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Beschluss oder Korrektur wegen fehlerhafter Anhörung.

S
seeker
Okt 2019 bearbeitet

Unser Gremium hatte eine Anhörung mit Beschluß genehmigt. Im Anschluss kam der Teamleiter und bat um Korrektur seines (befristete Anstellung) Fehlers. Befristung war bis Endes des Jahres. Vertrag nur bis 30.06. Das 9er Gremium machte eine Riesenwelle daraus und es wurde von einem Mitglied gefordert am darauf folgenden Tag (nach BR-Sitzung) eine Sondersitzung einzuberufen. Kann ein bereits gefasster Beschluss mit einem Korrekturbeschluß geheilt werden? Danke für Eure Antworten. Seeker

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Community-Antworten (3)

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nicoline

21.03.2015 um 13:55 Uhr

Seeker, solange der Beschluss keine Außenwirkung erlangt hat, dem AG also nicht bekannt geworden ist, kann man jederzeit einen neuen Beschluss zur selben Anhörung fassen. Wenn der Beschluss Außenwirkung erlangt hat, kann der AG erneut, mit geänderten Daten anhören. Warum darum jetzt so eine Riesenwelle gemacht wird, verstehe ich nicht ganz. Jeder macht mal Fehler!

G
gironimo

21.03.2015 um 17:39 Uhr

Bei Korrektur der Anhörung durch den AG (hier dessen Beauftragter) wird ja ein neuer Sachverhalt geschaffen und eine neue Anhörungsfrist beginnt zu laufen.

Da ist es einerseits normal, wenn man erneut zur Sitzung zusammen kommen muss und außerdem einen anderen Beschluss fasst, weil ja nun die Fakten andere sind.

N
nicoline

21.03.2015 um 18:07 Uhr

Aber andererseits muss man keine Riesenwelle davon machen ;-))

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