BR Zeiterfassung - für BR Arbeit?
Schönen guten Morgen Forum, wir sind ein neu gegründeter BR in Hamburg, mit ca.100 Beschäftigte in der Luftfahrtindustrie ich lese hier schon länger mit und würde gern wissen wie das mit den Zeiten für BR Arbeit ist
- ob der Meister aus der Produktion sich zum Bsp. aus der Buchhaltung einen Nachweiß über geleistet Std. des BR holen darf. (wir stempeln bei Beginn und Ende für BR Arbeit ein/aus) und wo ich dieses im BetrVG finde ? Ich hatte schon die SuFu benutzt aber? vielen Dank
Community-Antworten (5)
18.10.2007 um 12:16 Uhr
Hallo § 37 BetrVG (am besten mit Kommentar) nachlesen, dort steht alles sehr ausführlich beschrieben, es würde jetzt den Rahmen sprengen wenn ich euch das alles schreibe. Hoffe es hilft euch!
18.10.2007 um 13:34 Uhr
Wieso stempelt ihr ein/aus? (oder meintest Du in der Reihenfolge aus/ein???)
Müßt ihr euch für die BR-Tätigkeit auf einer Kostenstelle einstempeln, wenn ihr damit beginnt?
19.10.2007 um 14:45 Uhr
Moin @Robin H jo ich "Stemel",wir benutzen kleine elektronische Buttons, ein und wieder aus sobald bei mir BR Aufgaben anfallen. Begründet wurde dieser "Wunsch der Produktionsleitung" mit der Kostenkalkulation der Produktion, da meine Arbeiskraft ja entfallen würde in diesen Zeiten. Ich meine man darf den BR diese Zeiten aber nicht vorrechnen - bin mir aber in diesen Fragen nicht sicher? Danke für eure Antworten Gruss aus Hamburg
19.10.2007 um 22:18 Uhr
@Barni Fitting 20.Auflage §37 Rn44b (leider eine schon ältere Auflage)
Sind die AN bei zeitweisem Verlassen des Betriebes zur entsprechenden Bedienung einer Zeiterfassung verpflichtet , gilt dies auch bei einer BR Tätigkeit ausserhalb des Betriebes.
Ansonsten musst du dich mündlich beim Verlassen des Arbeitsplatzes abmelden und nach Beendigung der BR Tätigkeit wieder zurückmelden. Ansonsten gibst du noch die vorraussichtliche Dauer und den Ort deiner BR Tätigkeit an.
02.05.2018 um 16:26 Uhr
Meines Wissens nach darf eine Kontrolle der Zeitfenster für Betriebsratsarbeit vom AG nur bei begründetem Zweifel nachträglich erfolgen. Innerbetrieblich ist Betriebsratsarbeit wie normale Arbeitszeit zu werten. Daher mündliches Abmelden beim Vorgesetzten, eventuell mit Angabe von Ort und der geplanten Dauer.
Verwandte Themen
Berfreiung Zeiterfassung
ÄlterHallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
Widerspruch zwischen Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag - zur Zeiterfassung?
ÄlterHallo unser AG macht sich Gedanken eine Zeiterfassung einzuführen. Wir hatten vor ein paar Jahren mal eine Zeiterfassung (ohne BR, daher Einzelvertraglich geregelt) diese wurde abgeschafft und bei den
Zeiterfassung per Fingerabdruck
ÄlterHallo, Bei uns im Betrieb wird die Zeiterfassung digital per Chip erfasst. Nun soll für einen Betriebsteil (Tagebau Montage) eine Zeiterfassung per Fingerabdruck in unseren Stützpunkten in den Tageba
GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssytems
ÄlterHallo, Bei uns im Werk existiert eine digitale Zeiterfassung (Chip). Nun will der AG zusätzlich in unseren Stützpunkten eine Zeiterfassung per Fingerprint einführen. Es gibt keine BV zur Zeiterfassun
Mitbestimmungspflicht Zeiterfassung
ÄlterHallo Kollegen, Ich habe eine Frage bezüglich der Zeiterfassung. Wir sind ein 3-Schicht Betrieb mit einer elektronischen Zeiterfassung. Hier kommt es Regelmäßig über alle Schichten hinweg zu Fehl ste