworten (1)
03.02.2010 um 16:02 Uhr
BR sollten immer, wenn es um RA/ Sachverständige geht, in den Beschlüssen diese Freistellung von Kosten aufnehmen.
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