Erstellt am 21.03.2015 um 12:55 Uhr von nicoline
Seeker,
solange der Beschluss keine Außenwirkung erlangt hat, dem AG also nicht bekannt geworden ist, kann man jederzeit einen neuen Beschluss zur selben Anhörung fassen. Wenn der Beschluss Außenwirkung erlangt hat, kann der AG erneut, mit geänderten Daten anhören. Warum darum jetzt so eine Riesenwelle gemacht wird, verstehe ich nicht ganz. Jeder macht mal Fehler!
Erstellt am 21.03.2015 um 16:39 Uhr von gironimo
Bei Korrektur der Anhörung durch den AG (hier dessen Beauftragter) wird ja ein neuer Sachverhalt geschaffen und eine neue Anhörungsfrist beginnt zu laufen.
Da ist es einerseits normal, wenn man erneut zur Sitzung zusammen kommen muss und außerdem einen anderen Beschluss fasst, weil ja nun die Fakten andere sind.
Erstellt am 21.03.2015 um 17:07 Uhr von nicoline
Aber andererseits muss man keine Riesenwelle davon machen ;-))