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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung von Kosten des BR

K
kikou
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser ehemaliger Insolvenzverwalter will unserem Sachverständigen, der während der Insolvenz für uns tätig war, sein Honorar nicht ganz bezahlen. Daher hat uns der Sachverständige gebeten einen Beschluss zu fassen auf Freistellung von Kosten, die durch den Sachverständigen angefallen sind. Vor 2 Jahren standen wir in gleicher Angelegen schon einmal vor dieser Frage. Damals wurde kein Beschluss gefasst.( anderer BRV, inzwischen ausgeschieden). Jetzt ist das ganze vor Gericht und wir sind uns unsicher, ob wir einen Beschluss fassen sollen oder nicht? Eure Meinung ist gefragt

3.23201

Community-Antworten (1)

E
Erwin

03.02.2010 um 16:02 Uhr

BR sollten immer, wenn es um RA/ Sachverständige geht, in den Beschlüssen diese Freistellung von Kosten aufnehmen.

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