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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kosten des BR dem Führungspersonal zeigen?

Z
Zabelia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hatte heute das "Glück" als BRV am Führungskreis teilnehmen zu dürfen. Es waren ca. 14 Mann/Frau (Abteilungsleiter etc) und die Oberste Boss. In seiner Präsentation hat er die Kosten des BR im letzten Quartal an die Wand geworfen. Das er das in einer Betriebsversammlung nicht darf ist klar, im Führungskreis schon?

6.52005

Community-Antworten (5)

P
Petrus

26.10.2009 um 16:00 Uhr

@Zabelia: Zu gewissen Zwecken wird er es wohl dürfen müssen. (Kostenplanung, Rechenschaft über Ausgaben, ...) Ob da in eurem Führungskreis Leute sitzen, die diese Zahlen nichts angehen, wird ohne nähere Angaben keiner sagen können. Und das mit der BetrVers gilt nach derzeitiger Rechtslage noch. Im Koalitionsvertrag, Punkt 3.2, ist die Offenlegung der BR-Kosten vor der Belegschaft vorgesehen.

D
DonJohnson

26.10.2009 um 16:24 Uhr

Im Koalitionsvertrag, Punkt 3.2, ist die Offenlegung der BR-Kosten vor der Belegschaft vorgesehen.

Warum wohl :-(((

R
rkoch

27.10.2009 um 11:39 Uhr

@DJ

Ich verstehe diesen Punkt etwas anders.

Zitat: "mit einem Recht der Betriebsversammlung auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder"

Punkt 1: Recht der Betriebsversammlung - diese besteht aus den Arbeitnehmern, also müssen diese die Offenlegung fordern. Der AG darf von sich aus nichts bekannt geben, da er nicht Teil der Betriebsversammlung ist sondern nur Gast.

Punkt 2: gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder - "gezahlte Aufwendungen", das sind IMO nicht die Kosten der BR-Arbeit (da wird nichts an BR-Mitglieder gezahlt), sondern irgendwelche direkten, persönlichen Zuwendungen - im einfachsten Fall die Spesen, im schlimmsten Fall Fincas auf Malle, Partys, etc.

Ich möchte unserer neuen Regierung nicht das Wort reden, aber ich Tippe das zielt auf die Sache VW-Betriebsrat o.ä. - man muss wohl abwarten was für ein konkreter Gesetzestext daraus werden wird.

@Zabelia Der AG darf nur nicht die Betriebsratsarbeit behindern - dazu zählt die Diskreditierung gegenüber der Belegschaft, z.B. in dem man allen AN gegenüber die Kosten offen legt und damit suggeriert, das die Kosten der BR-Arbeit die Firma schädigen (was in der Regel nicht der Fall ist - die Kosten der Leitenden lösen in der Regel einen wesentlich größeren "Schaden" aus, aber den Teil wird der AG nie offen legen). Innerhalb der Geschäftsführung kann darüber mit Sicherheit offen geredet werden, solange nichts davon an die AN kommt.

D
DonJohnson

27.10.2009 um 12:01 Uhr

@rkoch Deine Interpretation wird wohl nicht passen - aber wie du sagtest, werden wir das ja sehen. Aber mal ehrlich, als wenn eine GL, die den BR "schmiert" dem Wunsch der Betriebsversammlung nach kommen würde ;-)))

Ich sehe es schon als problematisch an, wenn hier "normale Abteilungsleiter" erfahren wie hoch die Kosten sind, die ein BR verursacht. Meiner Meinung nach ist das nur berechtigt, wenn er in dem Zusammenhang auch die Kolsten der GL offen legt. Mit vertrauensvoller Zusammenarbeit hat ein solches Vorgehen meiner Meinung nach gar ncihts zu tun...

I
ivebeenlookingforfreedom

27.10.2009 um 12:02 Uhr

Bei uns ist unter "Kosten d. BR" auch das Gehalt unseres BRV sowie das der Schreibkraft aufgeführt. Muss das offengelegt werden? Oder darf man das weglassen?

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