Erstellt am 26.10.2009 um 15:00 Uhr von Petrus
@Zabelia:
Zu gewissen Zwecken wird er es wohl dürfen müssen. (Kostenplanung, Rechenschaft über Ausgaben, ...) Ob da in eurem Führungskreis Leute sitzen, die diese Zahlen nichts angehen, wird ohne nähere Angaben keiner sagen können.
Und das mit der BetrVers gilt nach derzeitiger Rechtslage _noch_. Im Koalitionsvertrag, Punkt 3.2, ist die Offenlegung der BR-Kosten vor der Belegschaft vorgesehen.
Erstellt am 26.10.2009 um 15:24 Uhr von DonJohnson
*Im Koalitionsvertrag, Punkt 3.2, ist die Offenlegung der BR-Kosten vor der Belegschaft vorgesehen.*
Warum wohl :-(((
Erstellt am 27.10.2009 um 10:39 Uhr von rkoch
@DJ
Ich verstehe diesen Punkt etwas anders.
Zitat: "mit einem Recht der Betriebsversammlung auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder"
Punkt 1: Recht der Betriebsversammlung - diese besteht aus den Arbeitnehmern, also müssen diese die Offenlegung fordern. Der AG darf von sich aus nichts bekannt geben, da er nicht Teil der Betriebsversammlung ist sondern nur Gast.
Punkt 2: gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder - "gezahlte Aufwendungen", das sind IMO nicht die Kosten der BR-Arbeit (da wird nichts an BR-Mitglieder gezahlt), sondern irgendwelche direkten, persönlichen Zuwendungen - im einfachsten Fall die Spesen, im schlimmsten Fall Fincas auf Malle, Partys, etc.
Ich möchte unserer neuen Regierung nicht das Wort reden, aber ich Tippe das zielt auf die Sache VW-Betriebsrat o.ä. - man muss wohl abwarten was für ein konkreter Gesetzestext daraus werden wird.
@Zabelia
Der AG darf nur nicht die Betriebsratsarbeit behindern - dazu zählt die Diskreditierung gegenüber der Belegschaft, z.B. in dem man allen AN gegenüber die Kosten offen legt und damit suggeriert, das die Kosten der BR-Arbeit die Firma schädigen (was in der Regel nicht der Fall ist - die Kosten der Leitenden lösen in der Regel einen wesentlich größeren "Schaden" aus, aber den Teil wird der AG nie offen legen). Innerhalb der Geschäftsführung kann darüber mit Sicherheit offen geredet werden, solange nichts davon an die AN kommt.
Erstellt am 27.10.2009 um 11:01 Uhr von DonJohnson
@rkoch
Deine Interpretation wird wohl nicht passen - aber wie du sagtest, werden wir das ja sehen. Aber mal ehrlich, als wenn eine GL, die den BR "schmiert" dem Wunsch der Betriebsversammlung nach kommen würde ;-)))
Ich sehe es schon als problematisch an, wenn hier "normale Abteilungsleiter" erfahren wie hoch die Kosten sind, die ein BR verursacht. Meiner Meinung nach ist das nur berechtigt, wenn er in dem Zusammenhang auch die Kolsten der GL offen legt. Mit vertrauensvoller Zusammenarbeit hat ein solches Vorgehen meiner Meinung nach gar ncihts zu tun...
Erstellt am 27.10.2009 um 11:02 Uhr von ivebeenlookingforfreedom
Bei uns ist unter "Kosten d. BR" auch das Gehalt unseres BRV sowie das der Schreibkraft aufgeführt.
Muss das offengelegt werden? Oder darf man das weglassen?