Erstellt am 17.12.2008 um 20:58 Uhr von frager1
Schaue einmal hier, war heute schin ienmal Thema!
Personelle Einzelmaßnahme, Zustimmung zur Einstellung, Ablehnung Eingruppierung - was tun?
Erstellt am 17.12.2008 - 08:48 Uhr von Sonntagskind
#26412
Erstellt am 17.12.2008 um 21:11 Uhr von Dr.House
frager1
ja, aber bei uns ist die Eingruppierung nicht zu niedrig, sondern fehlt ganz.
Was würdest Du machen? Der ganzen Einstellung wiedersprechen oder.....
Gruß Dr.House
Erstellt am 17.12.2008 um 21:30 Uhr von frager1
den Vorgang wegen unvollständigkeit zurückgeben. Weiter den AG daruf hinweisen, dass er dem BR die Höhe der Vergütung mitteilen muss, da hier eine MB besteht.
Weiter, dass man sonst zwar der Einstellung ggf. nicht widersprechen kann aber der Eingruppierung. Da müsste der AG diese sich vom ArbG ersetzen lassen. Es kämen also auf den AG eine Menge Aufwand und Kosten zu.
Bitte auch einmal einen Blick in den Kommentar zum § 99 werfen ;-))
Erstellt am 17.12.2008 um 22:55 Uhr von Dr.House
frager1, vielen Dank. Werden es morgen so machen. Mal sehen wie er reagiert.
MfG Dr.House
Erstellt am 18.12.2008 um 04:08 Uhr von peanuts
"Weiter den AG daruf hinweisen, dass er dem BR die Höhe der Vergütung mitteilen muss, "
Der BR hat keinerlei Anspruch darauf, dass der AG im Rahmen einer Anhörung zu einer geplanten Einstellung die Höhe der Vergütung mitteilt.
Die Zustimmung zu einer Einstellung darf auf Grund einer falschen Eingruppierung, so es eine solche gäbe, nicht verweigert werden. Wenn es keine anderen Gründe aus dem 99er gibt, die gegen die Einstellung sprechen würden, habt Ihr nichts in der Hand die Zustimmung wirksam verweigern zu können.